Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Österreich

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Österreich im Blick.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Österreich?

Der in Österreich geltende Standardsteuersatz liegt bei 20 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in Österreich beträgt 10 % und gilt z.B. für die Lieferung von Büchern, Zeitungen oder Lebensmitteln.

Der Parksatz in Österreich beträgt 13 % und gilt z.B. für Lieferungen von Pflanzen oder lebenden Tieren.

Österreich unterwirft bestimmte Leistungen und Waren für Lieferungen, inner-gemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen einem Steuersatz von 0 %.

Der stark ermäßigte Steuersatz oder der Nullsatz finden in Österreich keine Anwendung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Österreich eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in Österreich – je nach Jahresumsatz – monatlich (Jahresumsatz über 100.000 EUR) oder quartalsweise (Jahresumsatz zwischen 30.000 EUR und 100.000 EUR) eingereicht werden. Die Frist ist der 15. des Folge-Folge-Monats.

Die Frist der jährlichen Umsatzsteuererklärung ist der 30. April (Papierform) bzw. der 30. Juni (elektronische Einreichung).

Voraussetzung für die Meldungen ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.

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Zusammenfassende Meldung

Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) oder auch EC Sales List ist, abhängig von Ihrem Umsatz, monatlich (Jahresumsatz über 100.000 EUR) oder im Quartal (Jahresumsatz zwischen 30.000 EUR und 100.000 EUR) erforderlich.

Die ZM ist bis zum letzten Tag des Folgemonats bzw. bis zum letzten Tag des nächsten Quartals elektronisch einzureichen.

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am zehnten Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Versendung der Waren: 750.000 EUR
Eingang der Waren: 750.000 EUR

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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Österreich beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.

Wenn ihr in Österreich Warenlager nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land