EORI-Nummer: Unverzichtbar für den Warenverkehr mit dem Drittland

Unternehmer, die Waren über die Grenzen der Europäischen Union (EU) hinaus oder vom Drittland in die EU versenden möchten, kommen nicht an ihr vorbei: der EORI-Nummer. Sie gehört zu den unverzichtbaren Angaben in einer Zollanmeldung. Wer eine EORI-Nummer benötigt, kann diese online und kostenlos beim Zoll beantragen.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 9 min. Lesezeit
EORI-Nummer: Unverzichtbar für den Warenverkehr mit dem Drittland

EORI-Nummer – das steht für Economic Operators’ Registration and Identification number. Wie der Name verrät, handelt es sich hierbei um eine Registrierungs- und Identifikationsnummer. Wirtschaftsbeteiligte, die am EU-grenzüberschreitenden Warenverkehr teilnehmen, weisen sich hiermit in zollrechtlichen Verfahren gegenüber den Zollbehörden aus. Die EORI-Nummer ist vergleichbar mit der Steuernummer, welcher eine Ausweisfunktion gegenüber dem Finanzamt zukommt. Während jeder Steuerpflichtige über eine Steuernummer verfügt, benötigt die EORI-Nummer nur, wer regelmäßig Waren über die Grenzen der EU bringen möchte.

Wer benötigt eine EORI-Nummer?

Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Handlungen vornimmt, die von den zollrechtlichen Vorschriften erfasst werden, benötigt eine EORI-Nummer und ist verpflichtet, diese in zollrechtlichen Angelegenheiten anzugeben. Geregelt wird dies durch den Zollkodex der Europäischen Union, auch bekannt als Unionszollkodex (UZK). Und wie so oft, wenn man es mit Gesetzestexten zu tun hat, braucht es einige erklärende Worte, um den Inhalt zu verstehen. Schauen wir uns das also einmal genauer an:

  • Wirtschaftsbeteiligter kann eine natürliche Person, eine rechtsfähige Personenmehrheit (zum Beispiel: Personengesellschaft) sowie eine juristische Person (zum Beispiel: GmbH) sein.
  • Mit Geschäftstätigkeit ist eine Tätigkeit gemeint, für die eine Gewerbe- oder Handelsregisteranmeldung erforderlich ist. Auch die Ausübung eines freien Berufes ist hiervon erfasst.
  • Zu den Handlungen, die unter das Zollrecht fallen, gehören beispielsweise die Abgabe von Zollanmeldungen, von summarischen Anmeldungen sowie die Gestellung von Waren.

Exkurs:
Zollanmeldungen sind regelmäßig dann abzugeben, wenn Waren aus der EU ins Drittland ausgeführt (Ausfuhranmeldung) oder aus dem Drittland ins Gebiet der EU eingeführt (Einfuhranmeldung) werden. Die summarische Anmeldung ist eine Handlung, mit der Zollbehörden in vorgegebener Form darüber informiert werden, dass Waren in die EU oder aus der EU verbracht werden. Unter Gestellung versteht man die Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren an einem bestimmten Ort eingetroffen sind und für Zollkontrollen zur Verfügung stehen. Wenn Ihr im Rahmen eures Onlinehandels Waren aus der EU ins Drittland versendet oder andersherum, müsst Ihr hierfür eine Zollanmeldung abgeben.

Hinweis:
Auch eine Person, die kein Wirtschaftsbeteiligter ist, benötigt unter Umständen eine EORI-Nummer. Das ist der Fall, wenn sie nicht nur gelegentlich Zollanmeldungen abgibt. Gelegentlich bedeutet in diesem Fall weniger als zehn Zollanmeldungen pro Jahr. Wenn Ihr also privat regelmäßig Pakete ins Drittland sendet und dafür jährlich mehr als zehn Zollanmeldungen abgebt, benötigt Ihr auch als Privatperson eine EORI-Nummer.

Die EORI-Nummer: Eure persönliche Identifikationsnummer gegenüber dem Zoll

Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer… und jetzt auch noch die EORI-Nummer? Im deutschen Dschungel der Kennnummern kann man leicht mal den Überblick verlieren. Allerdings hat jede davon ihren eigenen Zweck:

Steuernummer: Sie wird für Zwecke der Besteuerung benötigt und ist bei der Abgabe von Steuererklärungen anzugeben. Vergeben wird sie durch das Finanzamt.

Steuer-Identifikationsnummer: Sie dient der Identifizierung von in Deutschland gemeldeten natürlichen Personen gegenüber der Finanzbehörde und soll zukünftig die Steuernummer für einkommensteuerliche Zwecke ersetzen. Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sie wird von Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU benötigt und durch das Bundeszentralamt für Steuern erteilt.

