Gastbeitrag: Elektronische Bescheinigung (RegID) für Onlinehändler voraussichtlich ab Ende 2021 verfügbar

Die Papierbescheinigung für Onlinehändler soll voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2021 durch eine elektronische Bescheinigung ersetzt werden. Online-Marktplätzen soll es möglich sein, eine haftungsbefreiende Abfrage der Bescheinigung durchzuführen.
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Gastbeitrag: Elektronische Bescheinigung (RegID) für Onlinehändler voraussichtlich ab Ende 2021 verfügbar

Seit Anfang 2019 sind Onlinehändler verpflichtet, eine Bescheinigung gem. § 22f UStG vom Finanzamt einzuholen und den elektronischen Marktplätzen zur Verfügung zu stellen. Die sogenannte 22f-Bescheinigung bestätigt, dass der Onlinehändler in Deutschland als Unternehmer erfasst ist.

Ohne diese Bescheinigung kann der Marktplatz – also Amazon, eBay und Co. – für die vom Händler nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden.

Hinweis: Die Hintergründe zum Thema Marktplatzhaftung hatten wir euch 2019 in diesem Blogartikel erläutert.

Die Bescheinigungen werden derzeit befristet für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgestellt. Dies bedeutet, dass viele Bescheinigungen ihre Gültigkeit Ende 2021/Anfang 2022 verlieren werden.

Derzeit wird der Prozess in Papierform durchgeführt. Sowohl der Antrag als auch die Bescheinigung selber werden auf Papier beantragt und ausgestellt. Mit der Veröffentlichung der Vordruckmuster hat das BMF angekündigt, den Prozess zukünftig elektronisch durchzuführen, ohne dabei ein konkretes Datum zu nennen.

Nun wurden die ersten Pläne offengelegt. Das Bayerische Landesamt für Steuern – zuständig u. a. für ELSTER – soll das Projekt voraussichtlich zum 4. Quartal 2021 digitalisieren. Dafür sollen die vorhandenen Systeme ELSTER Onlineportal (Mein ELSTER) und die ELSTER ERiC Schnittstelle verwendet werden.

Die Papierbescheinigung soll dabei durch eine elektronische Bescheinigung – der sogenannten RegID – ersetzt werden.

Nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Speicherung und der Abruf der Bescheinigung sollen elektronisch erfolgen. Dies bedeutet insbesondere, dass den Betreibern von Online-Marktplätzen eine Möglichkeit geschaffen wird, die RegID abzufragen.

Laut der Veröffentlichung sollen die durchgeführten Abfragen haftungsbefreiend für die Marktplätze sein. Die Finanzverwaltung hat sich dabei das Logging der RegID-Abfrage und -Antwort vorbehalten.

Somit entfällt Aufwand für die Onlinehändler und die Marktplätze werden durch die Statusabfrage der RegID ihr Risiko minimieren können.

Voraussichtlich ab 2022 soll auch die Neuaufnahme von Unternehmern zusammen mit der Erteilung einer RegID möglich sein. Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FSE) soll ein Onlinehändler, der noch keine Steuernummer besitzt, ebenfalls eine RegID beantragen können.

Weitere Informationen sind abzuwarten, Zeitplan allerdings realistisch

Bis Ende 2021 ist noch relativ viel Zeit übrig. Betrachtet man jedoch die Umsetzungsgeschwindigkeit vergleichbarer Projekte mittels ELSTER und die momentane Projektauslastung mit Großprojekten (Digitaler Verwaltungsakt, Grundsteuer über ELSTER), scheint dies eine sehr optimistische Zeitplanung zu sein. Die Veröffentlichung von sehr allgemein gehaltenen Informationen und nur einer groben Zeitachse, lässt vermuten, dass sich dieses Projekt noch in einem sehr frühen Stadium befindet.

Die Informationen stammen aus einer Präsentation des ELSTER Entwicklertreffens in München, das dieses Jahr leider nicht stattgefunden hat. Weitere Details bleiben also abzuwarten.

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