Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Irland
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Irland im Blick
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Irland?
Der in Irland geltende Standardsteuersatz liegt bei 23 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz 1 in Irland beträgt 13,5 %.
Der Parksatz in Irland liegt ebenfalls bei 13,5 %.
Der ermäßigte Steuersatz 2 in Irland beträgt 9 %.
Irland unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem stark ermäßigten Steuersatz von 4,8 %.
Des Weiteren gibt es in Irland einen Steuersatz von 0 %.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- ihr ausländische Warenlager nutzen, wie z.B. im Rahmen des Fulfillment-Programms von Amazon (FBA). Durch die Nutzung von Warenlagern seid ihr zur Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen verpflichtet inkl. umsatzsteuerlicher Registrierung.
- wenn ihr Lieferungen in andere EU-Länder an Privatpersonen die EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR netto überschreiten. Ab dieser Grenze seid ihr im Zielland steuerpflichtig.
- wenn ihr euch für das OSS-Verfahren registrieren, durch die Registrierung auf den Schwellenwert verzichten und somit grundsätzlich alle Fernverkäufe mit den Steuersätzen des jeweiligen Ziellandes versteuern.
Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Irland eingehalten werden?
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in Irland – je nach Jahresumsatz – monatlich (nur im Fall von monatlichen Umsatzsteuer-Erstattungsbeträgen), zweimonatlich (Standard), quartalsweise (jährliche Umsatzsteuerschuld zwischen 3.001 EUR – 14.400 EUR) oder halbjährlich (jährliche Umsatzsteuerschuld <3000 EUR) einzureichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung. Die Frist ist jeweils der 19. des Folgemonats.
Zudem ist, unabhängig vom Meldeintervall, zusätzlich eine Jahresmeldung einzureichen: der sog. RTD (Return of Trading Details). Die Frist für die Einreichung dieser Meldung ist der 23. des Folgemonats, jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres. Dabei handelt es sich um eine statistische Meldung, in der die tatsächlichen Verkäufe und Käufe zusammengefasst werden.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Sie muss in Irland – je nach Jahresumsatz – entweder monatlich, zweimonatlich, quartalsweise (bei Lieferungen <50.000 EUR in den vier vorhergehenden Quartalen) oder jährlich abgegeben werden.
Die Frist für die Abgabe der ZM ist der 23. des Folgemonats.
Intrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am 23. Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
Versendung der Waren: 635.000 EUR
Eingang der Waren: 500.000 EUR
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.
Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Irland beachten?
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.
Wenn ihr in Irland Warenlager nutzt, müsst ihr:
- euch umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
- monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.
Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
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