Das hat sich geändert: Aus MOSS wurde OSS
Viele von euch kennen noch den MOSS (Mini-One-Stop-Shop), das 2015 eingeführt wurde. Mit dem MOSS konntet ihr die Umsatzsteuer für digitale Verkäufe an Endkunden in anderen EU-Ländern zentral melden. Seit 2021 hat das OSS-Verfahren diese Regelung um physische Waren & Produkte erweitert und bietet euch nun die Möglichkeit, sämtliche grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU einfach abzuwickeln.
OSS-Verfahren in der Anwendung
Mit Einführung des OSS-Verfahrens gilt seit dem 01.07.2021 ein einheitlicher EU-weiter Schwellenwert von jährlich 10.000 € (netto, summiert über alle EU-Länder). Dadurch kann es passieren, dass auch ihr als Unternehmen diese neue Umsatzgrenze schnell überschreitet. Die zuvor geltenden länderspezifischen Lieferschwellen von 35.000 € oder mehr pro Land wurden mit dem 1. Juli 2021 abgeschafft.

Wenn ihr den jährlichen Schwellenwert von 10.000 € überschreitet, verschiebt sich der Leistungsort vom Inland in das Land, in dem eure Lieferung endet, also in den Wohnsitzstaat eures Kunden. Das bedeutet, dass ihr eure Rechnung mit dem Mehrwertsteuersatz dieses Landes ausstellen müsst.
Der Umsatz, der zur Überschreitung des Schwellenwerts geführt hat, unterliegt ab sofort dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Ziel-EU-Landes. Das gilt ebenso für sämtliche innergemeinschaftliche Fernverkäufe des aktuellen sowie des darauffolgenden Jahres.
Eure Optionen bei 1. Überschreiten der Schwelle:
- Registrierung in jedem EU-Land: Ihr meldet euch in jedem Land an, in das ihr liefert, und erfüllt die dortigen steuerlichen Pflichten.
- Teilnahme am OSS: Ihr meldet alle relevanten Verkäufe zentral über das OSS-Verfahren – einfacher, schneller und effizienter.
Eine Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig.
Häufige Fragen zu dem OSS schnell beantwortet
Lasst euch in nur zwei Minuten folgende Themen zum OSS kurz erklären:
- Bedeutung des OSS für die Umsatzsteuer
- Geltung des Schwellwertes von 10.000 Euro
- Rechnungspflichtangabe zur Umsatzsteuer
- Automatische Erkennung von Fernverkäufen
Amazon als Beispiel für eine OSS-Anwendungen
Nutzt ihr Amazon FBA (Fulfillment by Amazon), lagert ihr eure Waren oft in mehreren EU-Ländern. So nutzt ihr den Vorteil, dass die Ware eure Kunden in anderen EU-Ländern schneller und günstiger erreicht. Das OSS-Verfahren vereinfacht die steuerlichen Anforderungen erheblich.
Vorteile für euch als Amazon-Händler:
Unbedingt beachten: Wenn im Rahmen von Amazon FBA Waren im Ausland liegen, müsst ihr euch als Onlinehändler noch zusätzlich in den Ländern lokal registrieren, in denen die Warenlager liegen.
So funktioniert der OSS
Der OSS ist eine Plattform, die in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitgestellt wird und als einzige Anlaufstelle eine zentrale Umsatzsteuer-Compliance im Sitzstaat gewährleisten soll.
Onlinehändler, die aufgrund ihrer grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe in anderen EU-Staaten steuerpflichtig werden, können ihre innergemeinschaftlichen Fernverkäufe gesammelt über den OSS melden und dort ebenfalls die Begleichung ihrer Umsatzsteuerschuld vornehmen.
Das BZSt verteilt die gemeldeten Umsätze und die vereinnahmte Umsatzsteuer gemäß den Meldungen an die jeweiligen EU-Staaten. So ist sichergestellt, dass man sich nicht in jedem einzelnen EU-Staat steuerlich erfassen und laufend Umsatzsteuer-Meldungen abgeben muss.
