Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Spanien

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Spanien im Blick.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Spanien?

Der in Spanien geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in Spanien beträgt 10 % und gilt z.B. für Personenbeförderung und landwirtschaftliche Güter.

Der ermäßigte Steuersatz 2 beträgt 5 % und gilt für Nahrungsmittel, wie z.B. für Olivenöl und Pasta. Er wurde am 01.01.2023 eingeführt und gilt bis zum 30.06.2023.

Der stark ermäßigte Steuersatz in Spanien beträgt 4 % und gilt z.B. für bestimmte Bücher und Arzneimittel.

Der Nullsatz in Spanien gilt für Grundnahrungsmittel, wie z.B. Brot und Milch. Er wurde am 01.01.2023 eingeführt und gilt bis zum 30.06.2023.

Der Parksatz findet in Spanien keine Anwendung.

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU seid ihr als deutscher Verkäufer umsatzsteuerpflichtig, wenn:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Spanien eingehalten werden?

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Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in Spanien – je nach Jahresumsatz  – monatlich oder quartalsweise einzureichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Die Frist ist der 30. des Folgemonats (monatlich) oder der 20. des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise). Zudem ist, unabhängig vom Meldeintervall, zusätzlich eine Jahresmeldung einzureichen. Die Frist für die Einreichung dieser Meldung ist der 30. Januar des Folgejahres.
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Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Sie wird in Spanien zusammen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung entweder monatlich oder quartalsweise abgegeben. 

Die Frist für die Abgabe der ZM ist der 20. des Folgemonats (monatlich) oder des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise).

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Intrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung müsst ihr monatlich, am zwölften Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Versendung der Waren: 400.000 EUR
Eingang der Waren: 400.000 EUR

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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

Fernverkäufe können über den One-Stop-Shop deklariert werden. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Spanien beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU. Neben Spanien, sind auch Deutschland, die Niederlande, Schweden, Italien, Frankreich sowie Polen Teil des Fulfillment-Programms.

Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, müsst ihr:

  • euch umsatzsteuerlich in den einzelnen Lagerländern registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen in den Lagerländern abgeben.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land