Großbritannien & Zoll – Die wichtigsten Bestimmungen für Lieferungen nach UK seit 2022

Mehr als ein Jahr nach dem Brexit gelten seit 2022 neue Zoll- und Einfuhr-Regelungen für Lieferungen nach Großbritannien. In diesem Blogartikel geben wir Euch einen Überblick, welche zollrechtlichen Vorschriften für Händler beim Versand nach UK zu beachten sind.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
Großbritannien & Zoll – Die wichtigsten Bestimmungen für Lieferungen nach UK seit 2022

Ist irgendjemand überrascht, dass nach dem Brexit die Zoll-Bestimmungen beim Handel mit Großbritannien tatsächlich kompliziert ausgefallen sind? 

Aber keine Panik: Lieferungen nach England, Schottland und Wales sind auch nach Einführung neuer britischer Zollbestimmungen seit Januar 2022 mit vertretbarem Aufwand machbar.

Inhaltsverzeichnis:

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Der Brexit hat mit neuen Zoll- und Umsatzsteuerregelungen den Handel mit Großbritannien deutlich erschwert

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Seitdem haben Onlinehändler bereits mit komplexen umsatzsteuerlichen Regelungen zu kämpfen. Dazu kommen, nach Ablauf einer Übergangsphase, seit Anfang 2022 nun auch neue Zollbestimmungen für Einfuhren nach Großbritannien zur Anwendung

Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Brexit und dabei insbesondere die Neuregelungen beim Zoll, viele Händler immer noch vor dem Handel mit UK abschreckt. 

Damit Ihr diese Hemmnisse überwinden könnt, geben wir Euch einen Überblick:

  • Welche Regelungen zum Handel mit UK solltet Ihr aus zollrechtlicher Sicht kennen? 
  • Welche Lösungsansätze gibt es für einen aufwandsarmen Handel mit Großbritannien?
  • Mit welchen Zollgebühren müsst Ihr bei Einfuhren nach UK rechnen? 

Tschüss vereinfachtes Einfuhrverfahren, hallo neue Zoll-Bestimmungen in UK seit Januar 2022

Wie Ihr wisst, ist UK bereits seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Zollgebiets der Europäischen Union. Dies bedeutet, nicht nur aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, sondern auch aus zollrechtlicher Sicht:

Bei Großbritannien handelt es sich nun um ein sogenanntes Drittland.

Dadurch müsst Ihr beim Transport von Waren nach UK (Drittland) auch bestimmte zollrechtliche Förmlichkeiten erfüllen, damit die Waren ins Zielland gelangen können. 

Hierzu gehört unter anderem, dass im Land der Einfuhr eine Zollanmeldung abgegeben wird. 

Exkurs: Was ist eigentlich eine Einfuhr? 
Einfuhr ist ein zollrechtlicher Fachbegriff und bedeutet, dass Waren aus einem Zollgebiet in ein anderes Zollgebiet verbracht werden. Damit die Ware, die aus Zollgebiet A in Zollgebiet B gelangt, genau so behandelt wird, wie Ware, die ursprünglich aus Zollgebiet B kommt, müssen Einfuhrformalitäten berücksichtigt werden. Ihr müsst die Ware in den sogenannten “zollrechtlich freien Verkehr” überführen. Im Hinblick auf den Handel mit UK ist dies einerseits notwendig, wenn Ihr Waren aus UK in die EU verbringt. Andererseits ist dies aber auch notwendig, wenn Ihr Waren aus der EU nach UK verbringt.

Rückblick Zoll in UK 2021: “Vereinfachtes” Verfahren für Einfuhren nach Großbritannien

Allerdings gab es bis Januar 2022 eine Vereinfachung für Einfuhren nach UK. Im Jahr 2021 konnte anstatt einer vollständigen Zollanmeldung zum Zeitpunkt der Einfuhr auch eine “Anschreibung in der Buchführung” erfolgen. Hintergrund dieser Vereinfachung war, dass man den Unternehmen noch mehr Vorbereitungszeit auf die neuen Regularien geben und die Einschränkung von Handelsströmen vermeiden wollte.

Allerdings war die vorgenannte “Vereinfachung” auch recht komplex und an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  1. Eine britische EORI-Nummer musste vorliegen
  2. Bewilligung durch das HRMC in UK
  3. Zugang zur entsprechenden Zollsoftware zwecks Übermittlung der vollständigen Zollanmeldung nach spätestens 175 Tagen
  4. Vorliegen eines Aufschubkontos

Dieses Prozedere ist seit Anfang 2022 passé.

