Amazon friert Guthaben von redlichen Händlern ein: Marktplatzhaftung für Umsatzsteuer schuld

Amazon friert das Guthaben vieler redlicher Onlinehändler ein. Schuld daran ist die Haftung der Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Amazon friert Guthaben von redlichen Händlern ein: Marktplatzhaftung für Umsatzsteuer schuld

Die Haftung der elektronischen Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer ist nicht nur für Amazon & Co. eine Herausforderung. Auch redliche Händler, die jeden Cent Umsatzsteuer an das Finanzamt bzw. über den OSS ins EU-Ausland übermitteln, werden durch diese Regulatorik beeinträchtigt. Das haben die letzten Tage verdeutlicht, denn Amazon hat(te) das Guthaben vieler Händler eingefroren.

Was war passiert?

Amazon friert Guthaben von Händlern ein, weil …

… Amazon und Co. im Rahmen der Haftung der elektronische Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer verpflichtet sind, zu prüfen, dass keine unredlichen Händler (Schlawiner, Schummler, Steuerhinterzieher, …) auf dem Marktplatz aktiv sind. In Deutschland ist das in § 25e UStG geregelt.

§ 25e Abs. S. 1. UStG: Wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber), haftet für die nicht entrichtete Steuer aus dieser Lieferung (…).

Hinweis: Mit elektronischer Schnittstelle sind Marktplätze gemeint.

Amazon hat nun offenkundig – wie Wortfilter in Bezug auf Amazon-Quellen berichtete – eine Art Rasterfahndung auf allen europäischen Marktplätzen durchgeführt und dabei viele vermeintliche nicht Umsatzsteuer-compliante Händler identifiziert – und deren Guthaben eingefroren.

Warum eingefroren?

Ganz einfach: Weil Amazon im Zweifel die Umsatzsteuer für diese Händler abführen müsste und das natürlich nicht mit eigenen finanziellen Mitteln machen möchte. In Deutschland ist das wie erwähnt in § 25e UStG geregelt. Viele andere EU-Staaten haben ähnliche Normen.

Amazons Umsatzsteuer-Rasterfahndung mit Fehlern im Prozess

Allerdings erwiese sich diese Rasterfahndung als fehlerhaft uns es wurden die Guthaben zahlreicher redlicher Händler gesperrt, wie uns Wortfilter und auch viele Steuerkanzleien aus dem Taxdoo Steuerberaterbeirat berichteten.

Dieser Fehler wird jetzt sukzessive zurückgefahren und Händler sollten derzeit die folgenden Nachrichten erhalten.

Quelle: Wortfilter

Dieses Beispiel verdeutlicht: (Umsatzsteuer)Regulierung im E-Commerce technologisch umzusetzen, bringt selbst einen Tech-Giganten wie Amazon ins Schwitzen. Ärgerlich nur, dass der Leidtragende nicht Amazon selbst – sondern viele redliche Händler sind.

Guthaben eingefroren? Umsatzsteuer fällt in der Regel dennoch an.

Ein weiteres Problem: Die Umsatzsteuer, welche in diesen Guthaben steckt, fällt in der Regel dennoch an und ist an das Finanzamt abzuführen. Dahinter verbirgt sich das Konzept der Sollbesteuerung. Händler müssen also mit der Begleichung der Umsatzsteuerschuld in Vorkasse gehen.


Marktplatzhaftung: Was hat es eigentlich bislang gebracht?

Das ist jedoch der ideale Zeitpunkt zu hinterfragen, was der §25e UStG, der Amazon und vielen Händlern gerade ziemlich viele Probleme bereitet, denn bislang gebracht hat. Zufälligerweise gab es dazu erst kürzlich eine schriftliche Anfrage an die Berliner Finanzverwaltung.

Warum ausgerechnet Berlin? Ganz einfach: Das Finanzamt Berlin-Neukölln ist in Deutschland zentral zuständig für weit über 100.000 Onlinehändler aus der VR China und einigen anderen Drittstaaten.

Eine der Fragen lautete wie folgt.

In wie vielen Fällen wurden Online-Plattformen nach Kenntnis des Senats in Berlin oder mit Berlin-Bezug haftbar gemacht? (Bitte jährliche Zahlen angeben!)

