Brexit und Zoll – Onlinehandel nach und in GB ab 2021

Zum 1.1.2021 verlässt Großbritannien den Binnenmarkt. Onlinehändler, die diesen großen Markt weiterhin bedienen wollen, müssen sich jetzt Gedanken um ihre Zoll-Prozesse machen.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Brexit und Zoll – Onlinehandel nach und in GB ab 2021

Für viele Onlinehändler ist Großbritannien (GB) einer der wichtigsten und größten Auslandsmärkte. Bis zum 31.12.2020 ändert sich für Händler nichts – aber danach!


Hinweis und Update 24.02.2022:
Seit 2022 gelten neue Zollbestimmungen für Lieferungen nach Großbritannien. Diese stellen wir im folgenden Blogartikel für Euch dar:
Großbritannien & Zoll: Die wichtigsten Bestimmungen für Lieferungen nach UK seit 2022


Die Regelungen gelten für Onlinehändler, die ihre Produkte direkt nach GB versenden und auch für solche, die z.B. am Pan-EU-Programm von Amazon teilnehmen.

Ab dem 01.01.2021 wird GB nach einer langen Übergangsphase endgültig auch aus umsatzsteuerlicher und zollrechtlicher Sicht ein Drittstaat. Worauf es dabei zu achten gilt, um Zollprobleme vermeiden zu können, erklärte unsere Partnerin Francine Dammholz von Zollcoaching in diesem einstündigen Webinar.

Die Aufzeichnung vom 9. Oktober 2020 könnt ihr euch hier ansehen.

Aufzeichnung des Webinars Brexit & Zoll vom 9. Oktober 2020

Das Wichtigste zusammengefasst

Was ändert sich ab 2021 im Handel mit dem Vereinigten Königreich (UK)?

  • Handel bis zum 31.12.2020: Bisher gab es einen europäischen Binnenmarkt, d.h. keine Zölle unter den Mitgliedsstaaten und auch keine weiteren Handelsbarrieren.
  • Handel ab dem 01.01.2021: Egal, ob ein Handelsabkommen kommt oder nicht, UK ist von jetzt an ein sogenanntes Drittland. Alle Warenimporte und Exporte müssen nun über den Zoll abgefertigt werden. Auch dann noch, wenn ein Handel beschlossen wurde.
  • Warenimporte aus UK in die EU laufen nach den gleichen Prozessen ab, wie Warenimporte aus jedem anderen Nicht-EU Land, wie z.B. China.
  • Bei Warenexporten sind Ausfuhranmeldungen beim Zoll abzugeben. Grundsätzlich elektronisch, es sei denn die Sendung hat einen Warenwert bis 1.000 € oder 1.000 Kg. Dann sind auch mündliche Anmeldungen zulässig.

Muss ich in UK einen Sitz haben, um Waren importieren zu können?

  • Nein, jedoch muss der Zollagent/die Spedition ihren Sitz in Großbritannien oder Nordirland haben, um vertreten zu können.
  • Unsere Partnerin Francine Dammholz empfiehlt euch hier gerne zuverlässige Dienstleister, mit denen sie selbst vertrauensvoll zusammenarbeitet. Dafür einfach über dieses Kontaktformular melden.

Welche Zollrisiken sind zu erwarten?

  • Bei Direktlieferungen, z.B. aus China nach UK: Hier sind hohe Zollrisiken zu erwarten. Es stellt sich die Frage, was hier das maßgebliche Kaufgeschäft nach UK ist, wenn die Ware in ein Lager verbracht wurde und noch nicht an den Endkunden verkauft ist. Weitere Risiken liegen in der zollkonformen Buchhaltung und der Kommissionierung der Waren.
  • Bei Lieferungen über die EU, z.B. aus China über die EU nach UK: Deutlich geringere Zollrisiken. Problem hier ist die mögliche Doppelverzollung (beim Import aus China und beim Import in die UK). Mehrere Lösungen sind hierfür jedoch schnell möglich, beispielsweise die Nutzung eines Zolllagers.

Was muss ich spätestens jetzt vorbereiten, um ein Zollchaos zu vermeiden?

  1. Eine britische EORI beantragen.
  2. Bereits erteilte Bewilligungen überprüfen. Diese bleiben gültig, wenn sie nicht auf eine britische EORI-Nummer ausgestellt wurden.
  3. Einen Vertreter in UK bestimmen, der Zollanmeldungen abgibt.
  4. Britische Zolltarifnummern verbindlich bestimmen lassen, um keine unrichtigen Zölle oder verzögerte Lieferungen zu riskieren.
  5. Importprozesse klären und ggf. zollrechtliche Bewilligungen einholen, um keine Doppelverzollungen zu riskieren.

Hinweis: Vorbereitungen für den Brexit sollten allerspätestens jetzt aufgenommen werden, um ab 2021 nicht in ein Zollchaos zu geraten. Es ist bereits mit teils erheblichen Wartezeiten bei Anträgen und Zollbewilligungen zu rechnen.

Unsere Partnerin Francine Dammholz unterstützt euch bei allen 5 aufgeführten Vorbereitungsschritten und bietet für Taxdoo-Kunden ein unverbindliches Brexit-Analysegespräch an.

Einfach hier euer individuelles Gespräch vereinbaren.

Francine Dammholz

Diplom Finanzwirtin/ Wirtschaftsjuristin LL.M / Geschäftsführerin

Francine ist Wirtschaftsjuristin, ehemalige Zöllnerin und bundesweite Expertin rund um das Thema Warenimporte. Ihre Mission ist es, ansonsten hervorragend aufgestellten Unternehmen dabei zu helfen, unwissentlich viel Geld beim Warenimport zu verbrennen und sich Haftungsrisiken auszusetzen, die ihnen gar nicht bewusst sind. Aus diesem Grund gründete sie ihr Unternehmen Zollcoaching.

Francine Dammholz, Gründerin von Zollcoaching

Taxdoo ist die Plattform für automatisierte und sichere Umsatzsteuer-Prozesse

… und bildet für die führenden Onlinehändler in Europa neben der Abwicklung der laufenden EU-weiten Umsatzsteuer-Compliance, Intrastat und Finanzbuchhaltung noch zahlreiche weitere Compliance-Services über eine einzigartige Plattform ab.

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