TikTok-Shop wächst exponentiell. Teilweise erfolgt das durch Subventionen für Händler. Wir erklären euch, was es mit diesen Subventionen umsatzsteuerlich auf sich hat.
TikTok ist längst nicht mehr nur eine Unterhaltungsplattform. Mit dem TikTok Shop greift der Konzern nun aktiv in den E-Commerce ein. Besonders attraktiv für Händler: TikTok subventioniert teilweise den Verkauf ihrer Produkte. Doch was viele übersehen: Diese Subventionen haben eine umsatzsteuerliche Relevanz. Denn sie stellen in vielen Fällen ein Entgelt von dritter Seite dar – mit klaren Konsequenzen für die Steuerpflicht.
Was TikTok-Händler wissen sollten: TikTok ermöglicht es Händlern, Produkte zu einem rabattierten Preis anzubieten, ohne dass sie selbst die Differenz tragen müssen. TikTok zahlt dem Händler nach erfolgreichem Verkauf die Preisdifferenz aus dem eigenen Marketingbudget aus. Ziel: Mehr Conversions, höhere Reichweite, schnelleres Wachstum. Doch genau hier wird es steuerlich spannend.
Umsatzsteuerlich gitl das Prinzip des Entgelts von dritter Seite: Laut § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG und Abschnitt 10.2 UStAE gilt eine Zahlung eines Dritten dann als Teil des Entgelts, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Leistungsaustausch steht. Das ist im TikTok-Modell eindeutig der Fall:
Zahlenbeispiel: Ein Händler verkauft ein Produkt über den TikTok Shop:
Umsatzsteuerliche Konsequenz: Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Gesamtbetrag, den der Händler erhält: 100,00 EUR. Daraus ergibt sich bei einem Steuersatz von 19 % eine Umsatzsteuer von 15,97 EUR. Der Nettoumsatz beträgt somit 84,03 EUR.
Risiken bei Falscheinschätzung: Viele Händler gehen derzeit davon aus, dass sie nur die 80 EUR als umsatzsteuerliche Grundlage ansetzen müssen. Das führt zu einer zu niedrigen Umsatzsteuer und kann bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Fazit: Was auf den ersten Blick wie eine willkommene Verkaufsförderung wirkt, ist in Wahrheit ein umsatzsteuerlich relevanter Sachverhalt. Die Subventionen von TikTok sind kein Geschenk – sie sind ein Entgelt von dritter Seite. Händler sollten das in ihrer Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung sauber abbilden. Denn was TikTok ihnen schenkt, holt sich das Finanzamt sonst doppelt zurück.
Good to know: Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.
No Bullshit – Bitte halte dich an unsere Kommentarrichtlinien.
Ob Umsatzsteuer-Compliance, Finanzbuchhaltung oder internationaler E-Commerce – mit unserem Newsletter bleibst du immer auf dem Laufenden und verpasst nichts mehr!

Ich hätte ja erwartet, dass von TikTok ein entsprechender Beleg kommt, der dann auch die Umsatzsteuer richtig berücksichtigt. Oder kommen von TikTok Reverse Charge Rechnungen?
Hi Thomas,
Reverse-Charge sollte hier nicht greifen, weil es ja keine sonstige Leistung von TikTok ist – sondern Entgelt (von dritter Seite) für eine Lieferung des Händlers.
Viele Grüße
Roger Gothmann