Eine deutsche Zollnummer gibt es übrigens nicht mehr. Sie wurde 2009 durch die EU-weit gültige EORI-Nummer ersetzt.

Woran Ihr eine EORI-Nummer erkennt und wie viele Ihr davon benötigt

Die EORI-Nummer besteht aus einem Länderkürzel und einer 15-stelligen Zahlenkombination.

Beispiel: DE012345678909876

Jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält genau eine einzige EORI-Nummer. Diese gilt im gesamten Zollgebiet der Union als eindeutiges Identifizierungsmerkmal. Sie wird von der Zollbehörde des Mitgliedstaates vergeben, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist.

Exkurs:
Das Zollgebiet der Union umfasst die Mitgliedstaaten der EU inklusive Monaco sowie der britischen Militärbasen Akrotiri und Dhekelia (Zypern), mit Ausnahme der Gebiete

Insel Helgoland und Büsingen
Ceuta und Melilla
Saint-Barthélemy, Saint-Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und der Französischen Süd- und Antarktisgebieten
Gemeinde Livigno.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien, Nordirland sowie die Kanalinseln und die Insel Man gehören seit dem BREXIT nicht mehr zum Zollgebiet der Union. Nordirland wird hingegen weiterhin zur Zollunion gezählt.

Seid Ihr mit Eurem Onlinehandel in Deutschland ansässig, erhaltet Ihr eine deutsche EORI-Nummer. Diese gilt innerhalb der gesamten EU, das heißt auch in Fällen, in denen Ihr Waren aus einem anderen EU-Land ins Drittland versendet und dort zur Ausfuhr anmeldet. Gleiches gilt, wenn Ihr Waren über einen anderen Mitgliedstaat in die EU einführt.

Beispiel:

Eure Ware befindet sich in einem niederländischen Lager und soll von dort zu einem Kunden in Großbritannien versendet werden. Die Zollabfertigung, d.h. die Anmeldung der Ware zur Ausfuhr ins Drittland, erfolgt in den Niederlanden. Hierfür verwendet Ihr als Ausführer Eure deutsche EORI-Nummer. Eine niederländische EORI-Nummer ist nicht erforderlich.

Sofern Ihr über eine ausländische EORI-Nummer verfügt, weil Ihr mit Eurem Unternehmen im EU-Ausland ansässig seid, verwendet Ihr für Einfuhren in Deutschland sowie Ausfuhren aus Deutschland Eure ausländische EORI-Nummer. Ihr benötigt in diesem Fall keine deutsche EORI-Nummer.

Verwendung der EORI-Nummer

Bei der Abgabe einer Zollanmeldung im Zollgebiet der Union ist die EORI-Nummer zwingend erforderlich:

  1. Seid Ihr Anmelder oder Ausführer einer Ware aus der EU ins Drittland, müsst Ihr Eure EORI-Nummer in der Ausfuhranmeldung angeben.
  2. Als Empfänger einer Warensendung aus dem Drittland, ist die Angabe Eurer EORI-Nummer in der Einfuhranmeldung erforderlich.

Unabhängig davon, in welcher Form die Zollanmeldung durch einen Wirtschaftsbeteiligten erfolgt (zum Beispiel mündlich, elektronisch via ATLAS oder als Internetzollanmeldung) und welchen Wert die angemeldete Ware hat, besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer, und zwar bereits ab der ersten Aus- oder Einfuhr.

Auch bei der Abgabe einer summarischen Ein- und Ausgangsanmeldungen und wenn Waren zur vorübergehenden Verwahrung in der EU angemeldet werden, darf die EORI-Nummer nicht fehlen.

Ich brauche eine EORI-Nummer! Was nun?

Eine EORI-Nummer kann online über das Zoll-Portal beantragt werden. Hierfür müsst Ihr zunächst ein Servicekonto im Zoll-Portal einrichten und Euch mit dem gültigen ELSTER-Zertifikat Eures Unternehmens identifizieren. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein offizielles Antrags-Formular per E-Mail oder – schließlich leben wir in Deutschland – per Post oder per Fax bei der Generalzolldirektion (Dienstort Dresden) einzureichen. Die Vergabe der EORI-Nummer ist kostenlos. Bis zum Erhalt der EORI-Nummer kann es aber schonmal drei bis vier Wochen dauern. Wenn Ihr schon vorher Waren ins Drittland verschicken müsst, ist das auch ohne EORI-Nummer möglich, wenn der Antrag gestellt ist und Ihr dies gegenüber den Zollbehörden nachweist. Dafür legt Ihr der Zollbehörde eine Kopie des ausgefüllten EORI-Antrags sowie über dessen Versand vor. Wenn Ihr für Eure Ausfuhren das ATLAS-Verfahren nutzt, müsst Ihr den Erhalt der EORI-Nummer allerdings abwarten, denn ohne sie ist die Nutzung von ATLAS nicht möglich.

