
Bei „innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen“ bist du verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) deines Geschäftspartners zu prüfen. Ohne gültige USt-ID deines Geschäftspartners drohen dir Steuernachforderungen. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie du die USt-ID-Abfrage vornimmst und was du bei einem Check beachten solltest.
Wenn du Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) verkaufst, sind diese Transaktionen grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch, wenn die Bewegung von Waren oder Dienstleistungen über die Grenze in ein anderes EU-Mitgliedsland erfolgt.
Doch bei den sog. „innergemeinschaftlichen Lieferungen“ musst du eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Du lieferst deine Waren an ein Unternehmen, das zum Zeitpunkt der Transaktion über eine valide Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt. Aber: Ob die USt-ID gültig ist, musst du selbst überprüfen.
Die Umsatzsteuer gehört zu denjenigen Steuerarten, die den EU-Staaten am meisten Geld einbringen. Sie ist aber auch anfällig für Betrugsversuche. Kriminelle verwenden häufig USt-IDs, die ihnen nicht gehören, und lassen sich Waren steuerfrei an die eigene Adresse liefern.
Um Steuerbetrug zu verhindern, musst du als Lieferant nachweisen, dass du deine Waren oder Dienstleistungen tatsächlich an ein Unternehmen mit gültiger USt-ID verkauft hast.
Was die USt-ID genau ist, erklären wir dir an anderer Stelle.
Die Verpflichtung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu prüfen, besteht seit 2010. Zum 01.01.2020 wurde die Regelung mit Einführung der sogenannten „EU Quick Fixes“ verschärft.
Wenn du die Steuerfreiheit im EU-Binnenmarkt in Anspruch nehmen willst, muss dir zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige USt-ID deines Kunden vorliegen. Das Gleiche gilt auch für innergemeinschaftliche Verbringungen im Rahmen von FBA (Fulfillment by Amazon / Versand durch Amazon) und anderen Programmen.
Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) bist du als Lieferant verpflichtet, die Angaben des Empfängers mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ zu überprüfen (§ 6a (1) S. 1 Nr. 4 UStG).
Die USt-ID kann nicht durch andere Nachweise, zum Beispiel durch Unternehmerbescheinigungen, ersetzt werden. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, dass die USt-ID im Zeitpunkt der Lieferung gültig sein muss. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Steuerbefreiung nachträglich aberkannt wird und du für die Lieferung die entsprechende Umsatzsteuer zahlen musst.
Was die USt-ID genau ist, erklären wir dir an anderer Stelle.
Bei der Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern unterscheidet man zwei Formen:
Im ersten Schritt erfolgt immer eine einfache Prüfung. Aber erst durch die qualifizierte Prüfung erhältst du den Nachweis, den du für die Steuerbehörden brauchst. Achte auch darauf, dass eine Bestätigung für zurückliegende Zeiten nicht möglich ist. Das bedeutet, dass du die Prüfung so schnell wie möglich ausführen musst.

USt-ID Prüfung einfach oder qualifiziert
Die Prüfung der USt-ID kannst du mittlerweile einfach online vornehmen. Dafür stehen dir zwei Möglichkeiten offen: eine Abfrage über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und die Validierung über VIES/MIAS der Europäischen Kommission.
Beim BZSt kannst du die USt-IDs deiner Geschäftspartner auf zwei Wegen überprüfen: als einzelne USt-ID-Abfrage (über ein Online-Formular) oder als Sammelanfrage. Dafür kannst du eine sogenannte XML-RPC-Schnittstelle nutzen. Diese musst du mit deinem Softwaresystem verbinden, um direkten Zugang zum BZSt zu erhalten. Die Einbindung muss in Eigenregie erfolgen; das BZSt leistet keine Unterstützung.