Fahrplan für eure OSS-Meldungen
1. Registrierung: Meldet euch rechtzeitig über das BOP-Elster-Portal des BZSt an. Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist ab dem Quartal möglich, das auf eure Registrierung folgt.
2. Meldungen: Um die Deklaration eurer Fernverkäufe oder Dienstleistungen ins EU-Ausland zu vereinfachen, müsst ihr eure Meldung vierteljährlich tätigen. Dafür wurde innerhalb des OSS-Verfahrens folgende Fristen festgesetzt:
- Umsätze innerhalb des 1. Quartals bis zum 30. April
- Umsätze innerhalb des 2. Quartals bis zum 31. Juli
- Umsätze innerhalb des 3. Quartals bis zum 31. Oktober
- Umsätze innerhalb des 4. Quartals bis zum 31. Januar des Folgejahres
Die fristgerechte Einreichung der Meldung und der Zahlung ist verpflichtend, sobald ihr für den OSS angemeldet seid.
3. Nullmeldungen: Auch wenn ihr keine relevanten Umsätze hattet, seid ihr verpflichtet, eine sogenannte „Nullmeldung“ abzugeben.
Ihr seid noch nicht für den One-Stop-Shop registriert? Wie eine erfolgreiche Übermittlung der OSS-Meldung funktioniert und die Online-Registrierung zum OSS über das Portal „Mein BOP“ des BZSt abläuft, erklären wir euch OSS-Meldungen Schritt für Schritt.
Vorteile durch das OSS-Verfahren
Die wesentlichen Vorteile des OSS für E-Commerce-Händler in der EU sind:
Ihr könnt eure Umsatzsteuer für alle grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU über eine einzige Plattform melden und abführen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich in jedem EU-Land, in das ihr liefert, steuerlich zu registrieren.
Diese Vorteile machen den OSS zu einer effizienten Lösung für die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten bei innergemeinschaftlichen Verkäufen, insbesondere wenn ihr in mehrere EU-Länder liefert.
Einschränkungen und Hürden
Trotz der vielen Vorteile bringt der OSS auch einige Nachteile und Hürden für E-Commerce-Händler mit sich:
1. Komplexität bei der Ermittlung von Mehrwertsteuersätzen: Da ihr die Mehrwertsteuer zum Steuersatz des Ziel-EU-Landes abführen müsst, müsst ihr euch mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen und Steuerregeln in den jeweiligen Ländern vertraut machen. Dies kann zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen.
2. Kein Vorsteuerabzug über den OSS möglich: Im OSS-Verfahren könnt ihr keine Vorsteuer für Ausgaben in anderen EU-Ländern geltend machen. Um die Vorsteuer erstattet zu bekommen, müsst ihr weiterhin separate Anträge im jeweiligen Land stellen, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
3. Die Umsatzsteuer wird nur an eine Stelle überwiesen: an das BZSt bzw. auf ein Konto bei der Bundeskasse. Achtung: Ein Lastschrifteinzug durch das BZSt im Rahmen des OSS ist nicht möglich. Hier müsst Ihr sicherstellen, eure geschuldeten Umsatzsteuerbeträge rechtzeitig an die Bundeskasse zu überweisen.
4. Erhöhter administrativer Aufwand für die korrekte Fakturierung: Ihr müsst sicherstellen, dass eure Rechnungen die richtigen Mehrwertsteuersätze der Länder, in die ihr liefert, enthalten. Das kann bei vielen unterschiedlichen Ländern und wechselnden Regelungen fehleranfällig und zeitaufwendig sein.
5. Buchhalterische Anpassungen: Eure Buchhaltungssoftware oder -prozesse müssen möglicherweise angepasst werden, um die korrekten Steuersätze und Meldepflichten zu berücksichtigen. Dies kann zusätzliche Kosten und Implementierungsaufwand verursachen.
