Lasst uns das Steuerrecht für den E-Commerce noch bürokratischer machen! Finnland: Ok!

Eine Steuersatzänderung in Finnland – wichtig für alle OSS-Nutzer – offenbart, dass wir es in Deutschland und der gesamten EU mit der Digitalisierung des Steuerrechts nicht wirklich ernst meinen.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4min. Lesezeit
Lasst uns das Steuerrecht für den E-Commerce noch bürokratischer machen! Finnland: Ok!

Keine Sorge, das hier wird nicht der x-te OSS-Artikel in Folge. Ich will nur sehr kurz und kompakt am Beispiel einer anstehenden Steuersatzänderung in Finnland auf ein Problem hinweisen.

Dabei steht eine Gesetzesänderung in Finnland im Fokus. Finnland? Ja, auch deutsche Onlinehändler sind von Gesetzesänderungen in anderen EU-Staaten betroffen, wenn sie u.a. ihre Produkte dorthin verkaufen und damit – umsatzsteuerlich betrachtet – innergemeinschaftliche Fernverkäufe in Finnland erzielen, welche sie über den One-Stop-Shop (OSS) in Deutschland melden können.

Steuersatzänderung in Finnland zum 1.9.2024

In Finnland ändert sich mit Wirkung zum 1.9.2024 der Standard-Umsatzsteuersatz von aktuell 24 Prozent auf 25,5 Prozent. Damit verfügt Finnland dann nach Ungarn (27 Prozent) über den zweithöchsten Umsatzsteuersatz innerhalb der Europäischen Union (EU).

Wo ist das Problem? Der Zeitpunkt!

Das Problem liegt nicht in der Steuersatzänderung selbst. Das gehört dazu. Das Problem ist, dass diese Steuersatzänderung innerhalb des dritten OSS-Quartals 2024 erfolgt.

Hier ist eine kompakte Darstellung der OSS-Quartale.

  • erstes Quartal: Januar – März
  • zweites Quartal: April – Juni
  • drittes Quartal: Juli – September
  • viertes Quartal: Oktober – Dezember

Wollen die Gesetzgeber – egal ob Deutschland oder Finnland – es wirklich ernst meinen mit der so oft gepriesenen Digitalisierung des Steuerrechts, dann hätten sie die Steuersatzänderung nicht inmitten eines OSS-Quartals vorgenommen, weil es vieles unnötig kompliziert macht.

  • Das Bundeszentralamt für Steuern muss sicherstellen, dass die Meldung und das OSS-Portal für Q3–2024 mit zwei Standardsteuersätzen arbeiten kann.
  • Die Verprobungen aufseiten der Steuerkanzleien der OSS-Meldungen Q3/2024 werden unnötig komplizierter.

Will man also Steuerrecht besser digitalisierbar machen, dann muss man als Gesetzgeber derartige Zusammenhänge im Blick haben. In Finnland war das offenkundig nicht der Fall – mit Auswirkungen auch auf Deutschland, deutsche Onlinehändler und deutsche TaxTech-Unternehmen.

Kann Taxdoo das abbilden? Ja, natürlich!

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