Klimawandel im E-Commerce: Kipppunkte bei Betriebsprüfungen im Onlinehandel

Wenn ich mich persönlich mit Steuerkanzleien zu ihren jüngsten Erfahrungen über Betriebsprüfungen im Onlinehandel unterhalte, sind die Antworten immer äußerst heterogen. Sie reichen von:
- Wir mussten dem Prüfer erstmal die E-Commerce-Grundlagen beibringen, bis hin zu
- Der Prüfer kam mit Daten von Amazon und wollte die mit unseren abgleichen.
Ähnlich heterogen ist dann auch regelmäßig der Verlauf und das Ergebnis dieser Prüfungen (Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen): von sogenannten Nullergebnissen bis hin zu Prüfungen, die mit einer Hinzuschätzungen enden, weil der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verwirft.
Exkurs: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden (§ 162 AO)
(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.
(2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 verletzt. Das Gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen nach § 158 Absatz 2 nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Steuerpflichtigen gemachten Angaben zu steuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen bestehen (…).
Wie kommt es zu so einer Eskalation? Wann und wie entstehen Kipppunkte bei Betriebsprüfungen?
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Stefan ist ein absoluter Daten-Geek und schult daher auch deutschlandweit Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer in der Analyse und Auswertung von Daten mittels Power BI.
Lasst uns miteinander sprechen: auf dem Taxdoo Innovation Summit am 13.06.2024 in Hamburg
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