OSS-Meldung: Wie erfolgt die Zahlung der Umsatzsteuer?
Wenn ihr euch als Unternehmer beim OSS-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern angemeldet habt, müsst ihr quartalsweise die Umsatzsteuer per Überweisung entrichten. Was ihr bei der Entrichtung der OSS-Zahlung beachten müsst, erfahrt ihr hier.
Wann müssen OSS-Zahlungen entrichtet werden?
Das OSS-Verfahren ermöglicht es euch, Umsatzsteuerzahlungen für Fernverkäufe und Dienstleistungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern zu tätigen. Das vereinfacht die Begleichung der Umsatzsteuer für euch als Unternehmer enorm, da ihr euch, anders als vor dem 01.07.2021, nicht mehr in jedem EU-Zielland registrieren und eure Steuern dort abführen müsst. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist für euch freiwillig.
Sobald ihr euch beim OSS angemeldet habt, müsst ihr die damit einhergehenden Meldepflichten und Zahlungsfristen beachten. Vierteljährlich müsst ihr nämlich eine sogenannte OSS-Meldung an das Bundeszentralamt senden. In dieser listet ihr all eure grenzüberschreitenden B2C-Dienstleistungen und -Verkäufe auf, die ihr in andere EU-Mitgliedsstaaten versendet oder geleistet habt. Was müsst ihr bei der OSS-Zahlung beachten?
Bedenkt, dass ihr bei der Einreichung eurer OSS-Meldung sowie für die Zahlung der Umsatzsteuer festgelegte Fristen beachten müsst. Es handelt sich hierbei um starre Fristen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlagert es sich nicht auf den nächsten Werktag. Gleiches gilt für den Zahlungseingang. Da ihr die Überweisungen an das Zentralamt manuell tätigen müsst, solltet ihr mögliche Verzögerungen bei der Transaktion an die Bundeskasse einplanen. Ein Lastschriftverfahren ist nicht möglich.
Überweist den Steuerbetrag an folgende Bankverbindung:
- Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST
- Bankname: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
- IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
- BIC Code: MARKDEF1590
Hinweis: Bei der erstmaligen OSS-Zahlung ist immer die Referenznummer anzugeben. Diese besteht aus dem Format DE, eurer USt-IdNr. und dem Besteuerungszeitraum, zum Beispiel Q3.2022 (drittes Quartal 2022).
Fristgerechte Zahlung
Denkt daran, die OSS-Zahlung fristgerecht zu überweisen! Plant daher unbedingt die möglichen Verzögerungen zwischen eurer Hausbank und der Bundeskasse mit ein. Sollte die Steuerzahlung nicht rechtzeitig eingehen, drohen euch unter Umständen Säumniszuschläge.
Taxdoo hilft euch bei der Planung eurer OSS-Zahlung
Sowohl die OSS-Meldung als auch die Zahlung müssen gut organisiert sein. Mit Taxdoo könnt ihr alle nötigen Daten einfach und schnell zusammenführen und für den OSS vorbereiten. So gestaltet sich die Meldung eurer Steuervoranmeldung nicht nur unkompliziert, ihr haltet zudem alle steuerlichen Meldepflichten genauestens ein. Überzeugt euch selbst und testet Taxdoo jetzt kostenlos!