Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Großbritannien
Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Großbritannien im Blick.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Großbritannien?
Der in Großbritannien geltende Standardsteuersatz liegt bei 20 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen oder steuerfrei sind.
Der ermäßigte Steuersatz in Großbritannien beträgt 5 %.
Großbritannien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.
Der Parksatz und stark reduzierte Steuersatz findet in Großbritannien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wann müssen Sie sich in Großbritannien umsatzsteuerlich registrieren und die Umsatzsteuer einreichen?
- Sobald ihr Waren aus einem EU-Land nach UK verkauft, seid ihr in Großbritannien steuerpflichtig. Überschreitet der Warenwert 135 £, müsst ihr an der Grenze zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll entrichten.
- Wenn ihr aus einem britischen Fulfillment-Warenlager (z.B. Amazon) an einen britischen Kunden verkauft, so ist eine Registrierung erforderlich und die britische Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Die Haftung für die korrekte Abführung auf der Rechnung muss aber in diesem Fall der Marktplatz selbst übernehmen.
Ausnahmeregelung für Nordirland:
Seit dem Brexit ist Nordirland als Sonderfall zu betrachten, da es aus umsatzsteuerlicher Sicht weiterhin zum EU-Binnenmarkt gehört. Daher gelten weiterhin folgende umsatzsteuerliche Bedingungen:
- Ihr müsst euch umsatzsteuerlich registrieren, wenn ihr eure Ware aus einem EU-Land an ein Lager bzw. Fulfillment-Center in Nordirland senden. Hierfür ist eine eigene gültige XI VAT-ID nötig.
- Ihr seid umsatzsteuerpflichtig, wenn ihr Lieferungen in andere EU-Länder an Privatpersonen durchführt und die EU-Umsatzschwelle von 10.000 EUR netto überschreitet.
- Ihr seid umsatzsteuerpflichtig, wenn ihr euch für das OSS-Verfahren registriert, durch die Registrierung auf den Schwellenwert verzichtet und somit grundsätzlich alle Fernverkäufe mit den Steuersätzen des jeweiligen Ziellandes versteuert.
Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Großbritannien eingehalten werden?
Umsatzsteuer-Meldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen in Großbritannien quartalsweise eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung. Die Frist ist der 7. des zweiten Monats nach dem Quartal.
Je nach Abrechnungszeitraum kann das Meldequartal vom Kalenderquartal abweichen. Zudem können in Ausnahmefällen, z.B. bei der ersten Meldung nach Registrierung oder bei rückwirkenden Meldungen auch weniger oder mehr als drei Monate ein Meldeintervall bilden.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird in vielen Ländern auch EC Sales List (ESL) genannt. Sie ist nur für den Sonderfall Nordirland relevant und wird monatlich abgegeben.
Die ZM muss bis zum 21. des Monats nach dem Quartal eingereicht werden.
Intrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat und Nordirland. Für Warenbewegung zwischen einem EU-Staat und Großbritannien ist diese Meldung nicht erforderlich. Die Meldungen müssen monatlich, am 21. des Folgemonats eingereicht werden und die Meldeschwellen liegen bei: Versendung der Waren: 250.000 GBPEingang der Waren: 500.000 GBPOne-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.Eine OSS-Meldung ist nur für den Sonderfall Nordirland möglich.Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Großbritannien beachten?
Seit März 2022 ist die Teilnahme an den Amazon EFN für Onlinehändler möglich. Das bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Herausforderungen.
Wenn ihr Amazon EFN nutzt, können diese vier Szenarien zutreffen, wobei ihr folgendes beachten müsst:
- B2C-Lieferungen aus der EU nach GB mit einem Wert von maximal 135 GBP
Die Steuerpflicht liegt bei Amazon, ihr müsst euch nicht umsatzsteuerlich registrieren und keine Umsatzsteuer in Großbritannien abführen.
- B2C-Lieferungen aus der EU nach GB mit einem Wert über 135 GBP
Mit dem Überschreiten des Warenwertes von 135 GBP seid ihr in GB umsatzsteuerpflichtig und müsst euch bei dem HRMC umsatzsteuerlich registrieren.
- B2C-Lieferungen aus GB in die EU mit einem Wert von maximal 150 EUR
Die Steuerpflicht liegt bei Amazon, ihr müsst euch nicht umsatzsteuerlich registrieren und keine Umsatzsteuer im EU-Land abführen, wenn ihr nicht bereits in Frankreich, Italien oder Spanien etc. aufgrund des PAN EU Programm registriert seid.
- B2C-Lieferungen aus GB in die EU mit einem Wert über 150 EUR
Mit dem Überschreiten des Warenwertes von 150 EUR seid ihr im jeweiligen EU-Staat umsatzsteuerpflichtig und müsst euch umsatzsteuerlich registrieren.
So kann Taxdoo euch unterstützen
Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?
Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.
Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.
Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land
Steuer-Expertenwissen – direkt von Dr. Roger Gothmann
Für unseren kostenlosen Newsletter anmelden und monatlich Neuigkeiten zu Buchhaltung, Steuern und E-Commerce erhalten – direkt von Taxdoos Geschäftsführer, Mitgründer und ehemaligem Betriebsprüfer.