Gastartikel: Amazon schaltet die Schweiz wieder live – Das Warten hat sich gelohnt!

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Schweizer Steueradresse in Seller Central anzeigen oder eingeben
Nach dem Schweizer Umsatzsteuergesetz (Versandhandelsregelung, gültig seit 1. Januar 2019) müssen in- oder ausländische E-Commerce-Unternehmen für Verkäufe die Umsatzsteuer anmelden, berechnen und abführen, wenn sie pro Kalenderjahr über 100. 000 CHF Umsatz aus Verkäufen geringwertiger Güter von außerhalb der Schweiz an Kunden innerhalb der Schweiz generieren.
Wenn dies auf Euch zutrifft, seid Ihr verpflichtet, im Seller Central eine gültige Schweizer USt.-Nummer und eine Schweizer Steueradresse anzugeben. Wenn Ihr diese Informationen nicht bereitstellt, könnten Eure Verkäufe mit Versand durch Amazon in die Schweiz bis zum nächsten Geschäftsjahr ausgesetzt werden. Eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in der Schweiz kann GJS Fiscal innerhalb von wenigen Wochen einrichten.
Sobald Ihr in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert seid, gelten alle Verkäufe, die von außerhalb der Schweiz an Kunden in der Schweiz geliefert werden, im Sinne der Umsatzsteuer als Inlandslieferungen. Dazu zählen auch Sendungen mit hohem Wert, bei denen der Einfuhrsteuerbetrag über 5 CHF liegt. Registrierte E-Commerce-Unternehmen müssen für alle Warenverkäufe, die an Schweizer Kunden geliefert werden, die Schweizer Umsatzsteuer abführen.
Es wird empfohlen, Eure Steuerinformationen regelmäßig im Seller Central zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Wenn Ihr in der Schweiz nicht mehr umsatzsteuerpflichtig seid oder Eure Registrierungsnummer nicht mehr gültig ist, müsst Ihr Eure Angaben im Seller Central aktualisieren.
Weitere Informationen zum Thema Fiskalvertretung in der Schweiz findet Ihr hier.
Wie werden die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle in der Schweiz berechnet?
Amazon koordiniert die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer und Zölle, die für Sendungen mit Versand durch Amazon gegebenenfalls fällig werden. Für die Einfuhrabfertigung werden Euch keine Gebühren berechnet, und Ihr müsst während Eurer Umsatzsteuervoranmeldung keine Einfuhrumsatzsteuer anfordern. Bitte beachtet, dass Ihr im Zuge der Anmeldung zum Programm “Export außerhalb der EU über Versand durch Amazon” den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und Amazon erlauben müsst, ein Aufschubkonto für die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zölle zu verwenden.
Verkäufer, die über ein eigenes Fulfillment versenden möchten, müssen sicherstellen, dass sie die Versandart “Delivery Duty Paid” (geliefert verzollt, DDP) im Seller Central verwenden. Sie sind für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer auf Sendungen mit hohem Wert verantwortlich. Diese Einfuhrumsatzsteuer kann im Rahmen der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung über die Fiskalvertretung zurückgefordert werden.
GJS Fiscal gibt Euch gerne weitere Informationen zu Euren steuerlichen Pflichten in der Schweiz.
Weitere Beiträge

Wie finden Onlinehändler einen Steuerberater, der E-Commerce kann?

EU Mehrwertsteuerreform (ViDA): mein Interview in den OnlinehändlerNews
