VAT in the digital Age (ViDA) – Die große Umsatzsteuerreform für den E-Commerce: 2025, 2026 oder gar erst 2027?

Es ist offensichtlich, dass der One-Stop-Shop und alle damit verbundenen Umsatzsteuerregelungen seit Mitte 2021 das regulatorische Umfeld im E-Commerce nicht weniger komplex gemacht haben. Die Reform VAT in the Digital Age (ViDA) soll(te) das ab 2025 grundlegend ändern und vereinfachen.
Update: Am 5.11.2024 wurde ViDA durch den ECOFIN-Rat final bestätigt. Hier findet ihr mehr.
Matthias Luther (Partner EY), Enrico Przybilla (Head of Tax About You) und ich haben uns sämtliche Reformvorschläge und -bausteine zu ViDA detailliert angeschaut und in einem umfassenden Artikel für euch auseinandergenommen – immer mit der Frage: Was wird das konkret bedeuten für Händler auf Amazon, Zalando, About You, …. oder Shopify & Co. Und: Wann wird das Ganze eigentlich umgesetzt?
Wer sich noch einmal grundsätzlich zu ViDA informieren will, dem sei dieser Artikel empfohlen.
Unseren beck.digitax-ViDA-Artikel findet ihr seit dem 16.02.2024 in der aktuellen Ausgabe der beck.digitax. Kanzleien, die einen beck-Zugang haben, finden den Artikel bzw. den Volltext direkt hier.

ViDA: Drei Säulen oder doch eher zwei? 2025 oder doch eher 2027?
Das, was man auf nationaler Ebene in Deutschland z.B. im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beobachten kann, setzt sich leider auch auf EU-Ebene fort: Den richtig tiefgreifenden Reformen fehlt das Momentum (in anderen Worten: Es ist gerade kein Wumms zu erkennen). Daher überrascht auch nicht der von uns bewusst gewählte Untertitel.
Vom Tiger zum Bettvorleger oder aufgeschoben ist nicht aufgehoben?
Luther/Przybilla/Dr. Gothmann beck.digitax 1/2024

Wo stehen wir? Was wissen wir gewiss?
ViDA: von drei zu zwei Säulen?
Ursprünglich basiert(e) ViDA auf drei Säulen, die wir auch intensiv im Artikel analysieren. Aktuell scheint es so, dass die zweite Säule – Neue Regeln für die Plattformen/Marktplätze – längerfristig auf Eis gelegt wurde. Das bedeutet z.B., dass wir vorerst keine Ausweitung der sogenannten Lieferkettenfiktion sehen werden. Das hätte – etwas überspitzt – bedeutet, dass Onlinehändler, die auf Marktplätzen aktiv sind, nur noch wenige Debitoren gehabt hätten: die Marktplätze selbst. Dieser Traum einer maximal schlanken Umsatzsteuer-Compliance und Buchhaltung scheint aber vom Tisch zu sein.

Wann geht es denn nun los? Und womit?
Man muss kein Prophet sein, um zu sehen, dass wir kaum mit neuen Umsatzsteuerregeln in das Jahr 2025 gehen werden. Dafür wäre die Vorlaufzeit viel zu gering. Die einzige der drei oben genannten Säulen, die noch eine Chance auf Umsetzung innerhalb der kommenden zwei bis drei Jahre hat – ist die Single VAT Registration. Dahinter steht der Ausbau des OSS zur wirklichen einzigen Anlaufstelle für sämtliche Umsatzsteuer-Pflichten im grenzüberschreitenden Kontext in der EU.
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