EU-Zollreform: 150-Euro-Grenze bei Waren aus Drittländern soll fallen

Bisher werden Einfuhren aus Drittstaaten unter 150 Euro nicht verzollt. Für die Importe zahlen Händler und Kunden in der EU nur die fällige Einfuhrumsatzsteuer. Die 150-Euro-Grenze wird von Betrügern offenbar eifrig genutzt: Bis zu 65% der unter dem Schwellenwert in die EU eingeführten Waren werden mit einem zu niedrigen Wert angemeldet, um den Zoll bei der Einfuhr zu umgehen, so die Rechnung der Kommission. Daher soll die 150 Euro Grenze entfallen.
Dies hat auch Auswirkungen auf den Import-One-Stop-Shop (IOSS), der bisher nur auf Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro anwendbar ist. Im Zuge der Zollreform soll diese Grenze auch für das besondere Besteuerungsverfahren entfallen. Dies wird zum Ziel einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung beitragen, da das besondere Besteuerungsverfahren zukünftig unabhängig vom Sachwert der Waren genutzt werden kann.
Die Pläne sind Teil einer umfassenden Reform. Diese sieht den Aufbau einer neuen EU-Zollbehörde mit einer zentralen Zolldatenplattform vor. Gemäß den Vorschlägen der Kommission soll die Datenplattform ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels, ab 2032 auf freiwilliger Basis für alle anderen Importeure zur Verfügung stehen.
Online-Plattformen werden zu Schlüsselakteuren
Mit der Reform werden Online-Plattformen zu Schlüsselakteuren, betonte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis bei der Vorstellung der Pläne in Brüssel.
Künftig sollen die Plattformen dafür Sorge tragen, dass Zölle und Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet und die Verbraucher nicht länger mit versteckten Gebühren oder Formalitäten konfrontiert werden. Da Online-Plattformen die offiziellen Einführer seien, so Dombrovskis weiter, könnten die Verbraucher Gewissheit haben, dass alle Zölle entrichtet werden und ihre Einkäufe den Umwelt-, Sicherheits- sowie Ethikstandards der EU entsprechen.
Dieser Vorschlag schlägt in eine ähnliche Kerbe wie bisherige Reformvorschläge der Kommission im steuerlichen Bereich, mit denen Plattformen immer mehr in die Pflicht genommen werden.
Die erste Kritik aus der Wirtschaft erfolgte bereits kurz vor Veröffentlichung der Pläne. So sei aus Sicht der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) nicht klar, ob die Kosten der Abschaffung der 150-Euro-Grenze die Zollmehreinnahmen tatsächlich übersteigen. Kurzfristig mögliche Änderungen des Zollrechts werden nicht angegangen, etwa die Vereinfachung des EU-Zolltarifs. Zudem müsse die bislang ausgebliebene Konsultation der Wirtschaft zu den geplanten Maßnahmen „schleunigst erfolgen”, fordert die DIHK.
Selbstverständlich behalten wir die Entwicklung im Auge und informieren Euch über die weitere Entwicklung auf diesem Blog.
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Wichtig wäre, neben Zoll auch den Verbraucherschutz zu checken: auch Waren unter 150€ sollten ALLE EU Vorschriften einhalten. Ist das gewährleistet?
Dr. Roger Gothmann
Lieber Herr Kassner,
vielen Dank für diesen Hinweis! Ja, da stimme ich Ihnen definitiv zu – gerade mit dem Hinblick auf Temu, Shein, …
Viele Grüße
Roger Gothmann