
Du willst ein Gewerbe anmelden, weißt allerdings nicht, ob du dazu verpflichtet bist und wo die Gewerbeanmeldung überhaupt vorgenommen wird? Auch bist du dir unsicher, was alles benötigt wird und welche Kosten dabei auf dich zukommen? Keine Sorge, all das und noch vieles mehr erfährst du in diesem Ratgeber.
Bei einer Gewerbeanmeldung handelt es sich um einen bürokratischen Vorgang, bei dem ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.
Zudem wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Aufnahme deines gewählten Gewerbes erfüllt werden.
Im Zuge der Anmeldung musst du ein Dokument, die sogenannte Gewerbeanmeldung, ausfüllen und entweder beim Gewerbeamt oder online einreichen.
Doch bevor wir dir Schritt für Schritt erklären, wie die Gewerbeanmeldung abläuft, klären wir zunächst, wer überhaupt dazu verpflichtet ist, sein Gewerbe anzumelden. Außerdem erfährst du, ab wann und welche Kosten auf dich zukommen, und wie du dich am besten auf die Gewerbeanmeldung vorbereiten kannst.
Du bist selbstständig, weißt allerdings nicht, ob du dein Gewerbe anmelden musst? Mit diesem Problem bist du nicht allein. Doch keine Sorge, dieser Artikel wird ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Du erfährst die einzelnen Schritte auf dem Weg zu deiner Gewerbeanmeldung. Wir erklären, was es zu beachten gibt und erläutern grundlegende Begriffe im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung. Du wirst schnell merken, dass alles nicht so kompliziert ist, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
In Deutschland bildet die Gewerbeordnung (GewO) die gesetzliche Grundlage für das Ausüben eines Gewerbes. Ihr zufolge müssen diejenigen ein Gewerbe anmelden, die selbstständig arbeiten und deren Tätigkeit als Gewerbe definiert ist.
Diese Aussage kann durchaus zur Verwirrung führen, denn was versteht man überhaupt unter der Bezeichnung Gewerbe? Ein Gewerbe ist im Allgemeinen:
Eine gewerbliche Tätigkeit führst du also, wenn du nicht freiberuflich tätig bist und nicht im Bereich der Land- und Forstwirtschaft o. ä. arbeitest. So weit, so gut.
Doch welche Gewerbe sind eigentlich anmeldungspflichtig?
Sollte deine angestrebte Arbeit die oben besagten Tätigkeiten erfüllen, bist du laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) zu einer Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Erst nach der Anmeldung wird dir ein Gewerbeschein zugestellt; dabei handelt es sich quasi um eine formale Erlaubnis, die du benötigst, um deinen Gewerbebetrieb zu führen.
Kurzum, ein Gewerbe musst du also anmelden,
In Deutschland gilt die sogenannte Gewerbefreiheit, die besagt, dass jede Person das Recht hat, ein Gewerbe selbstständig zu betreiben. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Auch für ein Nebengewerbe wird eine entsprechende Anmeldung benötigt. Eine Gewerbeanmeldung ist auch für Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen erforderlich. Sobald eine Tätigkeit erlaubt ist und dauerhaft auf Gewinn abzielt, muss diese auch angemeldet werden.
Gewerbebetriebe müssen diverse Vorgaben und Pflichten beachten. So unterliegt beispielsweise jeder inländische Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuer gibt es jedoch einen jährlichen Freibetrag, der aktuell (Januar 2022) bei 24.500 Euro liegt.
Gewerbebetriebe sind zudem zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet – das hängt davon ab, wo der Schwerpunkt deiner Tätigkeit liegt. In der Regel musst du für diese Mitgliedschaft auch Mitgliedsbeiträge zahlen.
Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Rechtsform deines Unternehmens sowie am Jahresumsatz und variiert je nach Standort. Bei deiner zuständigen HWK beziehungsweise IHK erhältst du alle notwendigen Informationen hinsichtlich der Beitragspflicht und der Höhe.
Dein Gewerbe musst du tatsächlich dann anmelden, sobald du die Tätigkeit aufnimmst, so lautet der Gesetzestext. Damit Rechts- und Handlungssicherheit für dich und deine Kunden besteht, empfiehlt es sich, den Gewerbeschein bereits vor dem Start zu erwirken.