Gut, nun wissen wir im ersten Schritt, dass es sich bei Großbritannien um ein anderes Zollgebiet handelt und dass es einige Formalitäten zu beachten gibt. Aber was bedeutet das genau für Euch? 

Wir klären nachfolgend für Euch:

  • Welche Einfuhrformalitäten müssen bei Versendung der Ware aus der EU nach UK berücksichtigt werden?
  • Wer kann Euch, als in der EU ansässiger Onlinehändler, hierbei unterstützen?

Gut zu wissen:
Korrespondierend zur Einfuhr in UK liegt in der EU bei Transport der Waren nach UK eine Ausfuhr vor. Was das bedeutet, lest Ihr hier.

Zollabwicklung bei der Einfuhr nach Großbritannien

Beginnen wir mit den Formalitäten, die Ihr erfüllen müsst, wenn Ihr Ware aus der EU (oder einem anderen Land) ins Vereinigte Königreich verbringt. Da die Ware aus einem anderen Zollgebiet kommt, müsst Ihr in UK eine Zollanmeldung abgeben, damit die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr des Vereinigten Königreichs überlassen werden kann.

Sonderfall Nordirland:
Eine Besonderheit gilt im Hinblick auf den Warenverkehr mit Nordirland. Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland gelten als Warenverkehr innerhalb der EU, für die keine Einfuhr- oder Ausfuhrzoll-Förmlichkeiten zu erfüllen sind. 

Good to know: Dies gilt auch für in UK ansässige Unternehmen, die vorher Gebrauch von den Vereinfachungen im Bereich der Einfuhrformalitäten machen konnten. 

Wir erklären Euch nun Schritt für Schritt, welche Angaben Ihr im Rahmen der Zollanmeldung in Großbritannien machen müsst.

Zolltarifnummern als wesentlicher Bestandteil der vollständigen Zollanmeldung in UK

Eine der zentralen Angaben, die im Rahmen der Zollanmeldung in Großbritannien zu machen ist, ist die Zolltarifnummer.

Was ist eine Zolltarifnummer?
Eine Zolltarifnummer dient der Einordnung einer Ware in den Zolltarif. Es handelt sich hierbei um eine numerische Codierung. Anhand dieser Codierung ist eine eindeutige Identifikation einer Ware möglich. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer gelten in allen Staaten der Welthandelsorganisation. Anhand der Zolltarifnummer einer Ware lässt sich zum Beispiel bestimmen, wie hoch die Einfuhrabgaben einer Ware sind. 

Ihr müsst dem britischen Zoll im Rahmen der Zollanmeldung also mitteilen, welche Art von Ware Ihr nach Großbritannien einführen möchtet. Die Zolltarifnummer der Ware ist für die britischen Behörden zugleich die Grundlage zur Ermittlung, ob Eure Waren Einfuhrbeschränkungen unterliegen und in welcher Höhe Einfuhrabgaben anfallen. 

Damit Ihr die Zolltarifnummer für die Einfuhr in UK kennt, ist es erforderlich, dass Ihr die nachstehende Kenntnis über Eure Produkte habt:

  • Art der Waren
  • Verwendungszweck der Waren
  • Verwendete Stoffe um diese Waren herzustellen
  • Verpackungsform der Waren

Zolltarifnummern und Zollgebühren für Großbritannien online bestimmen

Die britischen Behörden stellen Euch online umfangreiche Informationen zur Verfügung, wie Ihr die entsprechende Zolltarifnummer ermitteln könnt. Unter anderem stellt die Behörde HRMC das UK Global Tariff Online Tool zur Verfügung, mit dessen Hilfe Ihr entsprechende Zolltarifnummern und ggf. auch die zugehörigen Zollgebühren für Eure Waren herausfinden könnt.

Tipp:
Aufgrund der Harmonisierung der Zolltarifnummer bis zur einschließlich sechsten Stelle für alle Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation könnt Ihr, sofern Euch bereits eine Zolltarifnummer vorliegt, die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer 1:1 für die Angabe der “britischen” Zolltarifnummer nutzen.

Der Zollwert (nicht zu verwechseln mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage)

Neben der Zolltarifnummer benötigen die britischen Behörden weitere Informationen, damit die Einfuhrabgaben festgesetzt werden können.

