Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Deutschland
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland im Blick
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Deutschland?
Der in Deutschland geltende Standardsteuersatz liegt bei 19 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz in Deutschland beträgt 7 % und gilt z.B. für Tiernahrung, Tee oder Bücher.
Deutschland unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.
Der Parksatz und der stark ermäßigte Satz finden in Deutschland keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wann müsst ihr umsatzsteuerlich in Deutschland registrieren und eine Umsatzsteuererklärung bei den lokalen Finanzämtern einreichen?
- Unternehmer mit Sitz in Deutschland (auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer müssen in der Regel Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen)
- Wenn ihr als ausländischer Unternehmer in Deutschland steuerbare Umsätze ausführen, bspw. weil ihr Warenlager nutzt, hierzu zählt z.B. die Nutzung von Fulfillment-Strukturen wie Amazon PAN-EU
- Wenn ihr als ausländischer Unternehmer Fernverkäufe nach Deutschland generiert & die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 EUR überschreitet (optional: Meldungen über das OSS-Verfahren)
Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Deutschland eingehalten werden?
Umsatzsteuermeldung
Einmal im Jahr müssen alle Unternehmer (auch Kleinunternehmer) bei ihrem für sie zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
Zusätzlich müsst ihr als Onlinehändler monatliche (>7.500 EUR Umsatzsteuer im Vorjahr) oder vierteljährliche (≤ 7.500 EUR 7.500 EUR Umsatzsteuer im Jahr) Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) einreichen. Die Frist dafür ist jeweils der 10. Kalendertag des Folgemonats. Es besteht die Möglichkeit, die Frist in Abstimmung mit dem Finanzamt dauerhaft um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn eure Jahresumsatzsteuer nicht mehr als 1.000 EUR beträgt, könnt ihr euch von den UStVAs befreien lassen und müsst nur eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Zusammenfassende Meldung
Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist von eurem Umsatz abhängig und entweder monatlich erforderlich (> 50.000 EUR im laufenden Quartal oder in einem der vier letzten Quartale) oder quartalsweise möglich.
Die Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums (Kalendermonat oder Quartal) beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch eingereicht werden.
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann die ZM auch jährlich deklariert werden.
Instrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am zehnten Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen. Versendung der Waren: 500.000 EUR Eingang der Waren: 800.000 EUR Eine Übersicht und detaillierte Informationen findet ihr hier.One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.
Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Deutschland beachten?
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu diversen umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU. Neben Deutschland sind auch Spanien, die Niederlande, Schweden, Italien, Frankreich sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.
Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:
- euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
- monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Meldungen in den Lagerländern abgeben.
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.
Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
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