Markennamen schützen: So funktioniert’s

Ihr habt gerade eine Firma oder einen Online-Shop gegründet und wollt den wohlüberlegten Markennamen schützen? Oder wollt ihr euch vor der Unternehmensgründung zum Thema Markenanmeldung und Markenschutz informieren? Um einen Firmennamen als Marke schützen zu lassen, ist in Deutschland eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nötig. Was ihr dabei unbedingt beachten solltet, um eure Marke vor Trittbrettfahrern zu schützen und somit rechtlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, erklären wir euch in diesem Beitrag.

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Markennamen schützen: So funktioniert’s!

Wer sich Namensrechte sichern lassen und somit seinen Unternehmensnamen offiziell als Marke anmelden möchte, der wird bei der Recherche schnell Folgendes feststellen: Eine Markenanmeldung ist mittlerweile zwar problemlos online möglich, jedoch gilt es vorab einige Fragen zu klären, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist. 

Über Begriffe wie Wort- bzw. Bildmarke, absolute sowie relative Schutzhindernisse und Nizza-Klassifikation sollte man sich im Vorfeld ausreichend informiert haben.

Zudem besteht der Markenschutz trotz Markeneintragung nicht automatisch weltweit – stattdessen unterscheidet man zwischen nationalem, europäischem und internationalem Markenschutz. Aber der Reihe nach.

Warum ihr eure Marke(n) schützen lassen solltet

Es gibt mehrere Gründe, eine Marke schützen zu lassen. Einer davon ist das exklusive Nutzungsrecht. Beispielsweise sind Mercedes, Apple und Coca-Cola markenrechtlich geschützte Wörter und dienen – entsprechend des Markengesetztes – der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens.

Wenn ihr euren Firmennamen als eingetragene Marke schützen lasst, seid ihr rechtlich vor Trittbrettfahrern und Betrügern gesichert. Wenn jemand unerlaubterweise mit eurer Marke wirbt oder Umsätze generiert, könnt ihr als Markeninhaber Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz wegen Markenverletzungen geltend machen.

Wer sich frühzeitig, also am besten vor der Unternehmensgründung, mit dem Markenrecht auseinandersetzt, umgeht außerdem nervige und vor allem kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Denn bereits ein einziger Buchstabe kann bei Markenrechtsverletzungen zur Millionenfrage werden.

Stichwort Apple! Die Marke mit dem angebissenen Apfel als Logo ist weltweit für seine Smartphones bekannt und so beliebt, dass der Kauf des neuesten Modells trotz marginaler Verbesserungen zum Vorgänger für viele obligatorisch ist. Was jedoch kaum einer weiß, der sich nicht rechtlich mit dem milliardenschweren Konzern aus dem berühmten Silicon Valley beschäftigt: In der jüngsten Vergangenheit gab es unzählige Rechtsstreitigkeiten um den Firmennamen und sogar um das Präfix „i“, das vor den Apple-Produkten steht. Teilweise zahlte Apple Millionen Dollar, um es weiterhin für sein Produkt-Labeling nutzen zu dürfen.

Wenn ihr gründet und im Zuge dessen euren neuen Firmennamen als Marke eintragen lassen wollt, schützt ihr euch vor Verlust bzw. Wertminderung des Markennamens. Gleichzeitig sichert ihr euch vor potenziellen rechtlichen Konflikten ab und geht dem Risiko einer Abmahnung aus dem Weg.

Prinzipiell könnt ihr jederzeit eine deutsche Marke auf der Seite des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) registrieren. Doch es gibt Hindernisse und rechtliche Bestimmungen, mit denen ihr euch vor der Markenanmeldung beschäftigen solltet.

Markenname schützen: To-Dos vor der Markenanmeldung

Das exklusive Markenrecht bekommt ihr durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung in das Markenregister, welches vom DPMA geführt wird. Nun könnte man auf die Idee kommen, seinen angedachten Firmennamen schnellstmöglich per Antragsformular anzumelden, bevor jemand anderes das tut.

Das Problem: Das DPMA überprüft bei eurer Markenanmeldung nicht, ob bereits ähnliche bzw. identische Marken im Register eingetragen sind oder Firmennamensrechte Dritter bestehen. Demzufolge könntet ihr ohne eine ausführliche Vorrecherche versehentlich eine Markenrechtsverletzung begehen und dadurch Inhaber älterer bzw. ähnlicher Marken Widerspruch gegen eure Marke erheben. Eine Abmahnung ist dann in der Regel das erste Mittel, um gegen die unerlaubte Nutzung der bereits eingetragen Marke vorzugehen.