6. Komplexität bei Rücksendungen und Gutschriften: Wenn eure Kunden Waren zurücksenden, müsst ihr auch sicherstellen, dass die Rückerstattung der Mehrwertsteuer korrekt abgewickelt wird, was die Verwaltung zusätzlicher steuerlicher Rückerstattungen erschwert.
7. Hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur: Um den OSS effizient zu nutzen, ist eine gut funktionierende IT-Infrastruktur notwendig, die verschiedene Länderregeln und Steuersätze automatisch berücksichtigt. Insbesondere kleinere Händler könnten hier technische Herausforderungen und Kosten sehen.
8. Beschränkung auf B2C-Verkäufe: Der OSS deckt nur Verkäufe an Endverbraucher (B2C) ab. Für B2B-Geschäfte müssen weiterhin andere Verfahren angewendet werden, was für gemischte Geschäftsmodelle zu zusätzlichen Hürden führen kann.
Diese Punkte machen deutlich, dass das OSS-Verfahren zwar viele Prozesse vereinfacht, jedoch in der Praxis auch neue administrative Anforderungen und technische Hürden mit sich bringt, die gut vorbereitet und verwaltet werden müssen. Falls es hier immer wieder zu Fehler und Fristverzug bei Meldungen kommt, droht bei wiederholter Nichteinhaltung ein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren.
OSS-Meldungen über Taxdoo einfach erledigt
Automatisierte Datenerfassung: Taxdoo sammelt und strukturiert automatisch alle relevanten Transaktionsdaten für eure OSS-Meldungen.
Komplette Unterstützung bei Registrierungen: Wir übernehmen für euch alle notwendigen Registrierungen und Meldungen in den EU-Ländern, in denen ihr aktiv seid.
Individuelle Beratung: In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zeigen euch unsere Experten, wie Taxdoo euch bei der Einhaltung aller steuerlichen Meldepflichten entlastet und für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Mit Taxdoo spart ihr Zeit, reduziert Fehler und habt die Gewissheit, dass eure steuerlichen Verpflichtungen in der EU jederzeit korrekt und fristgerecht erfüllt werden. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch beraten euch unsere Experten gerne.
“Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren bietet E-Commerce-Händler einige Erleichterungen. Es vereinfacht die Abwicklung grenzüberschreitender Verkäufe und reduziert im Normalbetrieb den administrativen Aufwand. Bei Taxdoo wissen wir, dass Zeit und Genauigkeit im E-Commerce entscheidend sind. Deshalb unterstützen wir Händler mit automatisierten Lösungen, die das Handlung des OSS nicht nur vereinfachen, sondern auch nahezu fehlerfrei gestalten. Darüber hinaus unterstützen wir aktiv Onlinehändler bei weiteren Herausfordungen, die das OSS-Verfahren bisher nicht abdecken kann oder zu Fehlern führen können. So können sich unsere Kunden auf das konzentrieren, was wirklich zählt – ihr Geschäft weiter auszubauen.“

Dr. Roger Gothmann
CEO bei Taxdoo und ehemaliger Betriebsprüfer & Finanzbeamter beim Bundeszentralamt für Steuern
OSS und Nicht-EU-Länder wie die Schweiz
Da die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, könnt ihr das OSS-Verfahren für eure Verkäufe in die Schweiz nicht nutzen. Stattdessen müsst ihr die spezifischen steuerlichen und zollrechtlichen Vorschriften der Schweiz beachten.
Für den Handel mit der Schweiz bedeutet das, dass ihr Zollformalitäten erfüllen und möglicherweise Einfuhrumsatzsteuer zahlen müsst, wenn Waren die EU verlassen und in die Schweiz importiert werden. Zudem kann es erforderlich sein, dass ihr euch bei der schweizerischen Steuerbehörde registriert, wenn euer Umsatz in die Schweiz einen Schwellenwert von 100.000 CHF pro Jahr übersteigt. In diesem Fall müsst ihr die Mehrwertsteuer direkt in der Schweiz abführen.
