Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Frankreich

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Frankreich im Blick

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Frankreich?

Der in Frankreich geltende Standardsteuersatz liegt bei 20 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz 1 in Frankreich beträgt 10 % und gilt z.B. für bestimmte Lebensmittel.

Der ermäßigte Steuersatz 2 in Frankreich beträgt 5,5 % und gilt z.B. für Bücher oder Arzneimittel.

Frankreich unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem stark ermäßigten Steuersatz von 2,1 %, z.B. Fernsehgebühren oder bestimmte Zeitungen.

Der Parksatz und der Nullsatz finden in Frankreich keine Anwendung.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Frankreich eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in Frankreich – je nach Voraussetzung – monatlich oder quartalsweise (Jahresumsätze unter 4.000 EUR) eingereicht werden. Auch eine jährliche Meldung ist möglich, für ausländische Unternehmen aber aufgrund der zahlreichen Bedingungen und Auflagen eher selten.
Voraussetzung für die Einreichung von Meldungen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Die Frist ist der 19. des Folgemonats (monatlich) oder der 25. des Folgemonats (quartalsweise).

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Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Sie wird in Frankreich monatlich abgegeben. 

Die ZM muss bis zum 10. Werktag nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden (inkl. samstags).

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Falls erforderlich, müsst ihr diese Meldung monatlich, am zehnten Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Die Intrastat-Meldung ist nur erforderlich, wenn das Finanzamt ein Schreiben versendet, in dem es zur Abgabe der Meldung auffordert.

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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Frankreich beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu diversen umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU. Neben Frankreich, sind auch Spanien, Deutschland, Schweden, Italien, die Niederlanden sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.

Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in den Lagerländern abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land