  • In welcher Höhe mussten sie Strafen zahlen? (Bitte jährliche Zahlen angeben!)
  • Um wie viele einzelne Online-Plattformen geht es?

Hier folgt die Antwort: 1.640,50 Euro!

Dieses Ergebnis ist ernüchternd und dürfte in keinem Zusammenhang mit dem Aufwand stehen, den viele Wirtschaftsbeteiligte aufgrund dieser Norm schultern müssen.

Marktplatzhaftung: Wie strukturiert gehen die Finanzbehörden vor?

… auch diese Frage wird in der Anfrage gestellt und beantwortet – nicht!

Die Frage lautet wie folgt.

Wie prüfen die Länder und der Bund bisher die Wirksamkeit des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet hinsichtlich der Vermeidung von Umsatzsteuerhinterziehung auf Online-Marktplätzen?

  • Wie viele Prüfungen sind erfolgt?
  • Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen geliefert?
  • Wurden angesichts der Prüfungsergebnisse weitere Maßnahmen implementiert bzw. sind weitere Maßnahmen geplant?

Die Antworten lauten.

Zusammengefasst heißt das: Ja, wir prüfen da was irgendwie. Aber es gibt keinen Plan und auch keine Daten und wir versuchen das mit Beamtendeutsch so gut wie möglich zu kaschieren.

Fazit

Die Haftung von Marktplätzen für nicht abgeführte Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine kluge Regulierung und hat auch dazu geführt, dass Amazon & Co. viele Händler ohne gültige USt-IDNr. vom Marktplatz geworfen haben. Wie aber die letzten Tage und Zeilen verdeutlichen, hat die Umsetzung auf allen Seiten noch sehr deutlich Luft nach oben.

13 Kommentare

    Stand heute sind leider noch immer nicht alle Guthaben wieder freigegeben. Da deutsche Onlinehändler im Durchschnitt zu 65 Prozent über Amazon verkaufen, kann das schnell existenzbedrohend werden. An dieser Stelle sind die Verbände (bevh, DIHK, …) gefordert, denn einzelne Händler sind gegen die Tech-Giganten sprach- und machtlos.

    Zwar wurden nur 1640,50 Euro von einem Marktplatz eingezogen, aber eine Vielzahl chinesischer Händler entrichtet nun über den Marktplatz die Umsatzsteuer. Für nicht in Deutschland (EU) ansässige Unternehmen führt nämlich der Marktplatz die Steuer direkt ab und so hat das Gesetz doch für etwas Gerechtigkeit gesorgt. Allerdings gibt es immer noch auch viele Webseiten und Marktplätze im Ausland und kauft man dort, wird wiederum keine Steuer abgeführt. Lieferungen erfolgen meist mit gefälschten Rechnungen und niedrigerem Warenwert als der echte. Aber immerhin, bei den großen Playern wie Amazon, Ebay und Co. funktioniert es. Inwiefern Amazon seine Maßnahme begründen kann, wenn bislang so gut wie nie der Fall aufgetreten ist dass Marktplätze belangt wurden, ist allerdings nicht nachvollziehbar.

    Lieber Herr Eberle,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, seit dem 1.7.2021 gibt es die sogenannte Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a UStG. Danach führen Amazon und Co. die Umsatzsteuer für nicht in der EU ansässige Händler ab. Die Marktplatzhaftung ist allerdings schon seit dem 1.1.2019 in Kraft. Hier könnte Deutschland mit Sicherheit einen immensen Steuerschatz rückwirkend heben.

    Herzliche Grüße
    Roger Gothmann

    Es wärs ja so einfach – analog 48 a/c EStG, mit den UStIDNrn technisch definitiv gar kein Problem, nur zu einfach für D.

    Lieber Herr Bay,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Amazon hat “versucht”, die USt-IDs zu prüfen und genau dabei trat der Fehler auf. Viele valide USt-IDs wurden bei der Prüfung nicht als solche erkannt.

    Herzliche Grüße
    Roger Gothmann

    Es ist einfach nur noch absurd, in was für einer Bürokraten-Welt wird leben. Das ist einfach nur nur noch geistesgestört aktuell – das EPR Thema ist die nächste perversion.