Eine Alternative besteht darin, dass eure Kunden die Steuer- und Zollgebühren bei der Einfuhr übernehmen. Dies kann jedoch den Verkaufsprozess verkomplizieren und möglicherweise zu Verzögerungen führen.
Für Verkäufe in die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder ist es wichtig, dass ihr euch über die länderindividuellen Regelungen informiert und sicherstellt, dass alle Steuern und Zölle korrekt abgewickelt werden.
Blick in die Zukunft des OSS-Verfahrens & ViDA
Die Zukunft des OSS bringt spannende Neuerungen, die euch den grenzüberschreitenden Handel weiter erleichtern sollen. Besonders wichtig ist hier die geplante EU-Reform „VAT in the Digital Age (ViDA)“.
Was ist ViDA und wie hilft es euch im E-Commerce?
Die ViDA-Reform (VAT in the Digital Age) wurde speziell entwickelt, um die Umsatzsteuer-Compliance im E-Commerce, insbesondere für den Handel mit physischen Waren, weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren. Für euch als Onlinehändler bringt ViDA folgende zentrale Änderungen:
1. Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und Echtzeit-Reporting:
Für grenzüberschreitende Verkäufe wird eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung eingeführt, kombiniert mit einem Echtzeit-Reporting der Transaktionen. Dadurch wird die Mehrwertsteuerabrechnung effizienter und transparenter, während manuelle Fehler vermieden werden.
2. Harmonisierung der Umsatzsteuerregeln:
ViDA beseitigt die Komplexität durch vereinheitlichte Vorgaben für die Besteuerung von physischen Waren innerhalb der EU. Das bedeutet für euch eine klare und einheitliche Handhabung der Mehrwertsteuer unabhängig vom Zielland.
3. Zentrale MwSt-Registrierung für alle EU-Länder:
Anstatt euch in jedem EU-Land, in das ihr liefert, einzeln registrieren zu müssen, wird es eine zentrale Einmal-Registrierung geben. Ihr könnt so eure Verkäufe über ein einziges System abwickeln und spart erheblichen Verwaltungsaufwand.
ViDA erleichtert euch als E-Commerce-Händler den grenzüberschreitenden Handel mit physischen Waren, indem es administrative Prozesse reduziert und sicherstellt, dass ihr die Umsatzsteuerregelungen in der gesamten EU effizient einhalten könnt.
Durch verstärkte Automatisierung und Digitalisierung der Verfahren wird es für euch künftig noch einfacher, eure Mehrwertsteuerpflichten effizient zu erfüllen. Digitale Tools können euch dabei unterstützen, die unterschiedlichen Steuersätze und Vorschriften der Mitgliedstaaten besser zu handhaben. Gleichzeitig wird die Compliance-Überwachung verbessert, um sicherzustellen, dass ihr die Mehrwertsteuervorschriften in allen EU-Ländern korrekt umsetzt und dadurch rechtssicher agieren könnt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für frühestens ab dem 01.07.2028 geplant.
Checkliste für das OSS Verfahren
1. Stellt sicher, dass Ihr Steuersätze automatisiert und EU-weit bestimmen könnt!
2. Registriert Euch für den OSS! Wie das geht, erfahrt Ihr hier.
3. Nehmt Ihr am Amazon Pan EU Programm – oder ähnlichen Programmen – teil, dann müsst Ihr Eure Fernverkäufe identifizieren und danach über den OSS melden, alle anderen Transaktionen (B2B-Transaktionen, Vorsteuern und lokale Verkäufe) aber weiterhin über lokale Registrierungen im EU-Ausland.
4. Stellt regelmäßig sicher, dass Ihr, wenn Punkt 3 für Euch zutrifft, Transaktionen nicht doppelt (OSS und lokale Registrierung) oder gar nicht meldet! Das kann aufgrund der zusätzlichen Komplexität schnell passieren.
5. Wenn Ihr die Fristen für Abgabe der OSS-Meldung und Zahlung der OSS-Steuerschuld nicht einhaltet, drohen Sanktionen, bis hin zum Ausschluss vom OSS.