Verspäteter Nikolaus: VIDA-Richtlinienentwurf kommt am 7. Dezember

Am 7. Dezember findet eine Sitzung der EU Kommission statt, bei der unter anderem auch VIDA auf der Tagesordnung steht. Da der 16. November seit einiger Zeit als Veröffentlichungsdatum feststand, ist davon auszugehen, dass es noch Unstimmigkeiten gibt, die eine weitere Besprechung mit der VAT Expert Group (VEG) erfordern.
Die spannende Frage lautet nun: Bringt der verspätete Nikolaus Geschenke für Onlinehändler und ihre Steuerberater – in Form von spürbaren Erleichterungen bei ihren umsatzsteuerlichen Pflichten? Oder packt sein Gehilfe Knecht Ruprecht die Rute aus – und das Thema E-Commerce und Umsatzsteuer wird künftig noch komplexer?
Mit VIDA sind große Hoffnungen verbunden. Ziel der Initiative ist es, das geltende Mehrwertsteuerrecht vor dem Hintergrund möglicher Anwendung digitaler Technologien zu modernisieren (den Hintergrund und alle wichtigen Informationen zu VIDA findet Ihr hier).
Das VIDA-Paket beinhaltet drei wesentliche Aspekte:
- E-Invoicing & Digitale Meldepflichten (Der Papierrechnung soll endgültig der Kampf angesagt werden.)
- Eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung (Der One Stop Shop verhindert leider nicht immer eine lokale Registrierung.)
- Die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft (Marktplätze sind in manchen Fällen Steuerschuldner)
Um zu erfahren, was das Paket der Kommission konkret beinhaltet, müssen sich Onlinehändler und Steuerberater also noch ein wenig in Geduld üben. Wer bis dahin die Zeit auf angenehme und aufschlussreiche Art verbringen möchte, kann dies auf unserem Blog tun. Oder unseren Newsletter abonnieren.
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