Der Umsatzsteuer-Steckbrief für Großbritannien

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behaltet alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Großbritannien im Blick.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Großbritannien?

Der in Großbritannien geltende Standardsteuersatz liegt bei 20 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter den ermäßigten Steuersatz fallen oder steuerfrei sind.

Der ermäßigte Steuersatz in Großbritannien beträgt 5 %.

Großbritannien unterwirft bestimmte Leistungen und Waren einem Steuersatz von 0 %.

Der Parksatz und stark reduzierte Steuersatz findet in Großbritannien keine Anwendung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Wann müssen Sie sich in Großbritannien umsatzsteuerlich registrieren und die Umsatzsteuer einreichen?

Ausnahmeregelung für Nordirland:

Seit dem Brexit ist Nordirland als Sonderfall zu betrachten, da es aus umsatzsteuerlicher Sicht weiterhin zum EU-Binnenmarkt gehört. Daher gelten weiterhin folgende umsatzsteuerliche Bedingungen:

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Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Großbritannien eingehalten werden?

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Umsatzsteuer-Meldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen in Großbritannien quartalsweise eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung. Die Frist ist der 7. des zweiten Monats nach dem Quartal

Je nach Abrechnungszeitraum kann das Meldequartal vom Kalenderquartal abweichen. Zudem können in Ausnahmefällen, z.B. bei der ersten Meldung nach Registrierung oder bei rückwirkenden Meldungen auch weniger oder mehr als drei Monate ein Meldeintervall bilden.

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Zusammenfassende Meldung 

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird in vielen Ländern auch EC Sales List (ESL) genannt. Sie ist nur für den Sonderfall Nordirland relevant und wird monatlich abgegeben. 

Die ZM muss bis zum 21. des Monats nach dem Quartal eingereicht werden. 

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Intrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat und Nordirland. Für Warenbewegung zwischen einem EU-Staat und Großbritannien ist diese Meldung nicht erforderlich. Die Meldungen müssen monatlich, am 21. des Folgemonats eingereicht werden und die Meldeschwellen liegen bei:

Versendung der Waren: 250.000 GBP
Eingang der Waren: 500.000 GBP
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One-Stop-Shop-Meldung (OSS)
Die Einreichung muss innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also sie muss bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden.

Eine OSS-Meldung ist nur für den Sonderfall Nordirland möglich.

Was müsst ihr bei der Warenlagerung in Großbritannien beachten?

Seit März 2022 ist die Teilnahme an den Amazon EFN für Onlinehändler möglich. Das bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Herausforderungen.

Wenn ihr Amazon EFN nutzt, können diese vier Szenarien zutreffen, wobei ihr folgendes beachten müsst:

  • B2C-Lieferungen aus der EU nach GB mit einem Wert von maximal 135 GBP

Die Steuerpflicht liegt bei Amazon, ihr müsst euch nicht umsatzsteuerlich registrieren und keine Umsatzsteuer in Großbritannien abführen.

  • B2C-Lieferungen aus der EU nach GB mit einem Wert über 135 GBP

Mit dem Überschreiten des Warenwertes von 135 GBP seid ihr in GB umsatzsteuerpflichtig und müsst euch bei dem HRMC umsatzsteuerlich registrieren.

  • B2C-Lieferungen aus GB in die EU mit einem Wert von maximal 150 EUR

Die Steuerpflicht liegt bei Amazon, ihr müsst euch nicht umsatzsteuerlich registrieren und keine Umsatzsteuer im EU-Land abführen, wenn ihr nicht bereits in Frankreich, Italien oder Spanien etc. aufgrund des PAN EU Programm registriert seid.

  • B2C-Lieferungen aus GB in die EU mit einem Wert über 150 EUR

Mit dem Überschreiten des Warenwertes von 150 EUR seid ihr im jeweiligen EU-Staat umsatzsteuerpflichtig und müsst euch umsatzsteuerlich registrieren.

So kann Taxdoo euch unterstützen

Wann müsst ihr lokale Meldungen bei den Finanzämtern im Ausland einreichen? Wann könnt ihr eure EU-Umsatzsteuer per One-Stop-Shop melden und welche Fristen gibt es dabei zu beachten?

Mit Taxdoo braucht ihr euch über diese Fragen keine Gedanken mehr zu machen. Mit unserer automatisierten Lösung und unserem EU-weiten Steuerberaternetzwerk behaltet ihr den Überblick über eure europaweiten Verkäufe.

Durch unser Rundum-sorglos-Paket könnt ihr euch auf die Skalierung eures Business konzentrieren, wir kümmern uns um die korrekte und fristgerechte Einreichung eurer Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land inkl. der Kommunikation mit den lokalen Finanzämtern.

Details zu allen umsatzsteuerlichen Pflichten nach Land