Großbritannien und die EU: Grundsätzliche Einigung im Streit um Nordirland

Wie sehen die Zoll- und Umsatzsteuerregelungen für Nordirland nach dem Brexit aus? Nach jahrelangem Streit zwischen Großbritannien und der EU über das Nordirland-Protokoll haben sich beide Seiten auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser soll den Warenverkehr von und nach Nordirland aus Großbritannien vereinfachen. Für den Onlinehandel bestehen aber noch einige Unklarheiten.
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 2 min. Lesezeit
Großbritannien und die EU: Grundsätzliche Einigung im Streit um Nordirland

Hintergrund: Das Nordirland-Protokoll – ein Zusatz zum Brexit-Vertrag 2020 – regelt den Warenverkehr zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland und sieht vor, dass die Zollgrenze zwischen Großbritannien und der EU in der Irischen See verläuft.

Das Protokoll soll verhindern, dass durch den Brexit eine harte Zollgrenze zwischen Irland und Nordirland entsteht. Allerdings erschweren die Kontrollen den Handel zwischen dem britischen Festland und Nordirland.

Wie sieht der Kompromiss zum Nordirland-Protokoll aus?

Was bisher bekannt ist: 

  • Für Waren, die aus Großbritannien nach Nordirland geliefert und dort verkauft werden, müssen keine Zollpapiere mehr ausgefüllt werden. Erst wenn die Waren nach Irland (und damit in die EU) weitertransportiert werden, sollen Zollformalitäten anfallen. 
  • In den nordirischen Häfen wird der Zoll weiterhin alle Waren kontrollieren, die für das EU-Mitglied Irland bestimmt sind. 
  • London erhält die Möglichkeit, Mehrwertsteuersätze auf bestimmte nordirische Produkte festzulegen, bei denen kein Risiko besteht, dass sie in den EU-Binnenmarkt gelangen.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt letzte Instanz bei Zollstreitigkeiten mit Nordirland. Der EuGH soll aber erst angerufen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Einigung ausgeschöpft sind.

Wie geht es nun weiter?

Noch ist der Kompromiss keine beschlossene Sache. Nach Angaben der EU-Kommission soll es in den kommenden Wochen eine Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der EU und des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Austrittsabkommens geben. 

Der britische Premierminister Rishi Sunak hat laut Medienberichten eine Abstimmung im britischen Parlament „zu gegebener Zeit” angekündigt. Auf der anderen Seite müssen auch die EU-Staaten der Einigung zustimmen. 

Welche konkreten steuerlichen Auswirkungen die Einigung auf den grenzüberschreitenden Onlinehandel hätte, ist derzeit noch offen. Wir halten Euch auf diesem Blog natürlich auf dem Laufenden. Weitere Informationen zum Brexit und zu Warenlieferungen nach Nordirland findet Ihr hier.

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