Vereinfachen Sie Ihre USt-Meldungen mit unserer OSS-Lösung

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Unser OSS-Service für Onlinehändler und Steuerberater

Unser OSS-Service für
Onlinehändler und Steuerberater

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Steuersatzbestimmung

Wir bestimmen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert.

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OSS-Export

Wir identifizieren Ihre grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) automatisiert und stellen sicher, dass keine Umsätze doppelt gemeldet werden.

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Registrierungen & Meldungen

Wir wickeln alle anderen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab (z.B. bei Amazon PAN-EU und CEE), die NICHT über den One-Stop-Shop deklariert werden können und stellen somit sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet werden.

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Korrektur von OSS-Meldungen

Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Steuersatzbestimmung

Wir bestimmen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder automatisiert.

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Registrierungen & Meldungen

Wir wickeln alle anderen umsatzsteuerlichen Registrierungen und Meldungen innerhalb Europas ab (z.B. bei Amazon PAN-EU und CEE), die NICHT über den One-Stop-Shop deklariert werden können und stellen somit sicher, dass alle Transaktionen korrekt gemeldet werden.

Korrektur von OSS-Meldungen

Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Änderungen und Praktische Auswirkungen

Der OSS und die praktischen Auswirkungen

Vor fast eineinhalb Jahren ist der One-Stop-Shop in Kraft getreten und die lokalen Lieferschwellen wurden durch die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 EUR ersetzt. Der OSS bietet Onlinehändlern die Möglichkeit, ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) zentral im jeweiligen Sitzland zu melden. Doch welche praktischen Auswirkungen hat das One-Stop-Shop-Verfahren für Onlinehändler konkret? 

Verbinden Sie alle Ihre Verkaufskanäle
egal ob Marktplatz oder Ihr eigener Onlineshop

Durch unsere Schnittstellen können Sie Marktplätze, Shop- und ERP-Systeme in wenigen Minuten an unsere Software anschließen. Sind die Verkaufskanäle erstmal angebunden, können Sie sich zurücklehnen. Wir übernehmen.

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OSS-Export

Wir identifizieren Ihre grenzüberschreitenden OSS-relevanten B2C-Verkäufe (Fernverkäufe) automatisiert und stellen auf Wunsch einen OSS-Export für Sie bereit.

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Registrierungen & Meldungen

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Korrektur von OSS-Meldungen

Eine eingereichte OSS-Meldung kann nicht mehr geändert werden. Berichtigungen sind immer in der laufenden OSS-Meldung zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen einen automatisierten OSS-Korrekturreport zur Verfügung, der Berichtigungen, z.B. durch Retouren, berücksichtigt. Damit holen wir Ihre zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurück.