BZSt veröffentlicht V1.1 der OSS-Datei: Berichtigungen vorheriger OSS-Meldungen nun mittels Datei-Upload möglich

Seit dem vierten Quartal 2021 war die OSS-Meldung in Deutschland eine Mischung aus einem Dateiupload und einer manuellen Angabe der Berichtigungen bereits abgegebener OSS-Meldungen. Im Detail haben wir den Ablauf hier beschrieben. Im Ergebnis konntet Ihr Eure Fernverkäufe mittels einer csv-Datei im Portal “Mein Bop” hochladen, aber Eure Berichtigungen manuell entsprechend dieser Anleitung eingeben.
Dies lag daran, dass Berichtigungen vorheriger Meldungen nicht in den Satzarten, die eine OSS-Datei enthält, berücksichtigt wurden. Dies betraf die Version 1.0 der deutschen OSS-Datei. Kurz vor Ablauf der OSS-Frist für die Meldung des 1. Quartals 2022 hat das BZSt nun eine neue Version der OSS-Datei veröffentlicht.
Diese Version 1.1 enthält eine neue Satzart. Lest nachfolgend, welche Änderungen die neue Version mit sich bringt und was jetzt im Zusammenhang mit der Abgabe der OSS-Meldung zu beachten ist.
Berichtigungen nun Bestandteil der OSS-Meldung
Das Update der OSS-Datei enthält eine neue Satzart. Mit der zusätzlichen Satzart 6 sind nun auch Berichtigungen früherer OSS-Meldungen in der csv-Datei enthalten. Der Vorteil hieran ist, dass Ihr zukünftig keine manuellen Eingaben mehr vornehmen müsst, wenn Ihr Eure OSS-Meldungen abgebt. Denn einerseits sind die OSS-relevanten Umsätze in der OSS-Datei enthalten und zusätzlich auch die Berichtigungen früherer Meldungen.
OSS CSV Satzart 6: Berichtigungen früherer OSS-Meldungen
In dieser Satzart könnt Ihr die Berichtigung vorheriger Besteuerungszeiträume vornehmen. Was unter die Berichtigungen fällt, haben wir hier ausführlich erklärt.
Bei Berichtigungen früherer Besteuerungszeiträume müsst Ihr die folgenden Angaben machen:


Notwendige Angaben für Berichtigungen früherer OSS-Meldungen
Fehlermeldung im Portal “Mein Bop”: ,,csv-Datei in altem Format erstellt” – Was Ihr jetzt wissen solltet
Einige von Euch haben in den vergangenen Tagen nach dem Upload der OSS-Datei im Portal “Mein Bop” die Fehlermeldung erhalten, dass die Datei in einem alten Format erstellt wurde und daher nicht hochgeladen werden kann.

Die vorstehende Fehlermeldung ist auf den ersten Blick verwirrend, denn Ihr erhaltet diese Fehlermeldung nur, wenn Eure OSS-Datei inhaltliche Fehler enthält. Unter inhaltliche Fehler fallen beispielsweise ungültige USt-IDs oder zum Beispiel die Verwendung von unrichtigen Länderkürzeln für die Länder, in denen Eure Verkäufe steuerpflichtig sind. Dies bedeutet aber auch, dass Euch diese Fehlermeldung nicht angezeigt wird, weil Ihr eine csv-Datei mit der Version 1.0 hochladet.
Die csv-Datei mit der Version 1.0 kann also auch für das Quartal 1 – 2022 verwendet werden und Ihr erhaltet keine Fehlermeldung, sofern alle Angaben inhaltlich zutreffend sind.
Daher empfehlen wir Euch folgende Vorgehensweise.
Ladet Eure OSS csv-Datei im Portal “Mein Bop” hoch. Solltet Ihr die obenstehende Fehlermeldung erhalten, dann hat Eure OSS-Datei einen inhaltlichen Fehler.
In diesem Fall müsst Ihr die inhaltlichen Fehler in der Datei korrigieren. Klickt hierzu auf “Speichern”, sodass Ihr die kommentierte csv-Datei bei Euch in den Downloads ablegen könnt. Durch das Speichern der Datei könnt Ihr die vom BZSt kommentierte Datei prüfen. Ihr solltet die kommentierte Eingabedatei dann hinsichtlich der enthaltenen Fehler prüfen und etwaige Fehler beheben, damit Ihr die Datei im Portal “Mein Bop” hochladen könnt.
Wichtig: Die obenstehende Fehlermeldung erhaltet Ihr nur, wenn Eure Datei einen inhaltlichen Fehler enthält. Die Fehlermeldung taucht nicht aufgrund der in Eurer Datei enthaltenen Version 1.0 auf.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch in diesem Quartal noch csv-Dateien mit der Version 1.0 hochgeladen werden können. Auch Dateien mit der Version 1.1 können im Portal “Mein Bop” hochgeladen werden.
Fazit: Sowohl Dateien mit Version 1.0, als auch mit Version 1.1 können einwandfrei im Portal “Mein Bop” importiert werden.
Allerdings solltet Ihr beachten, dass das BZSt die neue Version 1.1 inkl. der Berichtigung erst kürzlich veröffentlicht hat. Dies bedeutet, dass Ihr in vielen Fällen in diesem Quartal noch ein letztes Mal Berichtigungen manuell erfassen müsst. Wie Ihr das machen könnt, erfahrt Ihr im Detail hier.
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