Amazon: Versand aus nicht-autorisierten Lagern birgt umsatzsteuerliche Risiken, aber Taxdoo hilft

Aktuell versendet Amazon offenbar Waren aus Lagerländern, für die Onlinehändler keine Registrierung haben. Daraus entstehen gravierende umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Amazon: Versand aus nicht-autorisierten Lagern birgt umsatzsteuerliche Risiken, aber Taxdoo hilft

Bei Nutzung des FBA-Programms erfolgt der Warenversand aus einem Lager in Deutschland europaweit. Bei Retouren von ausländischen Kunden kann es zu folgendem Szenario kommen: 

Verkäufe eines deutschen Onlinehändlers aus einem Amazon-Lager in Deutschland werden in die gesamte EU versendet. Kommt es zu einer Rücksendung eines Kunden in Polen, kann es durchaus sein, dass die Ware zunächst in ein Amazon-Lager in Polen gebracht wird – um dann in ein Lager gebracht zu werden, welches der Onlinehändler für den Verkauf autorisiert hat, z.B. ein Lager in Deutschland.

Durch einen globalen Fehler von Amazon, von dem viele Händler betroffen sind, ist es zuletzt wohl zu direkten Verkäufen aus Lagerländern gekommen, in denen Onlinehändler nicht registriert sind. Daraus entstehen umsatzsteuerliche Konsequenzen, die wir nachfolgend erläutern.

Welche steuerlichen Risiken ergeben sich durch den Warenversand aus nicht-autorisierten Lagern im EU-Ausland?

Durch den Versand der Waren aus Ländern in der EU, in denen Ihr nicht umsatzsteuerlich registriert seid, kommt es aus umsatzsteuerlicher Sicht zu folgenden Risiken: 

#1: Lokale Lieferungen innerhalb eines Lagerlandes im EU-Ausland

Sobald die Waren sich einmal in einem Lager im EU-Ausland befinden, erfolgt der Verkauf von dort unter anderem auch an lokale Abnehmer in diesem Land. Im Regelfall entsteht für diese Verkäufe lokale Umsatzsteuer im jeweiligen Land. Ihr müsst dies Umsatzsteuer über eine lokale umsatzsteuerliche Registrierung abführen. Das OSS-Verfahren kommt in diesen Fällen nicht in Frage, da es sich um Lieferung innerhalb eines Landes handelt. 

Im Ergebnis kann es auch durch lokale Lieferungen zu umsatzsteuerlichen Risiken kommen, sofern Ihr die Umsatzsteuer nicht an die nationalen Finanzbehörden abführt. 

#2: Grenzüberschreitende Lieferungen aus einem Lager im EU-Ausland

Auch grenzüberschreitende Lieferungen erfolgen regelmäßig aus den ausländischen Amazon-Lagern. Hierbei sind die folgenden Fälle zu unterscheiden: 

  1. Grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher in der EU:

An dieser Stelle könnt Ihr aufatmen: Sofern Ihr die 10.000 Euro Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe überschritten habt, müsst Ihr Umsatzsteuer im Empfangsland abführen. Wenn Ihr für den OSS registriert seid, könnt Ihr die Steuer grundsätzlich ganz bequem im Sitzstaat abführen. Es gibt allerdings ein Problem. Bei Einreichung der OSS-Meldung prüft das System automatisch, ob Ihr in den Ländern umsatzsteuerlich registriert seid, aus denen Ihr grenzüberschreitende Fernverkäufe getätigt hat. Da dies regelmäßig nicht der Fall sein dürfte, wird es im Rahmen der Übermittlung zu einer Fehlermeldung kommen. Diesbezüglich solltet Ihr frühzeitig mit Eurem Steuerberater in Kontakt treten, um eine fristgerechte Übermittlung sicherzustellen.

  1. Grenzüberschreitende Lieferungen an Unternehmer in der EU:

Bei grenzüberschreitenden B2B-Lieferungen handelt es sich unter Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Dennoch müsst Ihr innergemeinschaftliche Lieferungen im Abgangsland in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung (ZM) deklarieren. Seit Einführung der Quick Fixes im Jahr 2020 ist die Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferungen in der ZM Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch diese Transaktionsart zu steuerlichen Risiken führen kann, solltet Ihr den entsprechenden Deklarationspflichten nicht nachkommen. 

Daher empfehlen wir Euch dringend: Schaut Euch an, ob Ihr von dem Fehler betroffen seid. Und welche Lieferungen Ihr aus dem EU-Ausland ausgeführt habt, um die umsatzsteuerlich korrekte Abwicklung sicherzustellen. 

Nachfolgend zeigen wir Euch, wie Ihr bei Taxdoo prüfen könnt, ob Ihr betroffen seid. 

Prüfung Eurer Steuerpflichten im Taxdoo Dashboard

Viele von Euch fragen sich nun, wie man rausfinden kann, ob ich von dem Fehler betroffen bin. Mit unserem Taxdoo Dashboard ist das kinderleicht, denn hier seht Ihr alle Steuerpflichten: 

Übersicht der Steuerpflichten im Taxdoo Dashboard

Im obenstehenden Bild seht Ihr das Symbol für die Lagernutzung. Wenn dies auch in Ländern aufleuchtet, in denen Ihr kein Warenlager nutzt, bedeutet dies, dass Ihr von dem Fehler betroffen seid. In diesem Fall solltet Ihr Euren Steuerberater konsultieren, um die nächsten Schritte abzuklären.
Zusätzlich solltet Ihr Euch unbedingt über das Seller Central an Amazon wenden und mitteilen, dass der Versand aus nicht-autorisierten Ländern gestoppt werden soll.

Taxdoo hilft: Seid schnell und wir werten Eure Daten aus!

Sofern Ihr Eure Waren über Amazon verkauft und noch kein Taxdoo Kunde seid, dann meldet Euch bei uns. Die ersten 10 Händler, die sich heute bei uns melden, bekommen eine kostenlose Datenauswertung für den Monat Februar 2023 – um prüfen zu können, ob sie von dem Fehler betroffen sind.

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