Dein Gewerbe fröhlich zu betreiben und es erst nach einem gewissen Zeitraum anzumelden, ist nicht legal. In diesem Fall musst du mit Bußgeldern und Nachzahlungen rechnen. In einigen Bereichen, beispielsweise in der Gastronomie, kann ohne Gewerbeschein und Erlaubnisse erst gar nicht eröffnet werden.
Um deinen Gewerbeschein zu erhalten, ist es sinnvoll, vor dem Gang zum Gewerbeamt alle notwendigen Papiere vorzubereiten. Bevor du dein Gewerbe beantragst, empfehlen wir, Kontakt zur Industrie- und Handelskammer aufzunehmen.
Dort wirst du in Erfahrung bringen, ob du für dein Gewerbe spezielle Erlaubnisse oder Genehmigungen beantragen musst. In manchen Fällen müssen zudem Sach- bzw. Fachkundeprüfungen abgelegt werden.
Sollte dein Gewerbe beispielsweise im Handwerksbereich angesiedelt sein, bist du dazu verpflichtet, dich in der Handwerksrolle einzutragen, wenn du handwerkliche bzw. handwerksähnliche Tätigkeiten verübst. Deine zuständige Handwerkskammer erteilt dir nähere Auskünfte.
Die eigentliche Anmeldung eures Gewerbes ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht erscheinen mag. Im Allgemeinen kann man sie in vier Schritte unterteilen:
Zunächst musst du dir das Dokument für die Anmeldung deines Gewerbes besorgen, die sogenannte Gewerbeanmeldung oder den Gewerbeschein. Hierzu kannst du dich entweder an dein zuständiges Gewerbeamt wenden oder online danach suchen.
Mittlerweile stehen dir die wichtigsten Dokumente (auch zur Abmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes) meist auch online zur Verfügung.
Sobald du das Formular hast, musst du es für die Gewerbeanmeldung vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Es werden u. a. folgende Angaben von dir verlangt:
Bevor du dich auf den Weg ins Gewerbeamt machst, solltest du überprüfen, ob du folgende Unterlagen beisammen hast:
Sobald du alle nötigen Unterlagen zusammen hast, vereinbarst du einen Termin beim Gewerbeamt. Zuständig für dein Anliegen ist die Stadt, in der du dein Gewerbe eröffnen möchtest.
Damit alles ordnungsgemäß ablaufen kann, nimmst du für die Gewerbeanmeldung die oben aufgelisteten Unterlagen sowie ein wenig Geld mit.
Durch deine Anmeldung beim Gewerbeamt werden verschiedene Prozesse in Gang gesetzt. So werden nach deiner Gewerbeanmeldung das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft informiert. Solltest du eine GmbH gründen, wird gegebenenfalls auch das Amtsgericht kontaktiert.
Diese Ämter werden dir Post zukommen lassen und du wirst aufgefordert, bestimmte Angaben bezüglich deiner Gewerbeanmeldung zu machen oder weitere Unterlagen einzureichen.
Wenn du die Prozesse beschleunigen willst, empfiehlt es sich, nach der Gewerbeanmeldung selbst Kontakt zu den verschiedenen Ämtern aufzunehmen.
Mach dich im Vorhinein auf lange Wartezeiten gefasst; ein Gewerbe anzumelden kann durchaus etwas dauern. Bis deinem Unternehmen eine Handelsregisternummer zugeordnet wird und es somit offiziell gegründet ist, vergehen manchmal Wochen.
Die Kosten der Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt. Derzeit (Januar 2022) liegen die Anmeldegebühren durchschnittlich zwischen 10 € und 65 €. In ländlichen Gebieten und kleinen Gemeinden sind sie meist günstiger als in Großstädten.
Die Kosten kannst du auf der Internetseite des jeweiligen Gewerbeamts im Vorfeld erfragen.
Mittlerweile wird in vielen Kommunen die Gewerbeanmeldung auch online angeboten. Ob das auch bei dir der Fall ist, erfährst du auf der jeweiligen Webseite deines wohnortsansässigen Gewerbeamtes.
