Fristen, Mahnungen und Verspätungszuschläge im OSS-Verfahren: Wann müsst ihr direkt ins Ausland überweisen?

Ab dem 1.7.2028 wird es im Rahmen von ViDA mindestens vier OSSe geben (Darf man eigentlich auch OSSis sagen?). Ich zeige euch heute, dass schon der eine OSS sehr herausfordernd sein kann.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4min. Lesezeit
Fristen, Mahnungen und Verspätungszuschläge im OSS-Verfahren: Wann müsst ihr direkt ins Ausland überweisen?

Kaum ein Artikel im Taxdoo-Blog hat in den vergangenen Wochen so viel Aufmerksamkeit und Kommentare erhalten wie der zur Zahlung von OSS-Verspätungszuschlägen in Spanien nach abgelaufener OSS-Frist.

Eines wird dabei ganz deutlich: Der OSS ist letztendlich nicht viel mehr als ein Briefkasten, über den ihr direkt mit der Finanzverwaltung im EU-Ausland kommuniziert; nach deren Regeln!

Heute will ich euch auf etwas hinweisen, bei dem sich der Verwalter des OSS – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – in den letzten Wochen zunehmend klarer positioniert. Das ist bei der Frage: Wann leitet das BZSt eure OSS-Zahlungen nicht mehr ins Ausland weiter? Wann müsst ihr also direkt zahlen – z.B. auf eine finnische, griechische, italienische …. IBAN?

Fangen wir aber ganz von vorne an. U.a. Spanien hat in den letzten Monaten sämtliche OSS-Meldungen rückwirkend bis zum allerersten OSS-Quartal geprüft: also Q3/2021.

OSS Frist verschlafen? Spanien prüft rückwirkend bis zur allerersten OSS-Meldung

Der Fall Spanien verdeutlicht nochmals sehr gut, dass eure OSS-Umsätze nicht deutschem, sondern ausländischem Verfahrensrecht unterliegen. Die Mitgliedstaaten entscheiden autark, wann und wie sie z.B. Verspätungszuschläge festsetzen.

In Spanien ist das ab Tag 1 – also bereits nach einem Tag Fristüberschreitung – der Fall. Hier laufen immer noch viele Händler und Steuerkanzleien in eine Falle. Auch das möchte ich euch verdeutlichen.

Das allererste OSS-Quartal war nach der Umsetzung des sogenannten VAT E-Commerce Package zum 1.7.2021 Q3/2021, dessen Fristende der 31.10.2021 war. Das war ein Sonntag. Der darauffolgende Tag war ein Feiertag, sodass man aus einer klassischen deutschen abgabenrechtlichen Sicht gesagt hätte: In diesem Fall verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Werktag, den 2.11.2021.

Das war und das ist falsch. Sämtliche OSS-Fristen sind in Stein gemeißelt und verschieben sich niemals. Ihr solltet daher idealerweise immer 5 Werktage vor dem Fristende die OSS-Meldung abgeben und die Zahlung leisten.

Hier sind nochmals die Fristen:

  • Q1: 30.04.
  • Q2: 31.07.
  • Q3: 31.10.
  • Q4: 31.01.

Wer das Ganze ausführlicher durchdenken will, sollte diesen Beitrag lesen. Wichtig ist nur der folgende Grundsatz:

Verspätungs- und Strafzuschläge im Rahmen des OSS-Verfahrens müssen immer unmittelbar an die betreffenden EU-Staaten geleistet werden – nach deren Regeln.

Jetzt aber zur Frage: Wann darf ich meine OSS-Zahlungen – also die Umsatzsteuernicht mehr über das BZSt abwickeln? Wann muss ich diese direkt an die einzelnen Staaten entrichten?

OSS-Mahnung erhalten? Bitte zahle deine Umsatzsteuer an jeden EU-Staat direkt und gehe nicht übers BZSt!

Spätestens jetzt wird deutlich: Das BZSt kann und darf euch bei Mahnungen, daraus resultierenden Strafzahlungen und vielem mehr nicht helfen. Das zu klären obliegt den Mitgliedstaaten – dann leider nach deren Regeln, Sprache und Kulanz.

Darüber hinaus haben in den vergangenen Wochen viele Händler und Steuerkanzleien ein solches oder ähnliches Schreiben des BSZt erhalten.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie haben für die OSS-Meldung Q2/2024 bereits eine Zahlungserinnerung (Mahnung) aus dem EU-Ausland erhalten. Eine Zahlung der fälligen Umsatzsteuer über das BZSt ist daher nicht mehr möglich. Bitte überweisen Sie die fällige Umsatzsteuer direkt an die betreffenden EU-Staaten.

Heißt übersetzt: Wenn Ihr eine berechtigte Zahlungserinnerung von einem EU-Staat erhalten habt, müsst ihr die fällige Umsatzsteuer direkt ans EU-Ausland überweisen.

Ich hoffe, dass an dieser Stelle jedem klar wird: Der OSS ist eine tolle Vereinfachung. Aber: Sobald ihr aus dem Raster fallt – dazu gehören u.a. Fristüberschreitungen – wird es kompliziert und teuer.

Mir haben im Rahmen meiner Seminare und Webinare zum Thema Umsatzsteuer & E-Commerce in den letzten Wochen und Monaten viele Steuerkanzleien berichtet, dass die Mandanten ihre bereits an das BZSt gezahlte Umsatzsteuer zurücküberwiesen erhalten haben. Ihr ahnt den Grund? Siehe dieser Artikel!

Verfasse einen Kommentar

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Bitte halte Dich an die Kommentarrichtlinien

Weitere Beiträge

21. November 2024

Kann und wird die EU den Aufstieg von Temu stoppen?

Die EU will Temu jetzt ausbremsen, weil sich der Tech-Gigant nicht an alle Regeln hält. Das könnte aus steuerlicher Sicht vielleicht stimmen,...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4min. Lesezeit

ViDA und der zähe Verhandlungsdurchbruch: erweiterte(r) OSS …. ab Mitte 2028 wird es deutlich einfacher für Pan EU, CEE, ZFS, …

Der heutige ViDA-Druchbruch des ECOFIN-Rats zeugt eher von einem Reförmchen, denn Onlinehändler und Steuerkanzleien werden sich noch fast vier Jahre gedulden müssen,...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3min. Lesezeit

Von Pfeffersäcken, Hamburgs Reichtum, privaten Aktieninvestments, Ankerkraut, Nestlé, Muskatnüssen und von einem Geschenk für die originellsten 5 Leser

Heute gehen wir auf eine Reise: zurück zu den Taxdoo-Anfängen, unseren ersten Kunden und sogar noch ein paar Jahrhunderte davor, als Hamburg...
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 6min. Lesezeit