So klappt Dropshipping auch über den One Stop Shop

Logistisch ist Dropshipping kaum mehr wegzudenken aus dem E-Commerce. Umsatzsteuerlich kann Dropshipping sehr schnell zur Herausforderung werden, bei der auch der One Stop Shop (OSS) oft nicht weiterhilft. Wie Ihr dennoch Dropshipping und den OSS nutzen könnt, zeigen wir Euch in diesem Beitrag.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
So klappt Dropshipping auch über den One Stop Shop

Umsatzsteuerlich handelt es sich beim Dropshipping um ein sogenanntes Reihengeschäft. Reihengeschäfte und Dropshipping sind seit jeher problembehaftet und führen in der Praxis zu vielen Herausforderungen. Seit Inkrafttreten des VAT E-Commerce Package mit dem OSS im vergangenen Jahr fragen sich viele Onlinehändler, ob die Reform Reihengeschäfte vereinfacht und Umsatzsteuerregistrierungen im Ausland überflüssig macht.

In diesem Beitrag erfahrt Ihr kurz und knapp, wie Ihr Dropshipping nutzen könnt UND diese Umsätze auch über den OSS melden könnt. 

Dropshipping wird im E-Commerce immer attraktiver

Dropshipping ist vor allem für Neugründer und Wiederverkäufer im E-Commerce attraktiv. Denn beim Dropshipping müsst Ihr kein eigenes Warenlager unterhalten. 

Bestellt ein Kunde ein Produkt auf Eurem Onlineshop, versendet nicht Ihr die Ware an Euren Kunden, sondern Euer Hersteller bzw. Lieferant. Ihr müsst also kein Lager für Eure Waren vorhalten.

Dropshipping – was steckt umsatzsteuerlich dahinter?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Dropshipping umsatzsteuerlich um ein Reihengeschäft. Es liegen also zwei Lieferungen, aber nur eine Warenbewegung über denselben Gegenstand vor. 

Sofern Euer Lieferant die Ware transportiert bzw. den Transport veranlasst, führt dieser regelmäßig die sogenannte bewegte Lieferung aus. Für die bewegte Lieferung gelten umsatzsteuerlich gewisse Privilegien. Hierunter fällt unter anderem die Nutzung des OSS. 

Die gute Nachricht: Beim Dropshipping können Onlinehändler dennoch den OSS nutzen. Dazu reichen ein paar kleine Anpassungen, die wir Euch im Folgenden erläutern.

So könnt Ihr Dropshipping-Fälle über den OSS melden

Sofern Ihr Dropshipping nutzen wollt und Gegenstände an Privatpersonen in der EU verkauft, könnt Ihr nur unter bestimmten Umständen den OSS nutzen. Nutzt Ihr den OSS nicht für solche Umsätze, müsst Ihr Euch stattdessen mit umsatzsteuerlichen Registrierungen im EU-Ausland und dortigen Meldeverpflichtungen auseinandersetzen. Alles Weitere zum OSS könnt Ihr hier nachlesen.

Um den OSS für Dropshipping zu nutzen, müsst Ihr zwei Dinge tun:

1) Ihr müsst den Versand für den bestellten Kaufgegenstand beauftragen und bezahlt den Spediteur, der die Ware vom Lieferanten abholt und an den Kunden transportiert. 

2) Ihr müsst eine bestimmte USt.-ID gegenüber Eurem Lieferanten verwenden. Dies muss immer die USt.-ID des Abgangslandes sein. Also der EU-Staat, wo sich die Ware zu Beginn des Transports befindet. 

Nur wenn Ihr diese beiden Voraussetzungen erfüllt, führt Ihr die sogenannte bewegte Lieferung aus und könnt Eure Lieferung an eine EU-Privatperson über den OSS melden.

So könnt Ihr Dropshipping-Fälle über den IOSS melden

Auch bei der Nutzung des Import One Stop Shop (IOSS) müsst Ihr einiges beachten, wenn Ihr Dropshipping nutzt. Sofern Ihr auf Hersteller außerhalb der EU zurückgreift und die Ware an EU-Privatpersonen verkauft wird, müsst Ihr Folgendes berücksichtigen:

1) Ihr müsst den Versand für den bestellten Kaufgegenstand beauftragen und bezahlt den Spediteur, der die Ware vom Lieferanten abholt und an den Kunden transportiert. 

2) Da die Ware in die EU eingeführt werden muss, um zum EU-Endkunden zu gelangen, müsst Ihr die Ware beim Zoll anmelden. Ihr müsst also Zollanmelder sein. Entsprechend ist hier nicht die Verwendung einer USt-IdNr. entscheidend. 

Falls Ihr wissen wollt, in welchen Fällen Ihr den IOSS überhaupt nutzen könnt, findet Ihr hier alles Wissenswerte.

Hier gibt es mehr Infos zu Dropshipping

Ihr bekommt nicht genug von Dropshipping und wollt mehr hierzu wissen?

Hier findet Ihr eine ausführliche Erläuterung zur Nutzung des OSS/IOSS bei Dropshippingfällen.

Fazit

Mit ein wenig Aufwand könnt Ihr den OSS für das Dropshipping nutzen und braucht Euch keine Gedanken um umsatzsteuerliche Registrierungen im Ausland zu machen. In diesen Fällen lohnt sich die Nutzung des OSS aus steuerlicher Sicht definitiv. Vor allem dann, wenn Ihr mit einem überschaubaren Kreis an Lieferanten und Herstellern arbeitet.

Checkliste für die Nutzung des OSS beim Dropshipping 

1. Bevor Ihr Dropshipping-Modelle mit Herstellern oder Lieferanten aufsetzt, bedenkt die steuerlichen Konsequenzen und setzt Euch mit Eurem Steuerberater zusammen.

2. Erarbeitet gemeinsam mit Eurem Steuerberater die Eckpunkte Eurer Lieferkette.

3. Besprecht mit Euren Lieferanten die Rechnungsstellung. So könnt Ihr die bewegte Lieferung ausführen – und damit den OSS für Eure Dropshipping-Fälle nutzen.

Sprecht also in jedem Fall Euren Steuerberater auf das Thema Dropshipping an. Dann seid Ihr nicht nur logistisch, sondern auch umsatzsteuerrechtlich bei dem Thema fein raus.

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