Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Luxemburg

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Luxemburg im Blick

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Luxemburg?

Der in Luxemburg geltende Standardsteuersatz liegt bei 17 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in Luxemburg beträgt 8 % und gilt z.B. für Schuhe oder Fahrräder.

Der Parksatz in Luxemburg beträgt 14 % und gilt z.B. für Kataloge, einige Broschüren oder spezielle Dienstleistungen.

Luxemburg unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem stark ermäßigten Steuersatz von 3 %, z.B. für Medikamente, Bücher, Zeitungen.

Der Nullsatz findet in Luxemburg keine Anwendung.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Luxemburg eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in Luxemburg – je nach Voraussetzung – monatlich (Jahresumsatz über 620.000 EUR) oder quartalsweise (Jahresumsatz zwischen 112.000 EUR und 620.000 EUR) eingereicht werden. Die Frist ist der 15. nach Ende des Meldezeitraums.

Verkäufer mit einem Jahresumsatz von unter 112.000 EUR müssen bis zum 1. März des Folgejahres lediglich eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen. Darüber hinaus ist die jährliche Umsatzsteuererklärung für alle verpflichtend.

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Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM), wird auch EC Sales List genannt, muss entweder monatlich (vierteljährliche ZM-Umsätze über 50.000 EUR) oder quartalsweise (vierteljährliche ZM-Umsätze unter 50.000 EUR) elektronisch abgegeben werden.

Die Frist für die Abgabe der ZM ist der 25. Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats.

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am 16. Werktag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Versendung der Waren: 200.000 EUR
Eingang der Waren: 250.000 EUR
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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Luxemburg beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.

Wenn ihr in Luxemburg Warenlager nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.