Im Rahmen der Zollanmeldung müsst Ihr auch den Wert der Waren, die Ihr nach Großbritannien einführen wollt, mitteilen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um den Wert, der auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht angesetzt wird, um die Höhe der Umsatzsteuer zu bestimmen. Im Zollrecht wird zur Bemessung der Einfuhrabgaben der Zollwert herangezogen.

Der Zollwert kann anhand verschiedener Methoden bestimmt werden. Das britische Zollrecht lässt insgesamt sechs Methoden zur Zollwertbestimmung zu. 

Hierbei sehen die britischen Regelungen vor, dass der Zollwert zunächst mit Methode 1 bestimmt wird. Wenn der Zollwert nicht anhand Methode 1 bestimmt werden kann, dann muss die Zollwertbestimmung anhand Methode 2 erfolgen, und so weiter. 

Normalerweise sollte die Zollwertbestimmung in Eurem Fall immer mit Methode 1 – der sogenannten Transaktionswertmethode – möglich sein. Die Transaktionswertmethode findet bei 90% aller Einfuhren Anwendung. 

Was ist genau der Transaktionswert und wie kann ich diesen bestimmen?

Generell ist der Transaktionswert der Wert, den der Käufer für die Ware zahlen muss, angepasst um die sogenannten Hinzurechnungen und Abrechnungen.

Typische Hinzurechnungen sind beispielsweise:

  • Lizenzzahlungen
  • Kommissionsgebühren

Typische Abrechnungen sind beispielsweise:

  • Rabatte und Skonto
  • Marketingkosten, die sich auf die eingeführten Waren beziehen

Auch im Hinblick auf die Zollwertermittlung stellen die britischen Behörden online viele hilfreiche Informationen für Euch bereit. 

Einige von Euch werden sich nun möglicherweise fragen, warum Ihr als in der EU ansässige Händler überhaupt einen Zollwert angeben müsst. Denn eigentlich gibt es doch ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien. Damit das Freihandelsabkommen aber greift und Ihr keine Zollabgaben bei Einfuhr der Waren nach UK bezahlen müsst, müsst Ihr bestimmte Bedingungen erfüllen. Hierzu erfahrt Ihr mehr im nachfolgenden Abschnitt.

Ursprungserklärungen – Eure Waren müssen bestimmte Ursprungsvoraussetzungen erfüllen, damit Ihr vom 0% – Zollsatz in UK profitiert

Wenn Ihr Waren aus einem Zollgebiet in ein anderes Zollgebiet verbringt, dann fallen bei der Einfuhr der Waren auch Einfuhrabgaben an. Hierzu gehören auch Zollabgaben. Dies ist der Regelfall. Eine Ausnahme gibt es aber. Wenn mit dem Einfuhrland Freihandelsabkommen bestehen und die Waren die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dann fallen bei der Einfuhr keine Zollabgaben an.

Auch die EU hat mit Großbritannien das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossen. Hierin ist vorgesehen, dass für Waren mit sogenanntem “präferenziellen Ursprung” in der EU keine Zollabgaben bei der Einfuhr nach UK anfallen. 

Was ist der Warenursprung, der in der Zollanmeldung angegeben werden muss?

Aus zollrechtlicher Sicht hat jede Ware einen Ursprung. Hierbei geht es aber nicht nur um das Land, aus dem die Ware kommt, sondern vielmehr darum, in welchem Land die Produkte gewonnen oder hergestellt worden sind. Um diesen “präferenziellen Ursprung” einer Ware festzustellen, müssen komplexe Regelwerke befolgt werden. Der präferenzielle Ursprung ist im Rahmen von Freihandelsabkommen Voraussetzung für die Gewährung des Nullsatzes.

Bei der Einfuhr der Waren müsst Ihr den präferenziellen Ursprung mit entsprechenden Nachweisen im Rahmen der Zollanmeldung belegen. 

Als Nachweise können die folgenden Unterlagen dienen: 

  • Ursprungserklärungen / Präferenznachweise
  • Nachweis durch den Einführer durch entsprechende Dokumentation, dass die Ursprungsvoraussetzungen erfüllt sind

Wenn Ihr anhand der vorstehend aufgeführten Unterlagen nachweisen könnt, dass die Ware, die Ihr in UK einführt, präferenziellen Ursprung hat, dann müsst Ihr bei der Einfuhr keine Zollabgaben entrichten. 