Der Vorteil der Schnittstelle liegt darin, dass du die zu überprüfenden Daten nicht mehr händisch erfassen musst. Denn für jede Abfrage ist die Eingabe deiner eigenen USt-ID und derjenigen deines Kunden notwendig. Die Validierung ausländischer USt-IDs lässt sich dank Schnittstelle automatisiert und ganz einfach per Knopfdruck durchführen. Deutsche USt-IDs lassen sich dagegen über das BZSt-Portal nicht(!) überprüfen.
Alternativ kannst du über MIAS / VIES die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen. MIAS steht für das „Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem“, auf Englisch: VAT Information Exchange System (VIES). Bei MIAS / VIES handelt es sich um ein Portal der Europäischen Union, das über einen Zugriff auf die jeweiligen Datenbanken der nationalen Behörden verfügt. Die Bestätigung der USt-ID erfolgt nur elektronisch, nicht per Post.
Über das Online-Portal können nur Einzelabfragen gestellt werden. Das ist natürlich sehr aufwendig. TAXDOO verfügt über eine VIES-Schnittstelle, mit der sich automatisiert die USt-IDs deiner Kunden auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen.
Achtung: Bei MIAS ist eine umgekehrte Suche nicht möglich. Das heißt, dass du über die Eingabemaske nur die USt-ID checken kannst. Wie du eine unbekannte USt-ID herausbekommst, erläutern wir dir an anderer Stelle.
Wenn die qualifizierte Prüfung ergeben hat, dass die USt-ID und Adressdaten deines Kunden gültig sind, erhältst du die Bestätigung per Post oder auf elektronischem Wege. Anfragen per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular werden grundsätzlich immer schriftlich bestätigt.
Diesen Nachweis musst du für spätere Betriebsprüfungen dokumentieren, und zwar als:
In der Regel genügt es, wenn du die USt-ID einmalig vor einem Auftrag abfragst. Bei regelmäßigen Lieferungen solltest du die USt-ID monatlich überprüfen. Erzielt der Auftrag hohe Umsätze, ist eine USt-ID-Abfrage vor jeder Transaktion angeraten. Dadurch verhinderst du Missverständnisse, die zum Beispiel durch zwischenzeitliche Änderungen (etwa eine Umfirmierung oder Verlagerung des Firmensitzes) entstehen könnten. Und du beugst gezielt betrügerischen Absichten vor.
Alle USt-ID-Nummern bestehen aus einem Länderkürzel und weiteren Stellen. Wie viele das sind, hängt vom jeweiligen Mitgliedsstaat ab.

USt-ID Schema der EU Mitgliedstaaten
Alle USt-IDs, die du bei TAXDOO über eine unserer zahlreichen Schnittstellen oder unsere API importierst, werden automatisiert über MIAS / VIES auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Auch eine Abfrage der Firmenadresse erfolgt, sofern diese bei TAXDOO vorliegt. Die Prüfung erhält eine eindeutige Nummer und wird mitsamt Ergebnis, Datum und Uhrzeit gespeichert. Damit kannst du im Rahmen einer nachgelagerten Betriebsprüfung die korrekte Abfrage der USt-ID nachweisen.
Mit TAXDOO kannst du die Überprüfung der USt-ID transparent und nachvollziehbar dokumentieren.
Der Prüfvorgang wird automatisiert jeden Monat wiederholt. Dadurch kannst du die Gültigkeit einer USt-ID auch über einen längeren Zeitraum verfolgen. Und nur geprüfte und valide USt-IDs überführen wir in deine Finanzbuchhaltung, zum Beispiel in Kooperation mit der DATEV.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht als Rechtsberatung oder Steuerberatung zu irgendeinem Thema zu verstehen. TAXDOO rät nicht, auf der Grundlage der hier enthaltenen Informationen zu handeln, ohne zuvor den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Ebenso dienen alle Links zu anderen Websites (externe Web-Links) nur zu Informationszwecken. TAXDOO ist nicht für den Inhalt der jeweiligen Websites verantwortlich.