OSS-Auswertung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Du möchtest die OSS-Meldung über DATEV abgeben? Wir zeigen Dir, was hierfür zu beachten ist.
StB Helen Dieckhoefer
StB Helen Dieckhoefer
  • 6 min. Lesezeit
OSS-Auswertung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Inhaltsverzeichnis:

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DATEV ist gut gerüstet, wenn es um die Aufbereitung der OSS-relevanten Daten in Kanzlei Rechnungswesen geht. Allerdings bewahrte uns auch DATEV nicht vor der Notwendigkeit zur manuellen Dateneingabe beim BZSt für die allererste OSS-Meldung.

Das BZSt ist die zentrale Stelle in Deutschland, bei der die OSS-Meldung quartalsweise abgegeben werden muss.

Für den ersten Meldezeitraum, das 3. Quartal 2021, war das nicht per Export, CSV-Upload oder Schnittstelle möglich. Ihr musstet, ganz old school, Eure OSS-relevanten Umsätze per Hand beim BZSt eintippen.

Seit der Abgabe der Meldung für das 4. Quartal 2021 ergibt sich zum Glück eine deutliche Erleichterung, denn die DATEV ermöglicht den Export einer CSV-Datei für die OSS-Meldung, die Ihr ganz einfach im Online Portal des BZSt hochladen könnt.

Bis April 2022 mussten die Korrekturen für eine vorangegangene Meldung noch händisch im Online-Portal des BZSt eingetragen werden. Dies hat sich mit der Bereitstellung der Version 1.1 seitens des BZSt jedoch erledigt, sodass auch die Korrekturen in der OSS-Datei enthalten sind und Ihr alles in einem Zuge im Online Portal des BZSt hochladen könnt. Mehr Informationen zu dem Thema und wie Ihr bei Korrekturen vorgehen müsst, findet Ihr in unserem Blogartikel “OSS Korrektur in DATEV: So geht Ihr vor“.

Aber erstmal müsst Ihr ja wissen, woher Ihr in DATEV überhaupt die Zahlen für die OSS-Meldung bekommt. 

Und das ist, im Vergleich zu so vielen anderen Dingen im Zusammenhang mit E-Commerce, wirklich leicht.

Die Daten für die OSS-Meldung bekommt Ihr in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen über die OSS-EU-Auswertung

Wo kannst Du die DATEV OSS-Auswertung aufrufen?

Die OSS-EU-Auswertung kannst du in Kanzlei-Rechnungswesen über Auswertungen >  Finanzbuchhaltung > OSS-EU-Auswertung aufrufen.

Schritt 1: Öffnet die Buchhaltung des Mandanten, für den Ihr eine Auswertung benötigt

Schritt 2: Klickt auf Auswertungen – Finanzbuchführung – OSS-EU-Auswertung

Screenshot: Aufruf der OSS-Auswertung in DATEV
Aufruf der OSS-Auswertung in DATEV

Die DATEV OSS-EU-Auswertung im Detail

In der OSS-EU-Auswertung findet Ihr alle Angaben, die für die Meldung an das BZSt erforderlich sind.

Schritt 3: Es öffnet sich das Fenster mit der OSS-Auswertung. In der findet Ihr alle Angaben, die Ihr für die OSS Meldung beim BZSt benötigt.

Screenshot: Detailansicht der OSS-EU-Auswertung in DATEV
Detailansicht der OSS-EU-Auswertung in DATEV

Falls Ihr die OSS-Auswertung als Excel-Datei braucht: 

Rechtsklick – Liste öffnen mit Excel – und voilá, schon habt Ihr eine Excel-Datei.

Screenshot: DATEV OSS Auswertung als Excel Liste öffnen
DATEV OSS Auswertung als Excel Liste öffnen

Wie könnt Ihr die OSS-Meldung in DATEV vornehmen und was müsst Ihr dafür in Kanzlei-Rechnungswesen beachten?

Mit einem einzigen Klick ist es leider nicht getan. Um eine CSV-Datei erstellen zu können, sind 2 Punkte wichtig, die Ihr beachten müsst:

  1. OSS-Auswertung als “eingereicht kennzeichnen”
  2. In den Eigenschaften auf Ansicht nach “Sachverhalt” stellen

OSS-Auswertung als “eingereicht kennzeichnen”

Damit Ihr überhaupt die Möglichkeit bekommt, eine Export der OSS-Auswertung als CSV zu generieren, müsst Ihr im ersten Schritt die OSS-Auswertung als “eingereicht kennzeichnen”. Dies könnt Ihr, indem Ihr in der OSS-EU-Auswertung unten rechts auf die Schaltfläche “Auswertung als eingereicht kennzeichnen” klickt.

Screenshot: Für die Korrektur einer OSS Meldung in DATEV muss die Meldung "als eingereicht" gekennzeichnet sein
OSS-Auswertung als “eingereicht kennzeichnen”

Anschließend wird die Auswertung mit einer Art Zeitstempel versehen.

