Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Tschechien

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Tschechien im Blick.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Tschechien?

Der in Tschechien geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in Tschechien beträgt 12 % und gilt z.B. für Lebensmittel, nichtalkoholische Getränke oder Pflanzen.

Der Parksatz, der stark ermäßigte Satz und der Nullsatz finden in Tschechien keine Anwendung.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Tschechien eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung

Umsatzsteuermeldungen sind in Tschechien in der Regel monatlich in elektronischer Form abzugeben. Im Sonderfall ist auch eine Meldung pro Quartal möglich. Die Frist ist in beiden Fällen der 25. Tag des Folgemonats. Voraussetzung für die Meldung ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Tschechien. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung gibt es nicht.

Neben der regulären Umsatzsteuererklärung verlangt das tschechische Finanzamt darüber hinaus auch eine monatliche Kontrollmitteilung.

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Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List (ESL) genannt. Die ZM ist in Tschechien in der Regel monatlich abzugeben. Sie muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden.

Bei Dienstleistungen kann die ZM auch quartalsweise abgegeben werden, vorausgesetzt die Umsatzsteuermeldungen erfolgen ebenfalls vierteljährlich und es wird keine Ware verbracht.

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat verzeichnet. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am 12. Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

In Tschechien wird zwischen 2 Intrastat-Meldungen unterschieden, der vereinfachten und der vollständigen Intrastat-Meldung. Je Meldung gelten unterschiedliche Meldeschwellen:

Meldeschwelle Vereinfachte Intrastat-Meldung:
Ausfuhr der Waren: 15.000.000 CZK – 20.000.000 CZK
Einfuhr der Waren: 15.000.000 CZK – 20.000.000 CZK

Meldeschwelle Standard Intrastat-Meldung:
Ausfuhr der Waren: >20.000.000 CZK
Einfuhr der Waren: >20.000.000 CZK

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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Tschechien beachten?

Die Teilnahme an den FBA-Programmen von Amazon (PAN-EU und CEE) bringen viele Vorteile für Händler mit sich, führen aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten im EU-Ausland. Neben Tschechien ist Polen Teil des bekannten CEE-Programms.

Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in den Lagerländern abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land