OSS, Zahlungen und Meldungen: Warum Rumänien aktuell Onlinehändler (unberechtigt) mahnt

Jetzt mahnt Rumänien Onlinehändler wegen vermeintlich nicht gezahlter OSS-Umsatzsteuer in 2024. Der Frust aufseiten des E-Commerce und der Steuerkanzleien wächst verständlicherweise.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 2min. Lesezeit
OSS, Zahlungen und Meldungen: Warum Rumänien aktuell Onlinehändler (unberechtigt) mahnt

Im Taxdoo-Blog sind heute die folgenden Kommentare eingegangen. Zeitgleich errreichten mich über LinkedIn ähnliche Erfahrungswerte. Rumänien mahnt derzeit deutsche Onlinehändler, weil deren OSS-Zahlungen vermeintlich nicht angekommen sind.

Beispiele OSS-Mahnungen Rumänien

Der Grund für diese – häufig unberechtigten – Mahnungen ist bekannt. Weder das BZSt noch die Behörden im EU-Ausland verfügen über vollautomatisierte und belastbare Prozesse zum Mapping von OSS-Meldungen und OSS-Zahlungen. Das ist seit Jahren bekannt – siehe z.B. hier.

Quelle: https://www.taxdoo.com/de/blog/

Wir sehen hier einen enormen Aufwand für häufig nur Kleckerbeträge (z.B. 1,76 Euro), weil Rumänien für die meisten E-Commerce-Unternehmen nur ein Nischenmarkt ist.

https://www.taxdoo.com/de/blog/

Wie ihr hier verfahren solltet, wenn ihr nachweislich gezahlt habt, sieht so aus.

  • Auf keinen Fall den Betrag direkt nach Rumänien überweisen.
  • Rumänien auf Englisch antworten (ggf. mittels Deepl oder ChatGPT auch auf Rumänisch) und darauf hinweisen, dass dieser Betrag bereits an die Bundeskasse in Deutschland überwiesen wurde.
  • Den Zahlungsnachweis anhängen.

Das BZSt, das bei Mahnungen aus dem Ausland in der Regel nicht mehr zuständig ist, verweist selbst auf diese Unzulänglichkeit – siehe hier.

Bürokratieabbau beginnt mit ordentlichen Strukturen aufseiten der Finanzverwaltung

Das, was die Finanzverwaltung im Rahmen der Digitalisierung nicht umsetzt bzw. einspart, zahlen die Unternehmen. Dabei potenzieren sich die Kosten, weil jedes Unternehmen dafür aufkommen muss und häufig auch noch die externe Steuerkanzlei.

Weniger Verordnungen und Gesetze im Rahmen eines – wann und wie auch immer – angedachten Bürokratieabbaus werden verpuffen, wenn die Finanzverwaltung latent ihre Aufgaben auf die Unternehmen ablädt.

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