E-Rechnung: BMF legt Diskussionsentwurf vor, Verbände können Stellung nehmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Diskussionsentwurf zur E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze vorgelegt. Die Einführung ist zum 01. Januar 2025 geplant. Zunächst erhalten die Wirtschaftsverbände die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 2min. Lesezeit
E-Rechnung: BMF legt Diskussionsentwurf vor, Verbände können Stellung nehmen

FDP, Grüne und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung eines einheitlichen Meldesystems zur Ausstellung und Prüfung von Rechnungen geeinigt.

In dem BMF-Entwurf geht es im Kern um eine Änderung des § 14 UStG, mit der die neue elektronische Rechnung definiert wird. Die Definition basiert auf dem Vorschlag der EU-Kommission, den in der Praxis bewährten Rechnungsstandard CEN 16931 zu übernehmen. Der Standard findet seit einiger Zeit bei grenzüberschreitenden öffentlichen Aufträgen („Business to Government”) Anwendung.

Ein künftiges Meldesystem soll es ermöglichen, eine in einem standardisierten Datensatz strukturierte E-Rechnung auszustellen, zu übermitteln und zu verarbeiten. Bei inländischen B2B-Transaktionen soll die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend sein. 

VIDA klopft an

Die Einführung der E-Rechnung ist ein Vorbote für die Pläne der EU-Kommission zur Initiative „VAT in the Digital Age” (VIDA). Im Rahmen des VIDA-Richtlinienentwurfs hatte die Kommission im Dezember 2022 auch Vorschläge zum Thema digitale Meldepflichten und E-Invoicing in der EU vorgelegt. 

Zentraler Bestandteil eines künftigen grenzüberschreitenden Meldesystems ist eine in einem standardisierten Datensatz strukturierte E-Rechnung. Ab 2028 müssen Unternehmen diese Rechnung innerhalb von wenigen Tagen an die Finanzverwaltung übermitteln. 

Der standardisierte Datensatz ermöglicht es Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, ein einheitliches Datenformat für alle Mitgliedstaaten zu nutzen. Die E-Rechnung in Deutschland stellt eine Voraussetzung für ein solches System dar. 

Das BMF hat die Wirtschaftsverbände um eine Einschätzung zum Entwurf gebeten. Vor allem zur Frage des Zeitplans sowie möglichen zeitlich befristeten Entlastungen für den KMU-Sektor. Die Verbände haben bis zum 08. Mai 2023 Zeit für Ihre Stellungnahmen.

Über die weitere Entwicklung informieren wir Euch selbstverständlich. Behaltet also unseren Blog im Auge!

5 Kommentare

    Hallo,

    gibt es einen Link zu dem BMF-Dokument? Beim BMF kann ich nichts entsprechendes finden.

    Danke!

    Hallo Thomas, besten Dank für die Frage. Das Dokument liegt bislang als Diskussionsentwurf den Wirtschaftsverbänden vor. Einen BMF-Link gibt es noch nicht. Wir halten die Augen auf!

    Hi, I want to subscribe for this weblog to obtain hottest updates, thus where caan i do it please assist.

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