Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Spanien im Blick

Spanien bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.
Der Parksatz und der Steuersatz 2 findet in Spanien keine Anwendung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Umsatzsteuermeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen musst du in Spanien – je nach Jahresumsatz – monatlich oder quartalsweise einreichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.
Die Frist ist der 30. des Folgemonats (monatlich) oder der 20. des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise). Zudem musst du, unabhängig vom Meldeintervall, zusätzlich eine Jahresmeldung einreichen. Die Frist für die Einreichung dieser Meldung ist der 30. Januar des Folgejahres.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Du musst diese in Spanien zusammen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung entweder monatlich oder quartalsweise abgeben.
Die Frist für die Abgabe der ZM ist der 20. des Folgemonats (monatlich) oder des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise).

Instrastat-Meldung
Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung musst du monatlich, am zwölften Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.
Versendung der Waren: 400.000 EUR
Eingang der Waren: 400.000 EUR
One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

Fernverkäufe kannst du auch über den One-Stop-Shop deklarieren. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss du sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.
Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.
Wenn du in Spanien Warenlager nutzt, musst du:
“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”
Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO
Fragst du dich, ab wann du im Ausland Umsatzsteuer melden musst? Oder ob du stattdessen den OSS nutzen kannst – und welche Fristen gelten?
Mit TAXDOO ist das kein Problem. Unsere Umsatzsteuersoftware und unser europaweites Steuerberaternetzwerk garantieren dir jederzeit den vollen Überblick über deine Verkäufe und umsatzsteuerlichen Pflichten. Wir übernehmen die fristgerechte und fehlerfreie Abgabe deiner Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land – einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Finanzämtern.
So bleibt dir mehr Zeit, dich auf das Wachstum deines Unternehmens zu konzentrieren. Teste die kostenlose Produkttour!

Umsatzsteuer kann kompliziert sein – vor allem wenn du über Grenzen hinweg agierst. Wir behalten für dich den Überblick. Mit klarem System, verständlichen Infos und Lösungen, die wirklich weiterhelfen.
Whitepaper:
Deine Top 6 Expansionsländer
In diesem exklusiven Whitepaper
stellen wir dir die Top 6-Expansionsmärkte für deutsche Onlinehändler vor,
klären wir dich über die Rolle der Umsatzsteuer-Automatisierung auf und
zeigen wir dir, wie TAXDOO dir und deinem Steuerberater eine reibungslose Skalierung des Business ermöglicht.
Lade dir das Whitepaper jetzt kostenlos herunter!