    Ich habe vermutlich mehr CO2 verbraucht, um die ganzen Dokumente für Spanien zu beschaffen und fast eine Woche die Produktivität gegen null gesenkt wegen dem ganzen Schwachsinn…

    Lieber Herr Welzer,

    vielen Dank für Ihren Beitrag! Ich stimme Ihnen zu: Die Bürokratielast – innerhalb der EU – ist zunehmend erdrückend. M.E. sollte man mehr davon auf die großen Gatekeeper (Amazon und Co.) übertragen und nicht auf die kleinen und mittelständischen Händler.

    Herzliche Grüße
    Roger Gothmann

    Dieses Thema ist weiter aktuell. Ich als Einzelhändler wurde erst gestern 25.01.2024 mit diesem Hinweis belegt. Ich war nie im Ausland, habe keine Ware im Ausland (Lager in Süddeutschland) und versende sogar nicht ins Ausland. Leider gibt es keine Möglichkeit, diese “Hinweise”, auf die sich bezogen wird, jemals in Erfahrung zu bringen. Unterlagen wurden heute 26.01. eingereicht, bei Einzelunternehmungen glücklicherweise sehr wenige. Bin gespannt, ob auch ich 4-7 Wochen warten muss wie der Kontakt zu anderen Branchenkollegen besagt. Wie ich diesen Einkommensausfall, der bei Amazon nicht wenig ist, kompensieren soll, ist fragwürdig. Aber Klagen gegen Amazon bezüglich Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Sperrung ist unmöglich.

    Lieber Herr Thiel,

    zunächst einmal vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht! Ich verstehe, dass man sich hier absolut ohnmächtig fühlt, erst recht, wenn man vorher viel Geld und Zeit in die eigenen Steuerprozesse gesteckt hat. Das Thema braucht vor allem Aufmerksamkeit. Ich schaue mal, ob ich hier einen Beitrag dazu leisten kann.

    Viele Grüße
    Roger Gothmann

    Hallo zusammen,

    auch ich möchte mich diesbezüglich melden, da auch ich seit dem 25.01 betroffen bin. Als Taxdoo Kunde dachte ich ich forsche doch hier mal nach und bin direkt auf diesen Beitrag gestoßen.

    Leider war es meine erste Idee PanEu zu deaktivieren um die monatlichen Taxdoo kosten zu sparen. – Könnt ihr hierzu vielleicht Informationen liefern? – Ich weiß kurzfristig wäre dies schädlich für euch, langfristig könnte mich das aber vor der Insolvent retten.

    Noch habe ich keine Dokumente eingereicht, da ich im Gegensatz zu den meisten eine etwas andere Strategie befolge. Ich weiß, dass es in der Regel Wochen dauert und Amazon teilweise auch unrechtmäßig Händler belastet und ggf. von allein wieder freischaltet.

    Daher versuche ich erst 1-2 Wochen im Forum mitzulesen, Informationen zu sammeln, um dann ggf. alle Dokumente vom Finanzamt etc. mit neuem aktuellen Datum vorliegen zu haben. Ebenfalls werde ich so auf Dokumente aufmerksam, die Amazon häufig während des Prozesses abfragt, obwohl diese in der ersten Runde nicht gefordert wurden. Ich versuche also erst aus den Fehlern anderer zu lernen, bevor ich halbherzig Unterlagen hochlade die dann sowieso abgelehnt werden.

    Dennoch habe auch ich große Angst, da Januar traditionell mein Monat mit der schlechtesten Liquidität ist. Kurz vor meiner Hauptsaison gehts ans Eingemachte. Das Lager ist voll, das Konto ist leer und jetzt das… sehr beängstigend…

    Hi Niklas,

    vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst. Zu Deiner Frage: Pan EU zu deaktivieren, führt ja nicht aus dem Dilemma, dass Deine Guthaben bei Amazon eingefroren sind. Wende Dich einmal an unseren Support. Sofern Du steuerlich alles richtig gemacht hast (zumindest nutzt Du ja Taxdoo 😉 ), können wir Dir beim Thema Liquidität sicher etwas helfen, wenn Du hier ohne eigenes Verschulden in diese Not geraten bist.

