Immer mehr ausländische Staaten melden sich bei Onlinehändlern, da diese ihre OSS-Meldung eingereicht haben; die Zahlung aber nicht angekommen ist.
Die erste OSS-Meldung für das Quartal 3/2021 habt Ihr trotz zahlreicher Unwägbarkeiten erfolgreich hinter Euch gebracht.
Weder die fehlende Uploadfunktion noch die kryptischen Fehlermeldungen des BZSt haben Euch aus der Ruhe gebracht. Zudem habt Ihr die Umsatzsteuer fristgerecht überwiesen, sodass diese bis zum 31. Oktober 2021 auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden konnte.
Nun fast zwei Monate danach scheint es so, dass bei vielen dieses Geld aus den OSS-Meldungen im Ausland nicht angekommen ist und die ausländischen Staaten nun mit Sanktionen für die einzelnen Händler drohen.
Wie erfahrt Ihr davon und worauf müsst Ihr als Händler oder Steuerberater jetzt achten?
Woran könnt Ihr festmachen, dass es sich bei dieser Nachricht nicht um Spam bzw. Phishing handelt? Es gibt mehrere Indizien, die Ihr prüfen solltet.
Unten findet Ihr eine solche Nachricht. Diese stammt in diesem Fall aus Frankreich.
In dieser Mail schreibt die französische Finanzverwaltung am 25. Dezember 2021 einem deutschen Onlinehändler, dass er seine Umsatzsteuerschuld aus seiner OSS-Meldung für Q3/2021 nicht fristgerecht gezahlt hat. Diese hätte bis zum 31. Oktober 2021 in Frankreich eingehen müssen.
Als Sanktionsmaßnahme wird der Ausschluss aus dem OSS-Verfahren angedroht – … can lead to your exclusion from the special scheme. Mit special scheme ist der OSS gemeint. Das würde bedeuten, dass dieser Händler sich in allen EU-Staaten, in denen er auch nur einen Cent Umsatz tätigt, lokal steuerlich registrieren müsste, da er den OSS in Gänze – also für alle EU-Staaten – nicht mehr nutzen dürfte.

Mail der französischen Finanzverwaltung an einen deutschen Onlinehändler mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuerzahllast für Q3/2021 nicht beglichen wurde
Was solltet Ihr als betroffener Händler bzw. Steuerberater veranlassen, wenn Ihr so eine Nachricht erhaltet; Ihr aber sicher seid, dass Ihr das Geld fristgerecht überwiesen habt?
In diesem Fall hilft Euch eine Stellungnahme des BZSt. Diese gibt drei Schritte vor.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat unsere Rufe erhört und beginnt nun proaktiv, Unternehmen und Steuerberater über Fehler im OSS-System zu informieren.

Quelle: www.bzst.de
Zusammengefasst bedeutet das Folgendes.
Es zeigt sich, was unumgänglich schien: 27 Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des OSS Daten auf Unternehmensebene austauschen und gegenprüfen. Dass das nicht ab Tag 1 reibungslos funktionieren würde, war offenkundig – ohne zu unken.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Umstand allen Mitgliedstaaten bewusst ist und niemand ungerechtfertigt vom OSS-Verfahren ausgeschlossen wird.
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