Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Belgien
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Mit unserem Umsatzsteuer-Steckbrief für Belgien behaltet ihr alle eure umsatzsteuerlichen Pflichten im Blick
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Belgien?
Der in Belgien geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz 1 beträgt in Belgien 12 %.
Der Parksatz beträgt in Belgien 12 %.
Der ermäßigte Steuersatz 2 beträgt in Belgien 6 %.
Belgien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.
Der stark ermäßigte Steuersatz findet in Belgien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Belgien?
Der in Belgien geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz 1 beträgt in Belgien 12 %.
Der Parksatz beträgt in Belgien 12 %.
Der ermäßigte Steuersatz 2 beträgt in Belgien 6 %.
Belgien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.
Der stark ermäßigte Steuersatz findet in Belgien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wann seid ihr als Onlinehändler in der EU steuerpflichtig?
Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- ihr ausländische Warenlager nutzt, wie z.B. im Rahmen von Amazon FBA. Durch die Nutzung von Warenlagern seid ihr zur Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen verpflichtet inkl. umsatzsteuerlicher Registrierung.
- eure Lieferungen in andere EU-Länder an Privatpersonen die EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR netto überschreiten. Ab dieser Grenze seid ihr im Zielland (z.B. Belgien) umsatzsteuerpflichtig.
- ihr euch für das OSS-Verfahren registriert, durch die Registrierung auf den Schwellenwert verzichten und somit grundsätzlich alle Fernverkäufe mit den Steuersätzen des jeweiligen Ziellandes versteuert.
Welche Umsatzsteuer-Fristen und -Besonderheiten müsst ihr in Belgien einhalten?
Umsatzsteuermeldung in Belgien
Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in Belgien – je nach Jahresumsatz – monatlich (für Jahresumsätze über 2,5 Mio. EUR) oder quartalsweise (für Jahresumsätze unter 2,5 Mio. EUR) eingereicht werden.
Die Frist ist der 20. Tag des Folgemonats.
Aktuelle Termine können hier nachgeschaut werden.
Umsatzsteuerregistrierung in Belgien
Voraussetzung für die Einreichung von Umsatzsteuermeldungen in Belgien ist eine umsatzsteuerliche Registrierung. Um die Registrierung zu beantragen, müsst ihr ein Formular ausfüllen (604A) und einreichen. Darüber hinaus müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählt u.a. ein Handelsregisterauszug, eine Unternehmerbescheinigung, ein Identifikationsformular oder ggf. eine Vollmacht.
Zusammenfassende Meldung in Belgien
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch “EC Sales List” genannt. Sie wird in Belgien monatlich oder vierteljährlich abgegeben, je nachdem, in welchem Meldeintervall die Umsatzsteuermeldung deklariert wird.
Die ZM muss bis zum 20. Tag nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden. Ab 2024 ändert sich die Frist für die Abgabe der quartalsweisen ZM auf den 25. Tag des Monats, der auf den betreffenden Meldezeitraum folgt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass ihr zudem eine „Liste annuelle des clients assujettis“ einreichen müsst. Die Frist ist der 31. März des Folgejahres. Dies ist eine Liste aller Kunden, an die ihr im vorangegangenen Kalenderjahr Waren und Dienstleistungen für einen Gesamtbetrag pro Kunde von mehr als 250 Euro (USt. nicht eingerechnet) geliefert habt. Darin müssen der Name jedes Kunden, die getätigten Lieferungen und der Gesamtbetrag der verrechneten Umsatzsteuer enthalten sein.
Intrastat-Meldung in Belgien
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am 20. Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
Die Schwellen, ab der ihr eine Intrastat-Meldung in Belgien einreichen müsst:
Versendung der Waren: 1.000.000 EUR
Eingang der Waren: 1.500.000 EUR
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.
Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Belgien beachten?
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.
Wenn ihr in Belgien Warenlager nutzt, müsst ihr:
- euch umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
- monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.
Mit welchen Strafen müsst ihr in Belgien rechnen?
Wenn ihr steuerpflichtig seid, aber keine Umsätze meldet, können Strafen drohen. Zu diesen zählen z.B. :
Nichtabgabe der Umsatzsteuermeldung: Ein Bußgeld von 1000 Euro pro Meldung und pro Verzugsmonat.
Fehler in der Umsatzsteuermeldung: Im Falle einer spontanen Berichtigung verhängt die belgische Finanzverwaltung keine Sanktionen. Bei einer Berichtigung nach einer Steuerprüfung wird eine Strafe von 5 % bis 20 % der geschuldeten Umsatzsteuer fällig.
Nichtabführung der Umsatzsteuer: Die Finanzverwaltung erhebt Verzugszinsen in Höhe von 0,8 % pro Verzugsmonat und eine Strafe in Höhe von 15 % der geschuldeten Umsatzsteuer, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist.
Nichteinreichung der Zusammenfassenden Meldung (EC Sales List): Geldstrafe von 25 Euro sowie 3000 Euro pro ZM.
Nichtabgabe der Intrastat-Meldung: Wenn Steuerpflichtige die Intrastat-Meldung trotz Mahnung durch die Finanzverwaltung nicht abgegeben, droht eine Strafe von 100 bis 10.000 Euro sowie ein Strafverfahren.
Umsatzsteuerbefreiung in Belgien
Wie auch in Deutschland, können sich kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer in Belgien befreien lassen. Ihr könnt die Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, wenn der Jahresumsatz eures Unternehmens 25.000 EUR nicht übersteigt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Rechtsform das Unternehmen hat (natürliche Person, Gesellschaft usw.). Bestimmte Sektoren und Umsätze sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Ihr seid ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr nur steuerbefreite Tätigkeiten ausübt (z. B. soziokulturelle, finanzielle und medizinische Tätigkeiten / Article 44 of the Belgian VAT Code). Weitere Informationen findet ihr hier.
Weitere Fakten zur Umsatzsteuer in Belgien
- Die Umsatzsteuer in Belgien wird auf Französisch als “Taxe sur la valeur ajoutée” (TVA) und auf Niederländisch als “Belasting over de Toegevoegde Waarde” (BTW) bezeichnet.
- In Belgien gibt es verschiedene Regionen, das Umsatzsteuersystem ist allerdings föderal geprägt.
- Die Umsatzsteuer wurde im Jahr 1971 in Belgien eingeführt. 1993 übernahm Belgien dann das Umsatzsteuersystem der Europäischen Union. Die Umsatzsteuer wurde zuletzt 1996 auf den Standardsteuersatz von 21 % erhöht.
Um die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Belgien zu berechnen, rechnet man den Preis der Ware x den Steuersatz von 21 %. 100 x 0,21 = 21 Euro.
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen: Mit unserer automatisierten Lösung behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe. Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, spart Zeit und manuelle Arbeit. Unsere Experten kümmern sich um die korrekte, prüfungssichere und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
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