Wo kann ich nach eingetragenen Marken recherchieren?

Um potenziellen Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen, solltet ihr vor der Markenanmeldung prüfen, ob euer Markenname bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Hierzu recherchiert ihr zunächst mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen im Internet. Im zweiten Schritt nutzt ihr offizielle Datenbanken wie die des Unternehmensregisters oder das DPMAregister des DPMAs.

Weiterhin könnt ihr vom umfassenden Informationsangebot der deutschlandweiten Patentinformationszentren (PIZ) Gebrauch machen und euch sogar durch Patentanwältinnen und Patentanwälte kostenlos erstberaten lassen.

Markenüberschneidungen: Identitätsrecherche vs. Ähnlichkeitsrecherche

In den frei zugänglichen Datenbanken könnt ihr zwar kostenlos nach deutschen Marken und nach übereinstimmenden Elementen (z. B. identische Schreibweise) mit eurer Marke suchen, ihr könnt dabei jedoch nicht nach ähnlichen Begriffen oder Elementen suchen – doch genau dieser Aspekt ist essentiell, um vollständig vor Markenrechtsverletzungen geschützt zu sein.

Äpfel mit Birnen vergleichen –  warum eine Ähnlichkeitsrecherche vor nervenaufreibenden Markenrechtsstreits schützen kann?
Hier hilft uns ein Rechtsfall, an dem Apple beteiligt war. Der Konzern wollte gegen das Start-up Prepear eine gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken, da Teile dessen Logos nach Apples Meinung zu sehr ihrem eigenen ähnelten. Schließlich wurde der Rechtsstreit zwar beigelegt, von Prepear hieß es im Anschluss allerdings, dass man sich gütlich geeinigt hat und das eigene Logo angepasst wird, sodass es dem berühmten Apfel-Symbol weniger ähnelt.

Damit von anderen Markeninhabern kein Widerspruch gegen die Eintragung eurer Marke erfolgen kann, empfiehlt das DPMA zusätzlich zur Identitätsrecherche eine Konfliktrecherche bzw. umfangreiche Ähnlichkeitssuche durchzuführen. Wichtig: Das DPMA prüft diese sogenannten „relativen Schutzhindernisse“ nicht selbst, nur Inhaber registrierter Marken können einen Verstoß gegen bestehenden Markenschutz melden.

Genau darauf haben sich kommerzielle Recherchedienstleister spezialisiert, sodass ihr euch vorab auch darüber informieren solltet. Beim zentralen Kundenservice des DPMA könnt ihr euch zu allen Fragen rund um eure Markenanmeldung unverbindlich und kostenlos informieren.

Über Markenformen, absolute Schutzhindernisse und die Nizza-Klassifikation

Damit eure Marke erfolgreich ins DPMA-Register eingetragen wird, müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, die ihr am besten schon vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars zur Markenanmeldung geklärt habt.

Das DPMA prüft unter anderem Schutzfähigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit eurer Marke. Hierbei spricht man im Fachjargon von absoluten Schutzhindernissen. Es geht darum, ob sich der anzumeldende Markenname auch für die Eintragung im DPMA-Register eignet. Schutzhindernisse bestehen zum Beispiel aufgrund von fehlender Unterscheidungskraft eurer Marke zu anderen oder wegen irreführenden bzw. ordnungswidrigen und sittenwidrigen Bezeichnungen.

Des Weiteren müsst ihr eure Marke bei der Anmeldung entsprechend der rechtlichen Markenformen kategorisieren. Wenn es zum Beispiel darum geht, einen Firmennamen schützen zu lassen, muss dieser als „Wortmarke“ angegeben sein. Sobald die Marke ein Logo beinhaltet oder Wort und Bild kombiniert, ist die Markenform „Bildmarke“ bzw. „Wort-/Bildmarke“ die richtige Wahl. Auch Werbeslogans sind schutzfähig und können als Wortmarken deklariert werden. 

Neben der Markenform müsst ihr genau angeben, für welche Waren und Dienstleistungen eure Marke geschützt werden soll. Dafür erstellt ihr auf Basis der sogenannten Nizza-Klassifikation ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieser Teilaspekt der Markeneintragung ist sehr komplex und deshalb solltet ihr euch hierfür ausreichend Zeit nehmen. Weiterführende Informationen zur Klassifikation von Waren und Dienstleistungen findet ihr hier.

