Eilmeldung: Beantragung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer führt zur Deaktivierung der UStID-Nr. und erheblichen umsatzsteuerlichen und finanziellen Risiken

Die Finanzverwaltung muss sich endlich mit den Standards moderner Softwareentwicklung auseinandersetzen. Dazu gehört unbedingt und endlich ein sinnvolles Testverfahren mit den Unternehmen. Anderenfalls gilt nicht Software eats the World, sondern: Wer haftet für den Murks?
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 2min. Lesezeit
Eilmeldung: Beantragung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer führt zur Deaktivierung der UStID-Nr. und erheblichen umsatzsteuerlichen und finanziellen Risiken

Update vom 28.11.2004

Eine gültige UStID-Nr. ist für Onlinehändler existenziell. Wer auf Marktplätzen wie z.B. Amazon ohne gültige UStID-Nr. unterwegs ist, dem droht wegen der Marktplatzhaftung für nicht abgeführte Umsatzsteuern entweder das Einfrieren seines Guthabens oder gar eine Sperre. Das ist bekannt. Was neu ist: Das kann jetzt eintreten, wenn man eine Wirtschafts-Indentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Was? Gleich mehr dazu.

Die große Bedeutung der UStID-Nr. im E-Commerce

Darüber hinaus sind gültige UStID-Nummern die Voraussetzung dafür, dass die innergemeinschaftlichen Verbringungen im Rahmen von Amazon PAN EU, Amazon CEE oder Zalando Fulfillments steuerfrei bleiben – siehe hier.

Dieses Risikobewusstsein haben wir in den letzten Monaten und Jahren in den Markt getragen und dafür gesorgt, dass Onlinehändler nicht (mehr so häufig) in diese Fußangeln treten.

Leider hat das BZSt jetzt eine weitere – völlig unnötige – Herausforderung erschaffen. Im Folgenden seht ihr das Statement des Steuer-Chefs eines DAX-Konzernes auf LinkedIn. Demnach muss also derjenige, der aktuell eine Wirtschaft-Identifikationsnummer beim BZSt beantragt, damit rechnen, dass das BZSt parallel die UStID-Nr. für ungültig erklärt. Was?!

Quelle: LinkedIn 26.11.2024

Das Risiko für Onlinehändler ist immens und kann bis zur existenziellen Bedrohung führen, wenn Amazon & Co. aufgrund einer ungültigen UStID-Nr. den Händler sperren und/oder dessen Guthaben einfrieren.

Softwareentwicklung im Stillen Kämmerlein

Auch hier könnte ich wieder einen Klassiker aus einem Interview mit JUVE zitieren, in dem ich dafür plädiere, dass die Finanzverwaltung sich unbedingt den Standards moderner Softwareentwicklung zuwenden muss, da anderenfalls die ökonomischen Schäden unabsehbar sein können. Dazu gehört unbedingt ein ausführliches Testverfahren.

Seid Ihr auch betroffen? Kommentiert gerne hier oder auf LinkedIn.

3 Kommentare

    Update vom 27.11.2024: Das BZSt will den Fehler bis zum Ende dieser Woche fixen. Bis dahin gilt: Onlinehändler, bitte checkt regelmäßig die Gültigkeit Eurer UStID!

    Ist dies noch aktuell oder wurde der Fehler mit der gleichzeitigen Deaktivierung der USt-ID bereits behoben?

    Moin aus Hamburg!

    Der Fehler mit der UStID wurde durch das BZSt behoben. Dieser hatte insbesondere Onlinehändler mit Holdingstrukturen betroffen.

    Liebe Grüße
    Roger Gothmann

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