OSS Meldungen – BZSt behebt Fehler für Q4/2021

Wir hatten Ende 2021 über die Hick ups des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei den ersten OSS-Meldungen für Q3/2021 berichtet.
Diese schienen eigentlich weitgehend behoben. Wer allerdings in den vergangenen Tagen versucht hat, seine OSS-Meldung für Q4/2021 über das Mein-BOP-Portal abzugeben – Achtung: Die Frist war der 31.01.2021 – wird unter bestimmten Voraussetzungen wieder eine Fehlermeldung erhalten haben.
Betroffen sind alle Händler bzw. Mandanten, die auf Fulfillment-Center (Warenlager) im EU-Ausland setzen. Das dürften aktuell im Wesentlichen die Fulfillment-Center von Amazon und zunehmend auch Zalando sein.
Schauen wir uns die Fehlermeldung zunächst im Detail an.
OSS-Fehler ODER Warum das BZSt das Prinzip Amazon Pan EU immer noch nicht verstanden hat!
Wie es aussieht, hat das BZSt noch immer nicht verstanden, dass ein Amazon oder Zalando Fulfillment-Center keine eigene Niederlassung oder Betriebstätte im EU-Ausland darstellt. Anders kann man die folgende Fehlermeldung nicht erklären.
Betroffen sind somit Pan EU Händler.
Die Fehlermeldung im genauen Wortlaut seht ihr hier.
Bei der Prüfung Ihrer übermittelten Steuererklärung wurde festgestellt, dass Sie Umsätze zu einer festen Niederlassung oder einer anderen Einrichtung zur Lieferung von Waren erklärt haben, die Ihnen Ihren Registrierungsdaten zufolge im Besteuerungszeitraum nicht zugeordnet ist.
Wir haben bereits Ende 2021 hier erläutert, dass diese Fehlermeldung in den meisten Fällen keinen Sinn ergibt.
BZSt reagiert – am 28.01.2022
Am Freitag, dem 28.01.2022, – also nur 3 Tage vor dem Fristende zur Einreichung der OSS-Meldung für Q4/2021 hat das BZSt nun reagiert und mitgeteilt, dass man diesen Fehler (wieder!) behoben hat.
Wenn Ihr Pan EU Händler seid – bzw. Eure Mandanten – könnt Ihr die Fehlermeldung ignorieren, soweit Ihr die Amazon bzw. Zalando-Lager im EU-Ausland sauber bei der Registrierung über Mein BOP erfasst hattet.
Hier auch nochmal der genaue Wortlaut der Antwort des BZSt.
Guten Tag,
leider handelt es sich hierbei um einen technischen Fehler.
Wenn Sie in den entsprechenden Fällen bereits die Registrierungsdaten angepasst haben, ist diesbezüglich von Ihnen nichts weiteres zu veranlassen.
(...)
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