Der Umsatzsteuer-Steckbrief für die Niederlande

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in den Niederlanden im Blick.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in den Niederlanden?

Der in den Niederlanden geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in den Niederlanden beträgt 9 % und gilt z.B. für viele Getränke und Speisen, Zeitschriften, Bücher oder Medikamente.

Der Nullsatz gilt z.B. für die internationale Personenbeförderung.

Der stark ermäßigte Steuersatz und der Parksatz finden in den Niederlanden keine Anwendung.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in den Niederlanden eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in den Niederlanden – je nach Voraussetzung – monatlich oder quartalsweise eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Die Frist ist der letzte Tag des zweiten Monats nach Ende des Zeitraums.
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Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Sie wird in den Niederlanden monatlich oder vierteljährlich abgegeben, je nach Umsatz.

Die ZM muss bis zum letzten Tag des zweiten Monats nach Ende des Zeitraums abgegeben werden.

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am zehnten Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Die Abgabe der niederländischen Intrastat-Meldung ist nur dann erforderlich, wenn das Finanzamt ein Schreiben versendet, in dem es zur Abgabe der Meldung auffordert.

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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in den Niederlanden beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU. Neben den Niederlanden, sind auch Spanien, Deutschland, Schweden, Italien, Frankreich sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.

Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in den Lagerländern abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land