Wenn Ihr nicht sicher seid, ob Ihr bereits über eine EORI-Nummer verfügst, könnt Ihr dies über eine Abfrage bei der Zollverwaltung (info.eori@zoll.de) oder über die Datenbank der EU in Erfahrung bringen. Das gilt auch, solltet Ihr die Nummer vergessen haben.

Achtung: Wenn sich die Stammdaten Eures Unternehmens ändern (beispielsweise Anschrift oder Firmierung), seid Ihr als Inhaber einer EORI-Nummer verpflichtet, dies der Generalzolldirektion mitzuteilen. Hierfür könnt Ihr ebenfalls den Zugang zum Zoll-Portal nutzen oder Ihr teilt die Änderung schriftlich über das Formular 0870 mit. Weil die Zolldirektion einen Nachweis über die geänderten Daten haben will, fügt Ihr Eurem Änderungsantrag am besten einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung bei. Auch die Löschung der EORI-Nummer kann so erfolgen.

Brexit – Kein Warenversand ohne EORI-Nummer

Inzwischen haben wir es oft genug gehört: Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und gehört somit auch nicht mehr der Zollunion an. Wirtschaftsbeteiligte, die Waren nach Großbritannien exportieren oder von dort importieren, benötigen seit diesem Stichtag hierfür eine EORI-Nummer. Wenn Ihr Waren vor dem Inkrafttreten des Brexit bisher nur innerhalb der EU (inklusive des Vereinigten Königreichs) versendet und erhalten habt, so erfolgen Eure Lieferungen nach Großbritannien seit dem 1. Januar 2021 ins Drittland und dafür braucht Ihr zwingend? Richtig, eine EORI-Nummer.

Achtung: Beabsichtigt Ihr selber Waren ins Vereinigte Königreich einzuführen (beispielsweise weil Ihr dort eigene Ware lagern wollt) oder von dort auszuführen, benötigt Ihr für die Einfuhr in das Vereinigte Königreich sowie für die Ausfuhr eine britische EORI-Nummer. Diese wird von der britischen Zollbehörde vergeben und hat das Länderkürzel GB. Eine Ware ins Vereinigte Königreich importieren oder von dort ausführen kann aber nur, wer dort ansässig ist (hierfür reicht auch eine Niederlassung) oder einen indirekten Stellvertreter für zollrechtliche Zwecke hat. Im Rahmen des Brexit hat die britische Zollbehörde zahlreiche GB EORI-Nummern auch ohne Antrag an EU-Unternehmen verteilt, unabhängig davon ob diese über eine physische Ansässigkeit im Vereinigten Königreich und somit über die Berechtigung zur Abgabe von Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen in Großbritannien verfügen. Das reine Innehaben einer britischen EORI-Nummer berechtigt jedoch nicht zum Export aus oder zum Import in das Vereinigte Königreich.

Bei Risiken (…) fragt Ihr Euren Fachberater oder den Zoll

Eine zutreffende Zollabwicklung kann einem schonmal Kopfschmerzen bereiten. Bei Unsicherheiten ist es (wie in vielen Angelegenheiten) empfehlenswert, Unterstützung von einem Experten einzuholen. Neben der Hinzuziehung eines Fachberaters lohnt sich auch der Blick auf die Internetseite des deutschen Zolls. Hier gibt es viele hilfreiche Informationen und auch telefonische Auskünfte sind in einigen Fällen möglich.

2 Kommentare

    Laut Zoll braucht ich aber keine EORI Nummer, wenn der Versand mit einem Paketdienst erfolgt.

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Moin Tom,

    Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI erforderlich. Wenn Dein Paketdienst, die Anmeldung für Dich übernimmt, brauchst Du die Nummer in der Tat nicht.

    Liebe Grüße
    Roger

Verfasse einen Kommentar

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Bitte halte Dich an die Kommentarrichtlinien

Weitere Beiträge

21. April 2024

Finanzamt stoppt App, weil “zu unkompliziert”: Brauchen wir Mindeststandards für TaxTech?

Generative KI findet im Bereich TaxTech Einzug. Es mehren sich jedoch auch die Fälle von Steuerverkürzungen – induziert durch KI – in...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit

GTK Kröger Steuerberater: Erste Praxiserfahrungen mit Taxdoos neuer Buchungslogik

GTK Kröger Steuerberater ist seit Jahren in engem Austausch mit Taxdoo und berichtet hier ausführlich über die Umstellung auf die neue Buchungslogik...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 6 min. Lesezeit

Betriebsprüfung und Betriebsprüfer in der digitalen Welt – Teil III

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung und haben Tools wie Power BI einen entscheidenden Einfluss darauf? Ein Betriebsprüfer gibt Einblicke und Antworten –...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 9 min. Lesezeit