Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Tschechien im Blick

Tschechien bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.
Der Parksatz und der stark ermäßigte Satz finden in Tschechien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuermeldungen musst du in Tschechien in der Regel monatlich in elektronischer Form abgeben. Im Sonderfall ist auch eine Meldung pro Quartal möglich. Die Frist ist in beiden Fällen der 25. Tag des Folgemonats. Voraussetzung für die Meldung ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Tschechien. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung gibt es nicht.
Neben der regulären Umsatzsteuererklärung verlangt das tschechische Finanzamt darüber hinaus auch eine monatliche Kontrollmitteilung.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List (ESL) genannt. Die ZM ist in Tschechien in der Regel monatlich abzugeben. Sie muss bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden.
Bei Dienstleistungen kann die ZM auch quartalsweise abgegeben werden, vorausgesetzt die Umsatzsteuermeldungen erfolgen ebenfalls vierteljährlich und es wird keine Ware verbracht.

Instrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat verzeichnet. Diese Meldung musst du monatlich, am 12. Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
In Tschechien wird zwischen 2 Intrastat-Meldungen unterschieden, der vereinfachten und der vollständigen Intrastat-Meldung. Je Meldung gelten unterschiedliche Meldeschwellen:
Meldeschwelle Vereinfachte Intrastat-Meldung:
Ausfuhr der Waren: 15.000.000 CZK – 20.000.000 CZK
Einfuhr der Waren: 15.000.000 CZK – 20.000.000 CZK
Meldeschwelle Standard Intrastat-Meldung:
Ausfuhr der Waren: >20.000.000 CZK
Einfuhr der Waren: >20.000.000 CZK
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

Fernverkäufe kannst du auch über den One-Stop-Shop deklarieren. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss du sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon CEE.
Wenn du in Tschechien Warenlager nutzt, musst du:
“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Ab wann musst du lokale Umsatzsteuermeldungen im Ausland abgeben? Wann kannst du den OSS dafür nutzen – und welche Fristen musst du dabei beachten?
Mit TAXDOO musst du dir keine Gedanken mehr darüber machen. Unsere Umsatzsteuersoftware und das Netzwerk aus Steuerexperten in ganz Europa sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Wir übernehmen die pünktliche und korrekte Abgabe deiner Umsatzsteuer in den jeweiligen EU-Staaten – inklusive der kompletten Kommunikation mit den Finanzbehörden.
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