
Wenn du dich als Unternehmer beim OSS-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern angemeldet hast, musst du quartalsweise die Umsatzsteuer per Überweisung entrichten. Was du bei der Entrichtung der OSS-Zahlung beachten musst, erfährst du hier.
Das OSS-Verfahren ermöglicht es dir, Umsatzsteuerzahlungen für Fernverkäufe und Dienstleistungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern zu tätigen. Das vereinfacht die Begleichung der Umsatzsteuer für dich als Unternehmer enorm, da du dich, anders als vor dem 01.07.2021, nicht mehr in jedem EU-Zielland registrieren und deine Steuern dort abführen musst. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist für dich freiwillig.
Sobald du dich beim OSS angemeldet hast, musst du die damit einhergehenden Meldepflichten und Zahlungsfristen beachten. Vierteljährlich musst du nämlich eine sogenannte OSS-Meldung an das Bundeszentralamt senden. In dieser listest du all deine grenzüberschreitenden B2C-Dienstleistungen und -Verkäufe auf, die du in andere EU-Mitgliedsstaaten versendet oder geleistet hast.
Was musst du bei der OSS-Zahlung beachten?
Bedenke, dass du bei der Einreichung deiner OSS-Meldung sowie für die Zahlung der Umsatzsteuer festgelegte Fristen beachten musst. Es handelt sich hierbei um starre Fristen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlagert es sich nicht auf den nächsten Werktag. Gleiches gilt für den Zahlungseingang. Da du die Überweisungen an das Zentralamt manuell tätigen musst, solltest du mögliche Verzögerungen bei der Transaktion an die Bundeskasse einplanen. Ein Lastschriftverfahren ist nicht möglich.
Überweise den Steuerbetrag an folgende Bankverbindung:
Hinweis: Bei der erstmaligen OSS-Zahlung ist immer die Referenznummer anzugeben. Diese besteht aus dem Format DE, deiner USt-IdNr. und dem Besteuerungszeitraum, zum Beispiel Q3.2022 (drittes Quartal 2022).
Denk daran, die OSS-Zahlung fristgerecht zu überweisen! Plane daher unbedingt die möglichen Verzögerungen zwischen deiner Hausbank und der Bundeskasse mit ein. Sollte die Steuerzahlung nicht rechtzeitig eingehen, drohen dir unter Umständen Säumniszuschläge.