Markenanmeldung: So lasst ihr eure Marke schützen

Sobald ihr alle Fragen vorab geklärt habt, könnt ihr eure Marke bzw. euren Firmennamen nun mittels Markeneintragung schützen lassen. Dafür stehen euch die Online-Anmeldung sowie die Papierform zur Auswahl. Wenn ihr euch für die Online-Anmeldung entscheidet, umfasst die Markenanmeldung sechs Schritte, dazu zählen:

  • eure Personenangaben wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit,
  • Informationen zur beauftragten Kanzlei (optional),
  • die Zustell- bzw. Kontaktadresse (wenn diese von der Anschrift abweicht),
  • Angaben zur Marke (Markenform und Markendarstellung),
  • die Kategorisierung eurer Waren und/oder Dienstleistungen
  • sowie sonstige Angaben (z. B. Antrag auf beschleunigte Prüfung).

Um euren Firmennamen als Marke einzutragen und zu schützen, würdet ihr also im vierten Schritt eine Wortmarke anmelden. Sofern ihr gleich auch euer Firmenlogo als Marke schützen lassen wollt, wählt ihr stattdessen „Wort/-Bildmarke“ aus.

Je nachdem, ob alle getätigten Angaben korrekt vorliegen, keine Rückfragen erforderlich sind und überdies auch keine Beanstandung eurer Marke wegen Schutzunfähigkeit vorliegt, ist das Anmeldeverfahren nach wenigen Monaten abgeschlossen – dann besitzt ihr die exklusiven Nutzungs- und Markenrechte an eurem Firmenamen.

Weitere Fragen rund um Markenschutz und die Markenanmeldung

Kann man einen deutschen Markennamen welt- bzw. europaweit schützen lassen?

Prinzipiell gilt eure Markenanmeldung beim DPMA ausschließlich hierzulande in Deutschland. Allerdings könnt ihr eure deutsche Marke entsprechend des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) auch in das internationale Register eintragen lassen. Den Antrag auf die internationale Registrierung stellt ihr über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Das heißt, dass eine nationale Markeneintragung die Voraussetzung für internationalen Markenschutz ist.

Vor der internationalen Markenanmeldung solltet ihr wiederum mittels Suchfunktion nach Marken-Überschneidungen suchen, auf EU-Ebene steht dafür eine Online-Suchfunktion zur Verfügung.

Sofern ihr eure Marke bereits beim DPMA registriert habt, könnt ihr sie zudem als Unionsmarke anmelden und bekommt somit das Nutzungsrecht sowie Rechtsschutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Eintragung ist Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

Marke schützen: Wie hoch sind die Kosten?

Wenn ihr euren Firmennamen als deutsche Marke schützen lasst, werden bei der Online-Anmeldung 290 Euro bzw. 300 Euro bei der Papierform (amtliche Gebühr) fällig. Die Amtsgebühren sind allerdings von der Anzahl der angemeldeten Klassen abhängig, solltet ihr mehr als drei Klassen (bei der Standardanmeldegebühr sind diese inklusive) anmelden, zahlt ihr ab der vierten Klasse für jede weitere eine Gebühr von 100 Euro.

Wollt ihr eure Marke(n) zudem europaweit als EU-Marke(n) bzw. Unionsmarke(n) schützen lassen, beträgt die Anmeldegebühr mit zwei Klassen 900 Euro. Für jede weitere Klasse fallen 150 Euro zusätzliche Amtsgebühr an.

Außerdem habt ihr noch die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag (200 Euro) auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sodass das DPMA Eure Anmeldung vorrangig bearbeitet.

Wie lange besteht der Rechtsschutz für den Markennamen?

Sobald eure Marke im Markenregister eingetragen ist, besteht Markenschutz und die Schutzdauer beginnt. Diese beträgt inklusive dem Anmeldetag zehn Jahre. Wenn ihr sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist die Verlängerungsgebühr von (mindestens) 750 Euro zahlt, könnt ihr euren Markennamen um weitere 10 Jahre schützen lassen.

Lieber Marke selbst anmelden oder durch Dritte schützen lassen?

Grundsätzlich gilt: Eine Marke darf von natürlichen Personen, Personengesellschaften und eingetragenen Vereinen angemeldet werden. Ein Unternehmer kann als natürliche Person eine Marke selbst anmelden. Ebenso könnt ihr euch auch durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt bzw. durch eine Kanzlei vertreten lassen. Entsprechend der vorherigen Absätze besteht ohne Expertenrat ein gewisses Risiko, dass die Markenanmeldung abgelehnt wird oder nachträglich Unterlassungsansprüche gegen euch gestellt werden. Zudem kann sich das Anmeldeverfahren verzögern, wenn das Markenamt bestimmte Angaben beanstandet oder Rückfragen hat.


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