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OSS-Meldung und Markenschutz: So funktioniert’s

Markennamen schützen: So funktioniert’s!

Wer sich Namensrechte sichern lassen und somit seinen Unternehmensnamen offiziell als Marke anmelden möchte, der wird bei der Recherche schnell Folgendes feststellen: Eine Markenanmeldung ist mittlerweile zwar problemlos online möglich, jedoch gilt es vorab einige Fragen zu klären, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Über Begriffe wie Wort- bzw. Bildmarke, absolute sowie relative Schutzhindernisse und Nizza-Klassifikation solltest du dich im Vorfeld ausreichend informiert haben.

Zudem besteht der Markenschutz trotz Markeneintragung nicht automatisch weltweit – stattdessen unterscheidet man zwischen nationalem, europäischem und internationalem Markenschutz. Aber der Reihe nach.

Warum du deine Marke(n) schützen lassen solltest

Es gibt mehrere Gründe, eine Marke schützen zu lassen. Einer davon ist das exklusive Nutzungsrecht. Beispielsweise sind Mercedes, Apple und Coca-Cola markenrechtlich geschützte Wörter und dienen – entsprechend des Markengesetzes – der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens.

Wenn du deinen Firmennamen als eingetragene Marke schützen lässt, bist du rechtlich vor Trittbrettfahrern und Betrügern gesichert. Wenn jemand unerlaubterweise mit deiner Marke wirbt oder Umsätze generiert, kannst du als Markeninhaber Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz wegen Markenverletzungen geltend machen.

Wer sich frühzeitig, also am besten vor der Unternehmensgründung, mit dem Markenrecht auseinandersetzt, umgeht außerdem nervige und vor allem kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Denn bereits ein einziger Buchstabe kann bei Markenrechtsverletzungen zur Millionenfrage werden.

Stichwort Apple! Die Marke mit dem angebissenen Apfel als Logo ist weltweit für ihre Smartphones bekannt und so beliebt, dass der Kauf des neuesten Modells trotz marginaler Verbesserungen zum Vorgänger für viele obligatorisch ist. Was jedoch kaum einer weiß, der sich nicht rechtlich mit dem milliardenschweren Konzern aus dem berühmten Silicon Valley beschäftigt: In der jüngsten Vergangenheit gab es unzählige Rechtsstreitigkeiten um den Firmennamen und sogar um das Präfix „i“, das vor den Apple-Produkten steht. Teilweise zahlte Apple Millionen Dollar, um es weiterhin für sein Produkt-Labeling nutzen zu dürfen.

Wenn du gründest und im Zuge dessen deinen neuen Firmennamen als Marke eintragen lassen willst, schützt du dich vor Verlust bzw. Wertminderung des Markennamens. Gleichzeitig sicherst du dich vor potenziellen rechtlichen Konflikten ab und gehst dem Risiko einer Abmahnung aus dem Weg.

Prinzipiell kannst du jederzeit eine deutsche Marke auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) registrieren. Doch es gibt Hindernisse und rechtliche Bestimmungen, mit denen du dich vor der Markenanmeldung beschäftigen solltest.

Markenname schützen: To-Dos vor der Markenanmeldung

Das exklusive Markenrecht bekommst du durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung in das Markenregister, welches vom DPMA geführt wird. Nun könnte man auf die Idee kommen, seinen angedachten Firmennamen schnellstmöglich per Antragsformular anzumelden, bevor jemand anderes das tut.

Das Problem: Das DPMA überprüft bei deiner Markenanmeldung nicht, ob bereits ähnliche bzw. identische Marken im Register eingetragen sind oder ob Firmennamensrechte Dritter bestehen. Demzufolge könntest du ohne eine ausführliche Vorrecherche versehentlich eine Markenrechtsverletzung begehen und dadurch Inhaber älterer bzw. ähnlicher Marken Widerspruch gegen deine Marke erheben. Eine Abmahnung ist dann in der Regel das erste Mittel, um gegen die unerlaubte Nutzung der bereits eingetragenen Marke vorzugehen.

Wo kann ich nach eingetragenen Marken recherchieren?

Um potenziellen Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen, solltest du vor der Markenanmeldung prüfen, ob dein Markenname bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Hierzu recherchierst du zunächst mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen im Internet. Im zweiten Schritt nutzt du offizielle Datenbanken wie die des Unternehmensregisters oder das DPMAregister des DPMAs.

