Die Pro-Forma-Rechnung im E-Commerce
Für steuerfreie innergemeinschaftliche Verbringungen solltet ihr steuerliche Nachweise vorhalten können. Dazu gehören auch Pro-Forma-Rechnungen. Doch was sind Pro-Forma-Rechnungen überhaupt und welche Bedeutung haben sie für Onlinehändler? Hier bekommt ihr Antworten und Hilfe!
Unsere Software für automatisierte Pro-Forma-Rechnungen
Mit unserer Software erstellt Taxdoo, nach EU-weit gültigen umsatzsteuerrechtlichen Standards, alle monatlichen und quartalsweisen Pro-Forma-Rechnungen für euch automatisiert. Diese stehen euch dann in unserem intuitiven Kunden-Dashboard zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung!
Das zeitaufwendige Erstellen einer Pro-Forma-Rechnung oder das manuelle Ausfüllen einer Vorlage hat somit ein Ende! Ihr spart Zeit und könnt euch voll und ganz auf euer Business fokussieren.
Ihr habt bisher keine Pro-Forma-Rechnungen erstellt? Kein Problem!
Mit Taxdoo ist auch eine nachträgliche Erstellung der Belege problemlos möglich.
Was ist eine Pro-Forma-Rechnung?
“Proforma” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “für die Form”. Obwohl von einer Rechnung die Rede ist, handelt es sich dabei eher um einen Beleg, welcher “der Form halber” ausgestellt wird. Anders als bei einer normalen Rechnung, ist eine Pro-Forma-Rechnung keine Zahlungsaufforderung. Eine Pro-Forma-Rechnung kommt in verschiedenen Bereichen als Dokumentation oder Auftragsbestätigung zum Einsatz und dient in den meisten Fällen steuerlichen Zwecken.
Die Bedeutung der Pro-Forma-Rechnung im E-Commerce:
Wenn ihr z.B. Amazon PAN-EU oder CEE nutzt, verbringt Amazon eure Waren in andere Amazon-Lager im EU-Ausland. Bei dieser Umlagerung handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Verbringung, die zu Umsatzsteuerpflichten führt, auch wenn bei der Umlagerung noch kein Verkauf stattfindet. Das Umsatzsteuerrecht fingiert in diesem Fall eine grenzüberschreitende Lieferung an euch selbst – ihr seid also Absender und Empfänger der Ware. Diese fiktive innergemeinschaftliche Lieferung bringt keinen Erlös und ist unter bestimmten Voraussetzungen im Abgangsland auch steuerfrei, muss allerdings im Abgangs- und Empfangsland umsatzsteuerlich gemeldet und mit einer Pro-Forma-Rechnung als Nachweispflicht korrekt dokumentiert werden.
Bedeutet: Ihr solltet für jede steuerfreie Lieferung an euch selbst eine Pro-Forma-Rechnung erstellen, da diese auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden muss.
Erstellung einer Pro-Forma-Rechnung:
Bei der Pro-Forma-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung, in der ihr mit eurer deutschen Adresse und deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Absender steht.
Zugleich seid ihr aber auch mit der Adresse des Warenlagers im Empfangsland und eurer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfangslandes der Rechnungsempfänger.
Auf einer Pro-Forma-Rechnung sollten zwingend die Mindestangaben enthalten sein, welche in § 17d Absatz 3 UStDV aufgelistet werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Angaben zum Versender und Empfänger
- Angaben zu den Waren, inklusive Wert, Menge und Beschreibung
- Versand- und Ankunftsdatum
- Rechnungsnummer
- Ort
- Erstellungsdatum
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Vermerk “Pro-Forma-Rechnung” (im internationalen Geschäft „pro forma invoice“)
Das Nettoentgelt dieser Rechnung setzt sich aus euren Einkaufspreisen bzw. Wiederbeschaffungskosten zusammen.
Ihr wollt wissen, was Taxdoo eigentlich macht?
Wir können noch viel mehr, als die automatisierte Erstellung von Pro-Forma-Rechnungen. Taxdoo hilft euch dabei, Steuern und Buchhaltung in nur vier Schritten zu meistern!
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01Sammlung von Daten
Über Schnittstellen zu den gängigsten Marktplätzen, Shop- und ERP-Systemen zieht Taxdoo alle Transaktionsdaten automatisch – ohne manuellen Aufwand.
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02Auswertung und Monitoring
Die Daten werden automatisiert umsatzsteuerlich ausgewertet – z.B. in Hinblick auf die EU-weite Umsatzschwelle oder die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland. Außerdem unterstützen wir euch bei der länderspezifischen Steuersatzfindung.
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03OSS-Export und lokale Meldungen
Auf Wunsch wird ein Export der Transaktionsdaten für den One-Stop-Shop erstellt. Über unser ausländisches Steuerberaternetzwerk können wir darüber hinaus lokale umsatzsteuerliche Meldepflichten in der EU erfüllen.
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04Finanzbuchhaltung
Alle Transaktionen werden umsatzsteuerlich ausgewertet und für jedes Land einzeln aufbereitet. Die Daten können im Kunden-Dashboard eingesehen und über unseren DATEV-Export mühelos in die Finanzbuchhaltung überführt werden.