Zoll Sonderregelung für Kleinsendungen nach Großbritannien

Eine Sonderregelung gibt es aber auf sogenannte Kleinsendungen. Für Kleinsendungen nach Großbritannien muss kein förmlicher Präferenznachweis beigebracht werden, um den präferenziellen Ursprung nachzuweisen. Für Einfuhren nach UK, die GBP 1000 nicht übersteigen, ist es ausreichend, im Rahmen der Zollanmeldung den EU-Ursprung anzugeben, um von den Begünstigungen zu profitieren. 

Die große Frage, die Ihr Euch nun vermutlich stellt, ist: Muss oder darf ich mich um all das überhaupt selber kümmern oder muss ich mir hierbei Unterstützung holen? 

Die einfache Antwort ist: Ihr müsst Euch bei der Einfuhrabwicklung Unterstützung holen. Da Ihr nicht in UK ansässig seid, könnt Ihr selber keine Zollanmeldungen in UK abgeben. Hierfür braucht Ihr einen Vertreter. Wer hierfür in Frage kommt und was das für Euch bedeutet, erklären wir nachstehend.

Zollagenten & Co.: Wen kann ich in UK mit den Einfuhrformalitäten betrauen?

Im Hinblick auf die Einfuhrabwicklung in Großbritannien seid ihr gezwungen, einen Vertreter mit der Einfuhrabwicklung zu betrauen.

Grundsätzlich kommt der folgende Personenkreis als Vertreter für die Einfuhrabwicklung in UK in Frage:

  • Spediteure
  • Zollagenten
  • Paketdienstleister

Einer dieser Akteure tritt dann für Euch als indirekter Vertreter auf. Was bedeutet das genau? 

Der indirekte Vertreter handelt in eigenem Namen, das heißt NICHT in Eurem Namen, aber für Eure Rechnung.

Bei der indirekten Vertretung ergeben sich die folgenden Konsequenzen:

  • der Vertreter und der Vertretene sind gleichermaßen dafür verantwortlich, dass die Angaben in der Zollanmeldung vollständig und korrekt sind
  • der Vertreter und der Vertretene sind gemeinsam Schuldner der Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer)

Exkurs:
Neben der indirekten Vertretung gibt es auch die direkte Vertretung. Die direkte Vertretung kommt für Euch aber nicht in Frage, wenn Ihr in der EU ansässig seid. Ein direkter Vertreter handelt in fremden Namen und auf fremde Rechnung, das heißt, derjenige gibt die Zollanmeldung in fremden Namen ab. Der Vertretene ist in diesen Fällen verantwortlich für: 
die Aufzeichnung der entsprechenden zollrelevanten Daten
– die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, die Ihr im Rahmen der Zollanmeldung angebt
– die Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer)

Wenn Ihr also Waren nach UK verkauft, solltet Ihr Euch damit auseinandersetzen, wer die Einfuhrabwicklung für Euch vornehmen kann. Die Behörde HRMC hat unter diesem Link eine Liste mit Anbietern für die Einfuhrabwicklung nach Großbritannien zusammengestellt.

Wenn Ihr Eure Waren über Marktplätze wie Amazon nach UK verkauft, dann wird die Zollabwicklung üblicherweise durch von Amazon beauftragte Spediteure übernommen.

Nach der Zollanmeldung ist vor den Einfuhrabgaben

Nachdem die Zollanmeldung für die Waren, die Ihr nach Großbritannien einführen wollt, abgegeben wurde, wird durch die Zollbehörden ein Einfuhrabgabenbescheid erlassen. Auf diesem Bescheid setzt die britische Zollbehörde die Zollgebühren fest. 

Als Zollgebühren bzw. Einfuhrabgaben können die folgenden Abgaben anfallen:

  • Zölle
  • Einfuhrumsatzsteuer und
  • Verbrauchsteuern

Im Hinblick auf die Zölle ist für Euch wichtig zu wissen, dass diese nicht anfallen, sofern die von Euch eingeführten Waren unter das Freihandelsabkommen zwischen UK und der EU fallen. Wie oben beschrieben, sind hierfür allerdings umfangreiche Nachweise notwendig. 

In Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer sind auch einige Besonderheiten zu beachten, denn diese fällt je nach Lieferkonstellation an oder nicht. Weitere Infos dazu könnt Ihr hier nachlesen.

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