Die Schweiz erhöht die Umsatzsteuer! Wen betrifft das im Onlinehandel?

Hohe Kaufkraft und eine vergleichsweise niedrige Inflation machen den Onlinehandel in die Schweiz jetzt noch attraktiver. Allerdings steigen bald die Steuersätze und einfach nur drauflos liefern sollte man auch nicht.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3min. Lesezeit
Die Schweiz erhöht die Umsatzsteuer! Wen betrifft das im Onlinehandel?

Die Schweiz ist – wenn auch vergleichsweise klein – der europäische Markt im Onlinehandel mit der höchsten Kaufkraft. Es kommt hinzu, dass die Inflationsraten in der Alpenrepublik bislang vergleichsweise moderat ausfallen.

Jetzt hat die Schweiz angekündigt, die Sätze für die Umsatzsteuer zum 01.01.2024 anzuheben. Wie das genau aussieht und wer davon betroffen sein wird, erklären wir hier kurz und bündig.

Dabei beschreiben wir auch, wie Onlinehandel in die Schweiz rechtssicher funktionieren kann.

Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2024

Die Schweiz hat – ähnlich wie Deutschland – zwei wesentliche Steuersätze, welche zu Beginn des übernächsten Jahres – also zum 1.1.2024 – angehoben werden.

  • Der Standardsatz wird dann von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent angehoben und gilt für die meisten Produkte im Onlinehandel.
  • Der ermäßigte Steuersatz wird (sehr) leicht von 2,5 Prozent auf 2,6 Prozent angehoben und gilt u.a. für Lebensmittel und zahlreiche Druckerzeugnisse.

Hintergrundinformationen: Die Schweiz will mit der Anhebung der Umsatzsteuer die Rentenversicherung stützen, die mit dem Renteneintritt der Babyboomer in vielen Staaten ins Schwanken gerät. Eine solche Begründung wäre in Deutschland nicht zulässig. Wir haben gesetzlich verankert, Steuern nicht für einen konkreten Zweck zu erheben.

Die Frage lautet jetzt: Ist jeder, der Produkte in die Schweiz verkauft, davon betroffen? Hier ist die Antwort.

Wer schuldet wann und wie Umsatzsteuer in der Schweiz?

Wer sich nur am deutschen Umsatzsteuerrecht orientiert, wird zum Schluss kommen, dass Onlinehandel in die Schweiz eigentlich die beste Idee ever sein muss. Warum?

Laut Umsatzsteuerrecht in Deutschland ist jede Lieferung aus Deutschland in die Schweiz als sogenannte Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer befreit. Gleichzeitig kann man sich die Umsatzsteuer aus dem Wareneinkauf bzw. der Herstellung als sogenannte Vorsteuer erstatten lassen.

Auf den ersten Blick erscheinen Lieferungen in die Schweiz damit deutlich attraktiver als z.B. Lieferungen an deutsche Endverbraucher.

Auf den zweiten Blick ist das eben auch nur die eine Seite der Medaille. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, genügt ein Blick in das deutsche Umsatzsteuerrecht nicht. Wir müssen uns parallel auch das Schweizer Mehrwertsteuergesetz – die Schweizer sprechen übrigens immer von Mehrwertsteuer – anschauen.

Danach fällt in der Schweiz eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer an, welcher die o.g. Steuersätze zugrunde liegen. Selbst, wer mit sogenannten Kleinsendungen – Warenwert unter 65 CHF – diese Einfuhrumsatzsteuer umgehen kann, wird früher oder später mit Überschreiten eines Schwellenwertes in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig.

Das dahinter stehende Konstrukt erinnert ein wenig an unsere alten Lieferschwellen und wird hier erklärt.

Beachtet man all das, kann man sich durch das deutsche und das Schweizer Umsatzsteuerrecht subventioniert steuerfrei an diesen Markt herantasten.

Wer aber von Beginn an größere und skalierbare Umsätze in der Schweiz plant, sollte auf ein Setup setzen, das hier erläutert wird.

Fazit

Egal, für welchen Weg man sich entscheidet: Der Onlinehandel in die Schweiz bietet gerade im aktuellen Umfeld einer Rezession und hohen Inflationsraten für einige Produktsegmente Chancen. Ohne sich im Vorfeld Gedanken über sichere Umsatzsteuer- und Zollprozesse gemacht zu haben, kann es aber auch mit teurem Lehrgeld enden.

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