    Liebe Grüße
    Roger

    Hallo TaxDoo,

    auch wir sind seit 25.01. wie so viele andere auch betroffen. Da erreichte mich eine zunächst verwirrende Email von Amazon mit dem Titel “[Handlungsbedarf] Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiviert”. Es wurde behauptet, es gäbe Ungereimtheiten darüber, ob ich überhaupt in der EU ansässig wäre und ich solle aussagekräftige Unterlagen einreichen. Handlungsgrundlage ist die zum 01.07.2021 eingeführte erweiterte Marktplatzhaftung. Amazon hat daraufhin sofort sämtliche Zahlungen eingefroren, meine Produkte stehen jedoch weiterhin bei Amazon zum Verkauf, meine Lagerbestände leeren sich also und Amazon leitet die (täglichen) Auszahlungen nicht mehr an mich weiter. Es ist nicht absehbar, ob und wann die willkürlich eingefrorenen Beträge wieder freigegeben werden. Es ist noch nicht einmal klar, wo überhaupt das Problem überhaupt liegt, denn Amazon hüllt sich in Schweigen.

    Weiterhin werden völlig unverhältnismäßige Nachweise angefordert, z.B. Rechnungen vom Stromversorger, Ausweiskopien, Führerschein, Kontoauszüge, Gewerbenachweise, USt-Voranmeldungen, Steuerberater-Rechnungen, IHK Mitgliedschaftsbescheinigungen, usw. Amazon fordert ungefähr alle 3 Tage weitere Belege nach von denen in den vorhergehenden Mails nicht die Rede war. Ein Ende ist nicht absehbar, es ist nicht klar wo, wie und von wem diese Belege bei Amazon verarbeitet werden (Einreichung per Email). Die Kommunikation läuft extrem schleppend und nur über Standard-Textbausteine, die sich teils gegenseitig widersprechen.

    Gegen eine Überprüfung hätte ich ja grundsätzlich nichts, denn ich habe steuerlich nichts zu verbergen. Allerdings habe ich seit einigen Tagen ein ernsthaftes Liquiditätsproblem und verstehe nicht, mit welchem Recht Amazon “einfach so” meine Auszahlungen einfriert! Ich kann keine Waren nachbestellen und meine täglichen Kosten nicht decken. Weiterhin fallen Überziehungszinsen auf dem Geschäftskonto an – in Kürze muss ich mein Gewerbe mit Privatvermögen stützen, damit alles seinen gewohnten Gang geht.

    Auch laufen in diversen Händlerforen – unter anderem auch im offiziellen Amazon-Seller-Forum – rege Diskussionen darüber mit teils dramatischen Schilderungen betroffener Händler. Die Erfahrungen und Amazon-Mails gleichen sich immer wieder. Auch äußern sich Amazon-Mitarbeiter im hausinternen Forum, dass Sie sich “das Thema gerade genauer ansehen”. Eine klare Kommunikation was los ist und wann es wieder läuft, bleibt Amazon wie immer schuldig.

    Es kann nicht wahr sein, dass sich Amazon nach willkürlicher Gutsherrenart verhält. Warum ist das im Jahr 2024 immer noch möglch? Es kann nicht wahr sein, dass man derartiges Verhalten als Händler der sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, einfach hinnehmen muss.

    Als ersten Schritt habe ich – wie einige andere Händler auch – einen Fall beim Bundeskartellamt eröffnet und überlege auch, ob ich in Kürze über einen Rechtsanwalt aktiv werden sollte, bevor hier die Lichter ganz ausgehen.

    Gruß,
    Alexander

    Moin Alexander,

    vielen Dank, dass Du hier so offen und ehrlich Einblicke gibst. Ich drücke Dir alle Daumen, dass Amazon Deine Gelder schnell freigibt.

    Das hier zeigt eines: Das aktuelle Umsatzsteuerrecht führt aktuell zu zwei Extremen. Das eine Extrem ist Amazon. Dort versucht man quasi übervorsichtig alles umzusetzen, was der Gesetzgeber verlangt. Das ist technologisch selbst für einen Giganten wie Amazon derzeit kaum möglich. Das andere Extrem ist Temu. Die Preise dort sind so niedrig, weil die Plattform und die Händler dort für den Fiskus derzeit kaum greifbar sind, obwohl die gesetzlichen Werkzeuge eigentlich vorliegen.

    Ich habe vorgestern auch nochmals die Public-Relations-Abteilung von Amazon auf diese Fälle hingewiesen. Steter Tropfen höhlt hier hoffentlich den Stein.

    Viele Grüße
    Roger

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