Gastbeitrag: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer in der Schweiz?

GJS Fiscal erklärt in diesem Gastbeitrag anhand eines Beispiels, wie der Ablauf der Fiskalvertretung in der Schweiz funktioniert.
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Gastbeitrag: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer in der Schweiz?

Ein Schweizer Kunde bestellt im ausländischen Onlineshop Ware und bezahlt dem Onlineshop den Nettowarenwert und die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % Normalsteuersatz oder 2,5 % ermäßigten Steuersatz.

Der Onlineshop versendet die Ware dann mit einem Logistiker in die Schweiz zum Kunden. Bevor sie den Kunden allerdings erreicht, wird die Ware an der Schweizer Grenze durch den Schweizer Zoll mittels einer Handelsrechnung verzollt. Die Informationen der Handelsrechnung kann der Onlineshop entweder in Papierform oder auch mittels digitaler API direkt aus dem Shop-oder ERP-System an den jeweiligen Logistiker/Zolldeklaranten übertragen.

Durch die Informationen der Handelsrechnung weiß der Logistiker/Zolldeklarant, was in das System der Schweizer Zollverwaltung (BAZG) eingepflegt werden muss. Wichtige Informationen der Lieferung sind hier:

  • der Nettowarenwert,
  • das Gewicht (die Schweiz verzollt nach Gewicht) und
  • wenn vorhanden, die Zolltarifnummer.

Hat der Logistiker/Zolldeklarant die Informationen im System des Schweizer Zolls eingegeben, so entsteht die Veranlagung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgabe durch den Schweizer Zoll. Die aufgrund der Veranlagung entstandene Einfuhrumsatzsteuer und die Zollabgabe ist direkt vom Onlineshop an den Schweizer Zoll geschuldet.

Wichtig! Ab dem 01. Januar 2024 sind keine Industriezölle mehr beim Import in die Schweiz geschuldet. EU-präferenzbegünstigte Waren sind schon jetzt von einer Zollabgabe befreit. Der Schweizer Markt wird also noch attraktiver.

So funktioniert die Einfuhrumsatzsteuerveranlagung beim Import in die Schweiz. Quelle: GJS Fiscal.

Danach ist die Ware dann DDP (Delivered Duty Paid), sprich versteuert und verzollt, in der Schweiz. Der Schweizer Endkunde ist nicht mehr länger der Importeur der Ware, sondern bekommt die Ware des ausländischen Onlineshops bereits versteuert und verzollt geliefert.
Der ausländische Onlineshop importiert somit die Ware mittels eigener Schweizer Umsatzsteuernummer, Unterstellungserklärung und ZAZ-Konto in die Schweiz.

Bei einem Import in die Schweiz mit einem Nettowarenwert von CHF 100 beträgt die Einfuhrumsatzsteuer CHF 7,7 (MwSt.-Normalsatz von 7,7 %). Den vorsteuerabzugsberechtigten Beleg für die Einfuhrumsatzsteuer stellt die Schweizer Zollverwaltung digital zur Verfügung. Der Einfuhrumsatzsteuerbeleg kann dann, mittels einer durch den Schweizer Zoll zertifizierten Software, heruntergeladen und archiviert werden.

Folgt nun die quartalsweise Umsatzsteuerabrechnung in der Schweiz, so kann die bereits bezahlte Einfuhrumsatzsteuer über einen bestimmten Zeitraum ausgewertet werden und in die Umsatzsteuerabrechnung übertragen werden. Mit diesem digitalen Set-up wird ein höchstmöglicher Grad an Steuer-Compliance in der Schweiz erreicht. Wie in der nachfolgenden Grafik zu erkennen ist, geht das Nullsummenspiel der Umsatzsteuer für den Onlineshop wieder auf. Die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer ist in dem Sinne eine vorausbezahlte Umsatzsteuerschuld.

Quartalsweise Umsatzsteuerabrechnung in der Schweiz. Quelle: GJS Fiscal.

Weitere Informationen rund um das Thema Schweiz findet Ihr direkt im Blog von GJS Fiscal. Ebenso stehen Euch die Experten von GJS Fiscal natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bucht Euch einfach einen Video-Call.

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