Die Möglichkeit, das Gewerbe in zahlreichen Gewerbeämtern online anmelden zu können, dürfte vielen Existenzgründern sehr entgegenkommen. Denn gerade in der arbeitsintensiven Startphase möchte man auf zeitintensive Behördengänge gerne verzichten.
Ob du die Gewerbeanmeldung vollständig online durchführen kannst, hängt allerdings vom technischen Stand der jeweiligen Behörde ab.
Manchmal ist es erforderlich, die Originalanmeldung oder verschiedene Belege auf dem Postweg einzureichen. Auf der Website des jeweiligen Amtes findest du genauere Angaben über die Belege, die du bereithalten musst.
Wie bei einer Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde musst du bei der Gewerbeanmeldung online die gleichen Daten und ggf. Nachweise erbringen. Diese werden allerdings vollständig oder zum Teil auf digitalem Wege übermittelt.
Wenn in deiner Stadt bzw. deiner Kommune die Möglichkeit besteht, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, musst du dich als Gründer zunächst für diesen Service registrieren.
Bei zahlreichen Städten, die die Option „Gewerbe anmelden online“ anbieten, kannst du die Funktion des neuen Personalausweises nutzen, um dich damit „digital auszuweisen“.
Für deine Gewerbeanmeldung online benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:
Je nach Art deines Gewerbes bzw. der Branche musst du auch bei der Gewerbeanmeldung online weitere Nachweise einreichen. So zum Beispiel:
Von Vorteil bei der Gewerbeanmeldung online ist natürlich die Zeitersparnis. Du sparst dir den Weg ins Amt und musst dort keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Insbesondere die Möglichkeit, die Anmeldung jederzeit vornehmen zu können – also auch an Wochenenden oder abends – ist reizvoll.
Allerdings solltest du dabei bedenken, dass du bei Bedarf keinen direkten Ansprechpartner zur Seite hast, den du mit auftretenden Fragen löchern könntest. Die nötigen Informationen musst du dir bei einer Gewerbeanmeldung online im Zweifel selbst durch Online-Recherche besorgen. Wäge also im Voraus am besten ab, wodurch du eher Zeit sparen könntest.
Für deine Gewerbeanmeldung online fallen die gleichen Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung vor Ort an. In Deutschland gibt es, wie bereits erwähnt, keine einheitliche Regelung, die Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 10 € und 65 €.
Als Gründer hast du die Möglichkeit, dir für den Anmeldevorgang einen Beleg auszudrucken. Abhängig vom Gewerbe und der Art der Registrierung musst du ggf. ein Formular ausdrucken und es unterschrieben an das jeweilige Gewerbeamt schicken. Das alles wird dir allerdings explizit im Laufe des Anmeldevorgangs mitgeteilt.
Wenn du jedoch alle erforderlichen Nachweise beigefügt hast, musst du dich nicht mit weiterem Papierkram herumschlagen.
Durch deine Gewerbeanmeldung werden einige Prozesse in Bewegung gesetzt. Du als Gründer wirst Post von der zuständigen Industrie- oder Handwerks- und Handelskammer erhalten. Das Finanzamt wird informiert, ihm musst du auch den steuerlichen Erfassungsbogen zukommen lassen.
Informiere dich über die Möglichkeiten, die das ELSTER-Portal bietet, bevor du lästige Behördengänge auf dich nimmst.
Jein, grundsätzlich kannst du dein Gewerbe nicht rückwirkend anmelden. Wenn es sich um ein paar Tage Verspätung handelt, wird sich das Gewerbeamt vielleicht kulant zeigen. Lass es aber nicht darauf ankommen. Liegt der rückwirkende Termin zu weit in der Vergangenheit, drohen dir Bußgelder wegen Missachtung der Gewerbeordnung.
Solltest du (unbeabsichtigt oder absichtlich) die Gewerbeanmeldung versäumt haben, raten wir dir, selbst auf die Behörde zuzugehen und beim Gewerbeamt anzurufen, um so dein Versäumnis zu beheben.
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