Weiterhin kannst du vom umfassenden Informationsangebot der deutschlandweiten Patentinformationszentren (PIZ) Gebrauch machen und dich sogar durch Patentanwältinnen und Patentanwälte kostenlos erstberaten lassen.

Markenüberschneidungen: Identitätsrecherche vs. Ähnlichkeitsrecherche

In den frei zugänglichen Datenbanken kannst du zwar kostenlos nach deutschen Marken und nach übereinstimmenden Elementen (z. B. identische Schreibweise) mit deiner Marke suchen, du kannst dabei jedoch nicht nach ähnlichen Begriffen oder Elementen suchen – doch genau dieser Aspekt ist essentiell, um vollständig vor Markenrechtsverletzungen geschützt zu sein.

Äpfel mit Birnen vergleichen – warum eine Ähnlichkeitsrecherche vor nervenaufreibenden Markenrechtsstreits schützen kann? Hier hilft uns ein Rechtsfall, an dem Apple beteiligt war. Der Konzern wollte gegen das Start-up Prepear eine gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken, da Teile dessen Logos nach Apples Meinung zu sehr ihrem eigenen ähnelten. Schließlich wurde der Rechtsstreit zwar beigelegt, von Prepear hieß es im Anschluss allerdings, dass man sich gütlich geeinigt hat und das eigene Logo angepasst wird, sodass es dem berühmten Apfel-Symbol weniger ähnelt.

Damit von anderen Markeninhabern kein Widerspruch gegen die Eintragung deiner Marke erfolgen kann, empfiehlt das DPMA zusätzlich zur Identitätsrecherche eine Konfliktrecherche bzw. umfangreiche Ähnlichkeitssuche durchzuführen. Wichtig: Das DPMA prüft diese sogenannten „relativen Schutzhindernisse“ nicht selbst, nur Inhaber registrierter Marken können einen Verstoß gegen bestehenden Markenschutz melden.

Genau darauf haben sich kommerzielle Recherchedienstleister spezialisiert, sodass du dich vorab auch darüber informieren solltest. Beim zentralen Kundenservice des DPMA kannst du dich zu allen Fragen rund um deine Markenanmeldung unverbindlich und kostenlos informieren.

Über Markenformen, absolute Schutzhindernisse und die Nizza-Klassifikation

Damit deine Marke erfolgreich ins DPMA-Register eingetragen wird, müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, die du am besten schon vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars zur Markenanmeldung geklärt hast.

Das DPMA prüft unter anderem die Schutzfähigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit deiner Marke. Hierbei spricht man im Fachjargon von absoluten Schutzhindernissen. Es geht darum, ob sich der anzumeldende Markenname auch für die Eintragung im DPMA-Register eignet. Schutzhindernisse bestehen zum Beispiel aufgrund von fehlender Unterscheidungskraft deiner Marke zu anderen oder wegen irreführenden bzw. ordnungswidrigen und sittenwidrigen Bezeichnungen.

Des Weiteren musst du deine Marke bei der Anmeldung entsprechend der rechtlichen Markenformen kategorisieren. Wenn es zum Beispiel darum geht, einen Firmennamen schützen zu lassen, muss dieser als „Wortmarke“ angegeben sein. Sobald die Marke ein Logo beinhaltet oder Wort und Bild kombiniert, ist die Markenform „Bildmarke“ bzw. „Wort-/Bildmarke“ die richtige Wahl. Auch Werbeslogans sind schutzfähig und können als Wortmarken deklariert werden.

Neben der Markenform musst du genau angeben, für welche Waren und Dienstleistungen deine Marke geschützt werden soll. Dafür erstellst du auf Basis der sogenannten Nizza-Klassifikation ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieser Teilaspekt der Markeneintragung ist sehr komplex und deshalb solltest du dir hierfür ausreichend Zeit nehmen. Weiterführende Informationen zur Klassifikation von Waren und Dienstleistungen findest du hier.

