Neue Startup-Strategie: Viele gute Ideen, nun kommt es auf die Umsetzung an

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf für eine neue Startup-Strategie vorgelegt. Künftig sollen Startups in Deutschland leichter an Risikokapital kommen. Außerdem soll die Anwerbung von Talenten aus dem Ausland vereinfacht und öffentliche Aufträge verstärkt an Startups vergeben werden. Wenn Ihr als Steuerberater Startups betreut, solltet Ihr die Entwicklung und Umsetzung der Strategie von nun an genau verfolgen.
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 2min. Lesezeit
Neue Startup-Strategie: Viele gute Ideen, nun kommt es auf die Umsetzung an

Startup-Unternehmen in Deutschland soll künftig die Kapitalbeschaffung erleichtert werden. Der Strategieentwurf des BMWK sieht vor, dass private und öffentliche Rentenversicherungen einen festen Anteil ihrer Beitragseinnahmen in Wagniskapital investieren dürfen. “Die Bundesregierung strebt den Aufbau eines Kapitalstocks bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge an und wird diesen mit einer Mindestinvestitionsquote in VC-Fonds versehen, um die Verfügbarkeit von Risikokapital strukturell und dauerhaft zu stärken”, heißt es in dem Entwurf. Während dies in anderen Ländern schon länger möglich ist, scheitert dies in Deutschland bislang an regulatorischen Vorgaben. Ergänzend dazu will die Ampel-Koalition die Umsatzsteuerbefreiung von Wagniskapitalfonds umsetzen.

Ebenfalls im Visier hat das BMWK Änderungen im Kapitalmarktrecht, um zukünftig Börsengänge von Startups zu erleichtern. Hierfür soll eine Arbeitsgruppe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet werden. Auch beim Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung plant das Ministerium Verbesserungen. 

Der Entwurf enthält auch Erleichterungen bei der Anwerbung von Talenten aus dem Ausland: Hürden bei der Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen ausländischer Fachkräfte sollen gesenkt, die IT-Sonderregelung im Einwanderungsrecht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Außerdem sollen öffentliche Aufträge künftig vermehrt an Startups vergeben werden. Dafür soll beim Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) ein E-Marktplatz eingerichtet werden, um den Marktüberblick zu verbessern. 

Der Bundesverband Deutsche Startups begrüßt die Pläne des BMWK. Der Entwurf setze die richtigen Schwerpunkte, um die Bedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern: “Die Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzierungsinstrumente erleichtert Startups den Zugang zu Kapital in der Skalierungsphase. Vor allem die in Aussicht gestellte stärkere Kapitalmarktorientierung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge begrüßen wir sehr”, betont der Vorstandsvorsitzende Christian Miele. Auch das angekündigte Programm zur Talentgewinnung gehe aus seiner Sicht in die richtige Richtung. Abzuwarten bleiben nun die erforderlichen politischen Maßnahmen.

Und das ist der Knackpunkt: Auch wenn einige Punkte in dem Entwurf noch vage formuliert sind, enthält die BMWK-Strategie wichtige Ideen zur Förderung der Startup-Branche. Damit diese Ideen nicht auf der Strecke bleiben, kommt es nun auf die zügige Umsetzung an. Denn zur Wahrheit gehört auch: In der Vergangenheit machte der Startup-Branche in Deutschland nicht nur das nötige Kapital oder fehlende Talente zu schaffen, sondern häufig auch der gemächliche Trab des Politikbetriebs und die überbordende Bürokratie. 

Weitere Beiträge

10. April 2025

Wie finden Onlinehändler einen Steuerberater, der E-Commerce kann?

Trotz generativer KI werden Unternehmen im E-Commerce auch zukünftig eines unbedingt brauchen: einen Steuerberater mit fundierten Branchenkenntnissen und Erfahrung – diese dann...
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 3min. Lesezeit

EU Mehrwertsteuerreform (ViDA): mein Interview in den OnlinehändlerNews

Über Umsatzsteuer und E-Commerce spreche ich immer und jederzeit gerne. Das ist seit über zehn Jahren mein Herzensthema und dafür brenne ich.
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 2min. Lesezeit

OSS und E-Commerce: Wenn der Betriebsprüfer gemeinsam mit dem Steuerberater das Recht beugt – ein aktuelles Beispiel

E-Commerce-Unternehmen suchen regelmäßig Steuerberater, die sie und ihr Geschäft verstehen. Wenn man hier Kompromisse macht, wird es sehr teuer und strafrechtlich relevant.
Stephan Mittelhäuser
Stephan Mittelhäuser
  • 3min. Lesezeit