Umsatzsteuer Spanien: Dein Steckbrief

Deadlines, Fristen und Steuersätze: Behalte alle umsatzsteuerlichen Pflichten in Spanien im Blick

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Welche Umsatzsteuersätze gelten in Spanien?

Spanien bietet verschiedene Umsatzsteuersätze, die je nach Art der Waren oder Dienstleistungen gelten – hier findest du einen klaren Überblick.

21 %

Der in Spanien geltende Standardsteuersatz liegt bei 21 %. Dieser Steuersatz gilt für alle Produkte, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen oder steuerfrei sind.

10 %

Der ermäßigte Steuersatz in Spanien beträgt 10 % und gilt z.B. für Personenbeförderung und landwirtschaftliche Güter.

4 %

Der stark ermäßigte Steuersatz in Spanien beträgt 4 % und gilt z.B. für bestimmte Bücher und Arzneimittel.

0 %

Der Nullsatz wird in Spanien für bestimmte Produkte angewendet. 

Der Parksatz und der Steuersatz 2 findet in Spanien keine Anwendung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Umsatzsteuerregistrierung und Umsatzsteuererklärung in Spanien

  • Die Lagernutzung in einem EU-Land außerhalb Deutschlands – z. B. über Amazon FBA – verpflichtet dich sofort zur umsatzsteuerlichen Registrierung und Meldung in Lagerland.
  • Lieferst du an Privatpersonen in andere EU-Länder und übersteigst die Umsatzschwelle von 10.000 € netto, gilt der dortige Umsatzsteuersatz. Ohne die  Nutzung des OSS` ist eine Registrierung nötig.
  • Meldest du dich freiwillig für das OSS-Verfahren an, verzichtest du auf die EU-weite Schwelle. Somit musst du ab dem ersten Verkauf den Zielland-Steuersatz anwenden und zentral in Deutschland melden.

“Korrekte Umsatzsteuerregistrierungen & -Meldungen sind essenziell für’s Business.”

Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO

Welche Fristen und Besonderheiten müssen in Spanien eingehalten werden?

Umsatzsteuermeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen musst du in Spanien – je nach Jahresumsatz  – monatlich oder quartalsweise einreichen. Voraussetzung dafür ist eine umsatzsteuerliche Registrierung.

Die Frist ist der 30. des Folgemonats (monatlich) oder der 20. des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise). Zudem musst du, unabhängig vom Meldeintervall, zusätzlich eine Jahresmeldung einreichen. Die Frist für die Einreichung dieser Meldung ist der 30. Januar des Folgejahres.


Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) wird auch EC Sales List genannt. Du musst diese in Spanien zusammen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung entweder monatlich oder quartalsweise abgeben.

Die Frist für die Abgabe der ZM ist der 20. des Folgemonats (monatlich) oder des ersten Monats des darauffolgenden Quartals (quartalsweise).

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Instrastat-Meldung

Die Intrastat-Meldung erfasst alle Warenbewegungen aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat. Diese Meldung musst du monatlich, am zwölften Tag nach Ablauf eines Berichtsmonats einreichen.

Versendung der Waren: 400.000 EUR
Eingang der Waren: 400.000 EUR


One-Stop-Shop-Meldung (OSS)

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Fernverkäufe kannst du auch über den One-Stop-Shop deklarieren. Der Meldezeitraum für die OSS-Meldung ist immer das Quartal. Die Einreichung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums erfolgen, also muss du sie bis spätestens zum 31. Januar (Q4 des vorherigen Jahres), 30. April (Q1), 31. Juli (Q2) und 31. Oktober (Q3) eines Jahres beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben.

Was muss ich bei der Warenlagerung in Spanien beachten?

Die Nutzung von Warenlagern im EU-Ausland bringt viele Vorteile für Händler mit sich, führt aber auch zu umsatzsteuerlichen Pflichten. Das bekannteste Beispiel ist Amazon PAN-EU.

Wenn du in Spanien Warenlager nutzt, musst du:

  • dich umsatzsteuerlich im Lagerland registrieren und
  • monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuermeldungen im Lagerland abgeben.

“Fulfilment-Dienstleister bringen vielerlei Vorteile, aber auch Pflichten mit sich.”

Roger Gothman | Co-Founder & CEO von TAXDOO

So unterstützt Dich TAXDOO

Fragst du dich, ab wann du im Ausland Umsatzsteuer melden musst? Oder ob du stattdessen den OSS nutzen kannst – und welche Fristen gelten?

Mit TAXDOO ist das kein Problem. Unsere Umsatzsteuersoftware und unser europaweites Steuerberaternetzwerk garantieren dir jederzeit den vollen Überblick über deine Verkäufe und umsatzsteuerlichen Pflichten. Wir übernehmen die fristgerechte und fehlerfreie Abgabe deiner Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Land – einschließlich der Kommunikation mit den zuständigen Finanzämtern.

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