Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Italien
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Italien im Blick.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Italien?
Der in Italien geltende Standardsteuersatz liegt bei 22 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz 1 in Italien beträgt 10 % und gilt z.B. für einige Arzneimittel, Personentransport in Italien.
Der ermäßigte Steuersatz 2 in Italien beträgt 5 % und gilt z.B. für einige Lebensmittel.
Italien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Parksatz von 5 %.
Italien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem stark ermäßigten Steuersatz von 4 %, z.B. auf einige Bücher oder Zeitungen.
Der Nullsatz findet in Italien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- ihr ausländische Warenlager nutzt, wie z.B. im Rahmen des Fulfillment-Programms von Amazon (FBA). Durch die Nutzung von Warenlagern seid ihr zur Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen verpflichtet inkl. umsatzsteuerlicher Registrierung.
- wenn eure Lieferungen in andere EU-Länder an Privatpersonen die EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR netto überschreiten. Ab dieser Grenze seid ihr im Zielland steuerpflichtig.
- wenn ihr euch für das OSS-Verfahren registriert, durch die Registrierung auf den Schwellenwert verzichten und somit grundsätzlich alle Fernverkäufe mit den Steuersätzen des jeweiligen Ziellandes versteuert.
Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Italien eingehalten werden?
Umsatzsteuermeldung
In Italien müssen Umsatzsteuer-Voranmeldung unabhängig vom Zahlungszeitraum quartalsweise eingereicht werden. Die Frist ist der letzte Tag des zweiten Monats nach Ende des Quartals.
Zudem ist eine jährliche Umsatzsteuermeldung verpflichtend (Frist: 30. April des Folgejahres).
In Italien gelten für die Umsatzsteuermeldung und für die Zahlung der Umsatzsteuerschuld völlig unterschiedliche Fristen. Die Zahlung der Umsatzsteuer kann monatlich (bis zum 16. Tag des Folgemonats) oder quartalsweise (bis zum 16. des zweiten Monats nach Ende des Quartals) erfolgen. In beiden Fällen wird die Zahlungsanweisung vor der Meldung versandt. Eine jährliche Zahlung ist, falls erforderlich, bis zum 16. März möglich. Darüber hinaus gibt es in Italien eine Abschlagszahlung im Dezember.
Zusammenfassende Meldung
In Italien gibt es keine Zusammenfassende Meldung (auch “EC Sales List” genannt).
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Italien beachten?
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU. Neben Italien, sind auch Spanien, die Niederlande, Schweden, Deutschland, Frankreich sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.
Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:
- euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
- regelmäßig Umsatzsteuermeldungen in den Lagerländern abgeben
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.
Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
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