Screenshot: OSS-Auswertung als "eingereicht kennzeichnen"
DATEV OSS-Auswertung Zeitstempel

Diese Einstellung wurde seitens der DATEV gewählt, um Euch im Fall von Berichtigungsbuchungen (Buchungen nach bereits erfolgter Abgabe der OSS-Meldung) die einzelnen Korrekturwerte anzeigen zu können. Mehr zum Thema “Berichtigungen in DATEV” könnt Ihr hier nachlesen.

Vor Abgabe der OSS-Meldung könnt Ihr beliebig oft auf die Schaltfläche “Auswertung als eingereicht kennzeichnen” klicken. Alles was Ihr vor Einreichung der OSS-Meldung zusätzlich bucht oder anpasst, fällt nicht unter die Berichtigungen. Wichtig ist nur, vor Einreichung der OSS-Meldung erneut auf “Auswertung als eingereicht kennzeichnen” zu klicken, damit Ihr im Anschluss alle nachträglich erfassten Berichtigungen auch als solche unter den Details ausgewiesen bekommt.

In den Eigenschaften auf Ansicht nach “Sachverhalt” stellen

Für die Erstellung der CSV-Datei ist es leider nicht egal, ob Ihr Euch die OSS-Auswertung gerade nach “Länder” oder nach “Sachverhalt” anzeigen lasst.

Erfolg habt Ihr leider nur, wenn Ihr vorab in den Eigenschaften -> Ansicht auf “Sachverhalt” stellt. Anderfalls erscheint nach Auswahl des Ablageorts für die CSV-Datei eine Fehlermeldung und die Datei kann nicht abgespeichert werden.

Die Schaltfläche zum Erzeugen einer CSV-Datei findet Ihr unten rechts, indem Ihr das Drop-down Menü öffnet.

OSS CSV Datei in DATEV erzeugen
OSS CSV Datei in DATEV erzeugen

Fun Fact:
Diese „Datei für BZSt bereitstellen“-Schaltfläche unten rechts hat trotz ihres jungen Alters schon eine aufregende Vergangenheit. Mit dem DATEV Update Anfang August war sie aktiv, funktionstüchtig und führte zu einer CSV-Datei. Nachdem sich herausstellte, dass das Internet für die deutsche Finanzverwaltung Neuland ist und für die erste OSS-Meldung weder CSV-Upload noch eine Schnittstelle möglich sein werden, wurde die Schaltfläche wieder deaktiviert. Bis sie dann doch noch rechtzeitig für die Abgabe der Meldung für das 4. Quartal 2021 wieder aktiviert wurde.

Nachdem Ihr auf die Schaltfläche “Datei für BZSt bereitstellen” geklickt habt, öffnet sich das Fenster zum Erzeugen der CSV. Hier könnt Ihr einen Ablageort auswählen und ggf. die Bezeichnung der Datei anpassen. Standardmäßig wird Euch in der Bezeichnung die Beraternummer, Mandantennummer und das jeweilige Quartal der OSS-Meldung angezeigt.

OSS CSV Datei aus DATEV abspeichern
OSS CSV Datei aus DATEV abspeichern

Und wenn Ihr wissen wollt, wie die CSV-Datei aussieht, die Ihr im Online Portal des BZSt hochladen könnt, dann haben wir hier einen kleinen Auszug für Euch.

Auszug aus der DATEV CSV-Datei für die OSS-Meldung
Auszug aus der DATEV CSV-Datei für die OSS-Meldung

Der Upload im Online Portal des BZSt könnte damit so einfach sein, wenn da bloß nicht die blöden Fehlermeldungen beim Hochladen wären.

Woran liegt es?

Null-Werte in DATEV CSV-Datei können zu Fehlermeldungen führen

Die CSV-Datei, die seitens der DATEV erzeugt wird, kann auch Angaben mit Null-Werten enthalten und diese führen dann zu einer Fehlermeldung.

Hier bleibt Euch nur, in der CSV-Datei die Zeilen mit Null-Werten zu entfernen, anschließend die Datei neu abzuspeichern und danach könnt Ihr den Upload vornehmen.

Besonderheit bei Abgabefrist für OSS-Meldungen

Zu guter Letzt noch ein kleiner, aber wichtiger No-Fun-Fact am Rande: Das im deutschen Steuerwesen meist gültige Konzept, dass sich der letzte Tag für Abgabefristen auf den folgenden Montag verschiebt, wenn er auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag liegt, greift hier leider nicht. In solchen Fällen habt Ihr mit der OSS-Meldung also grundsätzlich leider nicht bis zum folgenden Montag Zeit.

Weitere wertvolle Infos rund um den One Stop Shop findet Ihr immer aktuell in unserem OSS Special.

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