Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Dänemark
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Dänemark im Blick
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Dänemark?
Der in Dänemark geltende Standardsteuersatz liegt bei 25 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht steuerfrei sind.
Dänemark unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.
Der Parksatz, der ermäßigte Satz und der stark ermäßigte Satz finden in Dänemark keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:
- ihr ausländische Warenlager nutzen, wie z.B. im Rahmen des Fulfillment-Programms von Amazon (FBA). Durch die Nutzung von Warenlagern seid ihr zur Abgabe von umsatzsteuerlichen Meldungen verpflichtet inkl. umsatzsteuerlicher Registrierung.
- wenn ihr Lieferungen in andere EU-Länder an Privatpersonen die EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR netto überschreiten. Ab dieser Grenze seid ihr im Zielland steuerpflichtig.
- wenn ihr euch für das OSS-Verfahren registrieren, durch die Registrierung auf den Schwellenwert verzichten und somit grundsätzlich alle Fernverkäufe mit den Steuersätzen des jeweiligen Ziellandes versteuern.
Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Dänemark eingehalten werden?
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen können in Dänemark – je nach jährlicher Umsatzhöhe – monatlich, quartalsweise oder halbjährig eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.
Die Frist ist der 25. des Folgemonats (monatlich), der erste Tag des dritten Monats nach Ende eines Quartals (vierteljährlich) oder der erste Tag des dritten Monats nach Ende des Zeitraums (halbjährlich).
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Sie wird in Dänemark standardmäßig monatlich abgegeben. Sollte der vierteljährliche ZM relevante Umsatz in den letzten 4 Quartalen sowie im laufenden Quartal unter 400.000 DKK liegen, kann eine Quartalsmeldung beantragt werden.
Die ZM muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden. Die Zusammenfassende Meldung wird zusammen mit der Intrastat-Meldung im selben Formular deklariert.
Intrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Das dänische Finanzamt sieht eine Klassifizierung der intrastatmeldepflichtigen Unternehmen in 2 Kategorien vor – Gruppe 1 gilt für Großunternehmen und Gruppe 2 für kleine Unternehmen.
Gruppe 1: Die Frist ist der Folgemonat nach dem Ende des Berichtszeitraums. Die Einreichung ist unterschiedlich, da die Erklärungen für Januar, Februar und Oktober bis zum 12. des Folgemonats des Berichtszeitraums eingereicht werden müssen. Die übrigen Fristen liegen zwischen dem 14. und 19.
Gruppe 2: Die Einreichungsfrist ist der 25. Tag des nächsten Monats des Berichtszeitraums (Ausnahme ist der Zeitraum Juni mit Einreichungsfrist Mitte August). Fällt der Abgabetermin auf einen Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Abgabetermin.
Versendung der Waren: 11.300.000 DKK
Eingang der Waren: 41.000.000 DKK
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Dänemark beachten?
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.
Wenn ihr in Dänemark Warenlager nutzt, müsst ihr:
- euch umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
- monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.
Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
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