Markenanmeldung: So lässt du deine Marke schützen

Sobald du alle Fragen vorab geklärt hast, kannst du deine Marke bzw. deinen Firmennamen nun mittels Markeneintragung schützen lassen. Dafür stehen dir die Online-Anmeldung sowie die Papierform zur Auswahl. Wenn du dich für die Online-Anmeldung entscheidest, umfasst die Markenanmeldung sechs Schritte, dazu zählen:

  • deine Personenangaben wie Name, Adresse, Staatsangehörigkeit,
  • Informationen zur beauftragten Kanzlei (optional),
  • die Zustell- bzw. Kontaktadresse (wenn diese von der Anschrift abweicht),
  • Angaben zur Marke (Markenform und Markendarstellung),
  • die Kategorisierung deiner Waren und/oder Dienstleistungen
  • sowie sonstige Angaben (z. B. Antrag auf beschleunigte Prüfung).

Um deinen Firmennamen als Marke einzutragen und zu schützen, würdest du also im vierten Schritt eine Wortmarke anmelden. Sofern du gleich auch dein Firmenlogo als Marke schützen lassen möchtest, wählst du stattdessen „Wort-/Bildmarke“ aus.

Je nachdem, ob alle getätigten Angaben korrekt vorliegen, keine Rückfragen erforderlich sind und überdies auch keine Beanstandung deiner Marke wegen Schutzunfähigkeit vorliegt, ist das Anmeldeverfahren nach wenigen Monaten abgeschlossen – dann besitzt du die exklusiven Nutzungs- und Markenrechte an deinem Firmennamen.

Weitere Fragen rund um Markenschutz und die Markenanmeldung

Kann man einen deutschen Markennamen welt- bzw. europaweit schützen lassen?

Prinzipiell gilt deine Markenanmeldung beim DPMA ausschließlich hierzulande in Deutschland. Allerdings kannst du deine deutsche Marke entsprechend des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) auch in das internationale Register eintragen lassen. Den Antrag auf die internationale Registrierung stellst du über das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Das heißt, dass eine nationale Markeneintragung die Voraussetzung für internationalen Markenschutz ist.

Vor der internationalen Markenanmeldung solltest du wiederum mittels Suchfunktion nach Marken-Überschneidungen suchen, auf EU-Ebene steht dafür eine Online-Suchfunktion zur Verfügung.

Sofern du deine Marke bereits beim DPMA registriert hast, kannst du sie zudem als Unionsmarke anmelden und bekommst somit das Nutzungsrecht sowie Rechtsschutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Eintragung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

Marke schützen: Wie hoch sind die Kosten?

Wenn du deinen Firmennamen als deutsche Marke schützen lässt, werden bei der Online-Anmeldung 290 Euro bzw. 300 Euro bei der Papierform (amtliche Gebühr) fällig. Die Amtsgebühren sind allerdings von der Anzahl der angemeldeten Klassen abhängig. Solltest du mehr als drei Klassen (bei der Standardanmeldegebühr sind diese inklusive) anmelden, zahlst du ab der vierten Klasse für jede weitere eine Gebühr von 100 Euro.

Möchtest du deine Marke(n) zudem europaweit als EU-Marke(n) bzw. Unionsmarke(n) schützen lassen, beträgt die Anmeldegebühr mit zwei Klassen 900 Euro. Für jede weitere Klasse fallen 150 Euro zusätzliche Amtsgebühr an.

Außerdem hast du die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag (200 Euro) auf beschleunigte Prüfung zu stellen, sodass das DPMA deine Anmeldung vorrangig bearbeitet.

Wie lange besteht der Rechtsschutz für den Markennamen?

Sobald deine Marke im Markenregister eingetragen ist, besteht Markenschutz und die Schutzdauer beginnt. Diese beträgt inklusive dem Anmeldetag zehn Jahre. Wenn du sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist die Verlängerungsgebühr von (mindestens) 750 Euro zahlst, kannst du deinen Markennamen um weitere 10 Jahre schützen lassen.

Lieber Marke selbst anmelden oder durch Dritte schützen lassen?

Grundsätzlich gilt: Eine Marke darf von natürlichen Personen, Personengesellschaften und eingetragenen Vereinen angemeldet werden. Du kannst als natürliche Person eine Marke selbst anmelden. Ebenso kannst du dich auch durch einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt bzw. durch eine Kanzlei vertreten lassen. Entsprechend der vorherigen Absätze besteht ohne Expertenrat ein gewisses Risiko, dass die Markenanmeldung abgelehnt wird oder nachträglich Unterlassungsansprüche gegen dich gestellt werden. Zudem kann sich das Anmeldeverfahren verzögern, wenn das Markenamt bestimmte Angaben beanstandet oder Rückfragen hat.


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