Onlinehändler aufgepasst: Temporäre Steuersatzsenkung in Spanien bis zum 30. Juni 2023!

Im Dezember 2022 hat die spanische Regierung eine temporäre Steuersatzsenkung für bestimmte Warengruppen bekannt gegeben. Nachfolgend erläutern wir Euch kurz, welche Waren hiervon betroffen sind und was im Onlinehandel beachtet werden muss.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 2min. Lesezeit
Onlinehändler aufgepasst: Temporäre Steuersatzsenkung in Spanien bis zum 30. Juni 2023!

Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 0% für Grundnahrungsmittel im ersten Halbjahr 2023

Für das erste Halbjahr 2023 wurde der Mehrwertsteuersatz für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch oder Eier von 4% auf 0% reduziert. Mit dieser Maßnahme möchte die spanische Regierung die Auswirkungen der Inflation abmildern. 

Für weitere Nahrungsmittel erfolgt eine Reduzierung des Steuersatzes auf 5%

Über die Grundnahrungsmittel hinaus wird der Mehrwertsteuersatz auf weitere Lebensmittel, zum Beispiel Olivenöl oder Pasta, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 von 10% auf 5% reduziert.

Was müsst Ihr in der Finanzbuchhaltung beachten?

Falls Ihr über grenzüberschreitende Fernverkäufe an Endverbraucher nach Spanien oder im Rahmen von nationalen Umsätzen innerhalb Spaniens eine der genannten Warengruppen liefert, hat dies Auswirkungen auf Eure Prozesse in der Finanzbuchhaltung. Daher solltet Ihr folgende Punkte prüfen: 

  1. Schaut Euch an, wo in Eurem System spanische Steuersätze hinterlegt sind. Und passt diese für das erste Halbjahr 2023 in Eurem System an.
  2. Prüft Euren Prozess zur Rechnungsstellung und stellt sicher, dass Ihr die korrekten Steuersätze für den betroffenen Zeitraum auf den Rechnungen anwendet. Unbedingt auch beachten, dass Ihr die Änderungen Ende Juni wieder rückgängig macht. Damit vermeidet Ihr, dass Ihr zu wenig Steuer abführt. 
  3. Falls Ihr die Änderungen im Monat Januar noch nicht in Eurer Finanzbuchhaltung berücksichtigt habt, solltet Ihr eine Korrektur Eurer Buchhaltung für den Monat Januar berücksichtigen. 

Hinweis: Im Onlinehandel dürften die meisten Steuerpflichtigen lokale Meldungen in Spanien quartalsweise abgeben. Sollte dies bei Euch der Fall sein, wäre aktuell keine Korrektur einer steuerlichen Meldung notwendig, da diese für den Monat Januar noch nicht eingereicht worden ist.

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